Rechtsprechung
BFH, 24.03.1994 - V B 119/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerliche Bewertung erinzelner Produkte im Einzelhandel in Anrechnung auf die Umsatzsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.11.1992 - V R 8/89
Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben
Auszug aus BFH, 24.03.1994 - V B 119/93
Die vom Kläger als von allgemeiner Bedeutung bezeichnete Rechtsfrage, "unter welchen Voraussetzungen der Erwerber von Kunstgegenständen bei deren entgeltlicher Veräußerung nachhaltig tätig und dadurch zum Unternehmer im umsatzsteuerrecht lichen Sinne wird", ist durch die Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (vgl. Urteile vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379, und vom 9. September 1993 V R 24/89, BFHE 172, 234, BStBl II 1994, 57).Danach ist die Nachhaltigkeit der Tätigkeit anhand einer Reihe verschiedener -- im Senatsurteil in BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379 beispielhaft aufgeführter -- Kriterien zu beurteilen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen Nachhaltigkeit sprechen, wobei der tatsächlichen Würdigung der Einzelheiten durch die Tatsacheninstanz insoweit eine besondere Bedeutung zukommt.
Soweit der Kläger Abweichung der Vorentscheidung vom Senatsurteil in BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379 rügt (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), erfüllt sein Vorbringen ebenfalls nicht die formellen Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.
- BFH, 11.10.1990 - V R 75/85
Führt der Testamentsvollstrecker ein Handelsgeschäft als Treuhänder der Erben im …
Auszug aus BFH, 24.03.1994 - V B 119/93
Überdies ist die Verfahrensrüge auch deswegen nicht schlüssig erhoben worden, weil für die Frage, wer Steuerschuldner ist, grundsätzlich das Auftreten nach außen entscheidet (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1990 V R 75/85, BFHE 162, 497, BStBl II 1991, 191). - BFH, 09.09.1993 - V R 24/89
Veräußerungen von Gegenständen, die von Todes wegen erworben worden sind, fallen …
Auszug aus BFH, 24.03.1994 - V B 119/93
Die vom Kläger als von allgemeiner Bedeutung bezeichnete Rechtsfrage, "unter welchen Voraussetzungen der Erwerber von Kunstgegenständen bei deren entgeltlicher Veräußerung nachhaltig tätig und dadurch zum Unternehmer im umsatzsteuerrecht lichen Sinne wird", ist durch die Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (vgl. Urteile vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379, und vom 9. September 1993 V R 24/89, BFHE 172, 234, BStBl II 1994, 57).
- BFH, 19.01.2000 - IV B 69/99
Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils
Im Übrigen hat die Klägerin nicht vorgetragen, was das Ergebnis einer solchen Beweisaufnahme, insbesondere bei Hinzuziehung der Aktenvermerke über die Vorsprache des Prozessbevollmächtigten beim Vorsteher des FA, gewesen wäre und weshalb die Vorentscheidung auf dem Fehlen dieses Beweisergebnisses beruhen könne (vgl. zu dem dahin gehenden Erfordernis z.B. BFH-Beschluss vom 24. März 1994 V B 119/93, BFH/NV 1995, 316). - BFH, 21.05.2004 - II B 16/03
Schlüssige Rüge mangelhafter Sachaufklärung
Die Verfahrensrüge, das FG habe den Sachverhalt mangelhaft aufgeklärt, ist nur dann schlüssig geltend gemacht, wenn neben anderem auch vorgetragen wird, welche entscheidungserheblichen Tatsachen eine weitere Sachaufklärung erbracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil --ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG-- auf der unterlassenen Sachaufklärung beruhen kann (…vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. März 1994 V B 87/93, BFH/NV 1995, 313, sowie vom 24. März 1994 V B 119/93, BFH/NV 1995, 316).