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   BFH, 17.12.1999 - V B 115/99   

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https://dejure.org/1999,6481
BFH, 17.12.1999 - V B 115/99 (https://dejure.org/1999,6481)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1999 - V B 115/99 (https://dejure.org/1999,6481)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - V B 115/99 (https://dejure.org/1999,6481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Steuerberatungsgesellschaft - Forderungsabtretung - Aufrechnung gegen Steuerschulden - Abrechnungsbescheid

  • Judicialis

    AO 1977 § 46 Abs. 4; ; AO 1977 § ... 218 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 110; ; FGO § 68; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt -

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - V B 115/99
    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verstoßen, weil es die Zahl der Abtretungen und den Inhalt der Abtretungsanzeigen nicht eingehender untersucht und keine Beweise erhoben habe, hat sie --was nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO notwendig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.)-- in der Beschwerdebegründung nicht bezeichnet, welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht gestellt worden war und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - V B 115/99
    Die Klägerin bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und keine abstrakten Rechtssätze aus der Entscheidung des BFH so genau, dass aufgrund der gegenübergestellten Rechtssätze erkennbar wird, dass sie unvereinbar sind (vgl. zu den Anforderungen z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98

    Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - V B 115/99
    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verstoßen, weil es die Zahl der Abtretungen und den Inhalt der Abtretungsanzeigen nicht eingehender untersucht und keine Beweise erhoben habe, hat sie --was nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO notwendig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.)-- in der Beschwerdebegründung nicht bezeichnet, welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht gestellt worden war und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - V B 115/99
    Die Klägerin bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und keine abstrakten Rechtssätze aus der Entscheidung des BFH so genau, dass aufgrund der gegenübergestellten Rechtssätze erkennbar wird, dass sie unvereinbar sind (vgl. zu den Anforderungen z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98

    Säumniszuschläge; Teilerlass

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - V B 115/99
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908, m.w.N.).
  • FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2207/96

    Wirksame Abtretung eines Umsatzsteuerguthabens; Entscheid durch

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - V B 115/99
    Wegen der weiteren Begründung wird auf das in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 930 veröffentlichte Urteil verwiesen.
  • BFH, 12.07.2011 - VII R 69/10

    Kein Wechsel der Zuständigkeit für den Erlass eines Abrechnungsbescheids durch

    Diese Entscheidung durch Abrechnungsbescheid trifft nach § 218 Abs. 2 Satz 1 AO "die Finanzbehörde", und zwar diejenige, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, um dessen Verwirklichung gestritten wird, festgesetzt hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1999 V B 115/99, BFH/NV 2000, 937; Klein/Rüsken, a.a.O., § 218 Rz 34a; Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 218 AO Rz 114).
  • FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09

    Zurechnung der Kenntnis einer Behörde

    Diese Entscheidung durch Abrechnungsbescheid trifft nach § 218 Abs. 2 Satz 1 AO "die Finanzbehörde", und zwar diejenige, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, um dessen Verwirklichung gestritten wird, festgesetzt hat (BFH vom 17. Dezember 1999 V B 115/99, BFH/NV 2000, 937; vom 12. Juli 2011 VII R 69/10, BFH/NV 2011, 1936).
  • FG Münster, 31.10.2019 - 15 K 1814/16

    Verfahrensrecht - Zur Auslegung einer Einspruchsentscheidung als

    Die abgegebenen Erledigungserklärungen im finanzgerichtlichen Verfahren 15 K 2162/12 U entfalten bereits keine einem Urteil (§ 110 FGO) vergleichbare Bindungswirkung (BFH-Beschluss vom 17.12.1999 V B 115/99, BFH/NV 2000, 937).
  • BFH, 07.02.2003 - V B 202/01

    Widerruf übereinstimmender Erledigungserklärungen

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang ferner darauf verweist, eine Erledigungserklärung im finanzgerichtlichen Verfahren habe keine Bindungswirkung wie ein finanzgerichtliches Urteil (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 V B 115/99, BFH/NV 2000, 937), hat sie keinen Revisionszulassungsgrund entsprechend den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt.
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