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BFH, 19.04.2007 - V B 124/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
UStG § 3 Abs. 9; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 3 Abs. 9
Abgabe von Speisen; Verzehr an Ort und Stelle - datenbank.nwb.de
Zum Erfordernis des "räumlichen Zusammenhangs" zwischen dem Ort der Abgabe der Speisen und dem des Verzehrs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 15.06.2005 - 13 K 2530/01
- BFH, 19.04.2007 - V B 124/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.02.2005 - II B 37/04
Grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 19.04.2007 - V B 124/05
Außerdem ist darzulegen, dass die Rechtsfrage im Revisionsverfahren klärbar ist; das ist nur der Fall, wenn sie in einem künftigen Revisionsverfahren für die Entscheidung des Streitfalls rechtserheblich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 II B 37/04, BFH/NV 2005, 1116).
- BFH, 17.03.2008 - V B 173/06
Haftung als Betriebsübernehmer
Hierfür reiche der Hinweis auf eine von der GbR beim Bundesfinanzhof (BFH) erhobene (inzwischen als unzulässig verworfene) Nichtzulassungsbeschwerde (V B 124/05) nicht aus. - FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2008 - 6 K 2551/06
Bemessung der Höhe des Steuersatzes für die Abgabe von verzehrfertigen …
Die Revision war nicht zuzulassen, da die Grundsätze zur Beurteilung der Abgrenzung Lieferung und Dienstleistung bei der Abgabe von fertig zubereiteten Speisen im Wesentlichen durch das BFH-Urteil vom 26. Oktober 2006 - V R 58, 59/04 geklärt sind (vgl. BFH Beschluss vom 19. April 2007 - V B 124/05, BFH/NV 2007, 1545).