Rechtsprechung
BFH, 19.06.2002 - V B 122/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Vorsteuerbeträge - Nachträgliches Bekanntwerden - Berücksichtigung
- Judicialis
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener Vorsteuerbeträge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Berlin, 08.05.2001 - 7 K 7331/00
Änderung eines Umsatzsteuerschätzungsbescheides auf Grund neuer Tatsachen
Auszug aus BFH, 19.06.2002 - V B 122/01
Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 8. Mai 2001 7 K 7331/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1259) wird zur weiteren Klärung der Rechtsfrage zugelassen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang nachträglich bekannt gewordene Vorsteuerbeträge gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) berücksichtigt werden können (vgl. bereits Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Oktober 1995 V R 60/92, BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149). - BFH, 19.10.1995 - V R 60/92
Umsätze und Vorsteuerbeträge als neue Tatsache nach Schätzungsbescheid: Im …
Auszug aus BFH, 19.06.2002 - V B 122/01
Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 8. Mai 2001 7 K 7331/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1259) wird zur weiteren Klärung der Rechtsfrage zugelassen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang nachträglich bekannt gewordene Vorsteuerbeträge gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) berücksichtigt werden können (vgl. bereits Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Oktober 1995 V R 60/92, BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149).
- BFH, 10.04.2003 - V R 26/02
Rechtsfehlerberichtigung bei neuen Tatsachen
Mit der Revision, die der Senat durch Beschluss vom 19. Juni 2002 V B 122/01 (BFH/NV 2002, 1354) zugelassen hat, rügt das FA fehlerhafte Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977 und Abweichung des FG-Urteils von dem Senatsurteil in BFHE 179, 1, BStBl II 1996, 149.