Rechtsprechung
   BFH, 11.02.1991 - V B 13/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1766
BFH, 11.02.1991 - V B 13/89 (https://dejure.org/1991,1766)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1991 - V B 13/89 (https://dejure.org/1991,1766)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1991 - V B 13/89 (https://dejure.org/1991,1766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)

  • BFH, 06.10.2000 - III B 16/00

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?

    Mit der Rüge, das Finanzgericht (FG) habe fehlerhaft die Ausgangsrechnungen dem Bereich des Recyclings zugeordnet, wird lediglich ein nicht zur Zulassung der Revision führender materiell-rechtlicher Fehler, sei es aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668), sei es aufgrund unrichtiger rechtlicher Würdigung, behauptet.
  • BFH, 27.02.1998 - IX B 29/96

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Eine fehlerhafte Würdigung von Tatsachen stellt jedoch -- selbst wenn sie vorliegen sollte -- keinen Verfahrensmangel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, sondern einen Verstoß gegen das materielle Recht (BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668; vom 19. August 1992 V B 30/90, BFH/NV 1995, 748).
  • BFH, 31.05.1994 - IX B 15/94

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Aufklärungsrüge und eines

    Ein etwaiger Verstoß gegen Erfahrungssätze und Denkgesetze verletzt nicht Verfahrensrecht, sondern verstößt gegen materielles Recht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671; vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668; ständige Rechtsprechung).

    So gehören zur ordnungsgemäßen Rüge, das FG habe den Sachverhalt weiter aufklären müssen, u. a. Ausführungen dazu, daß die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig beanstandet worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte, und daß das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme auf der Grundlage der materiellen Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH- Beschlüsse vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668).

  • BFH, 07.05.1997 - V B 123/96

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Wird als Verfahrensmangel eine Verletzung der Amtsaufklärungspflicht sowie unzureichende Sachaufklärung geltend gemacht, so sind insbesondere die unaufgeklärt gebliebenen, aber aufklärungsbedürftigen Tatsachen anzugeben oder die Umstände zu bezeichnen, aus denen sich dem FG die Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. zu den Anforderungen: BFH-Beschluß vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65 i. V. m. § 120 Anm. 37).

    Außerdem ist das vermutliche Beweisergebnis und dessen Einfluß auf den Verfahrensausgang darzulegen (ständige Rechtsprechung, z. B.: BFH in BFH/NV 1992, 668; vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 65 i. V. m. § 120 Anm. 37 ff.).

  • BFH, 07.08.1996 - V B 10/96

    Darlegungspflichten bei der Rüge eines Verfahrensmangels durch Verletzung der

    Auß erdem sind das vermutliche Beweisergebnis und dessen Einfluß auf den Verfahrensausgang darzulegen (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluß vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65 i. V. m. § 120 Anm. 37).

    Das FA begründet mit dem Hinweis auf den Denkfehler nur die Verletzung materiellen Rechts durch die Vorentscheidung (vgl. zur Verletzung von Denkgesetzen: BFH-Beschluß vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668).

  • BFH, 14.11.2001 - II B 29/00

    NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der

    Der Verstoß gegen Erfahrungssätze und Denkgesetze verletzt nicht Verfahrensrecht, sondern materielles Recht (BFH-Beschlüsse vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671; vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Denkgesetze oder (allgemeine) Erfahrungssätze enthalten --wie Rechtssätze-- Obersätze des richterlichen Syllogismus, an denen die im Einzelfall festgestellten Tatsachen gemessen werden (vgl. dazu auch BFH-Beschluß vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668).
  • BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03

    Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung; Gewinnverteilung bei

    Wenn die Klägerin meint, die Äußerung des FG sei insofern widersprüchlich, als auch der Druck von Werbematerial eine wirtschaftliche Betätigung darstelle, so verkennt sie, dass mit dem Vortrag, dem FG sei ein Verstoß gegen die Denkgesetze unterlaufen, die Zulassung der Revision nicht herbeigeführt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 668; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 83, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.2006 - I B 89/05

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Wird mit Blick auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend gemacht, das Gericht habe gegen seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 FGO) verstoßen und es habe aufklärungsbedürftige Tatsachen ohne Beweisantritt von Amts wegen aufklären müssen, ist die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668; vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 02.05.1995 - VIII B 135/94

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Wird als Verfahrensmangel eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht sowie unzureichende Sachaufklärung geltend gemacht, so sind insbesondere die unaufgeklärt gebliebenen, aber aufklärungsbedürftigen Tatsachen anzugeben und die Umstände, aus denen sich dem Finanzgericht (FG) eine Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, sowie das vermutliche Beweisergebnis und dessen Einfluß auf den Verfahrensausgang (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Februar 1991 V B 94/89, BFH/NV 1992, 668; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Rz. 38, m. w. N.).
  • BFH, 09.09.1998 - IX B 101/98

    Verfahrensmangel - Bezeichnungsanforderungen - Uzutreffende Sachverhaltswürdigung

  • BFH, 01.04.1998 - V B 108/97

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei einer Betriebsaufspaltung

  • BFH, 26.02.1998 - V B 97/97

    Anforderungen an die Annahme der finanziellen Eingliederung eines Organträgers in

  • BFH, 17.12.2002 - I B 35/02

    NZB; Verfahrensrüge

  • BFH, 12.03.1998 - III B 21/97

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels wegen Verletzung der

  • BFH, 24.11.1997 - VIII B 107/96

    Abweichung eines Finanzgerichtsurteils von einer

  • BFH, 26.09.1996 - V B 39/96

    Hinzuschätzung einer Nachkalkulation von erwirtschafteten Entgelten zur Erhebung

  • BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 21.09.1993 - V B 37/93

    Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 06.03.1998 - V B 35/97

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei einer Betriebsaufspaltung

  • BFH, 09.07.1997 - V B 5/97
  • BFH, 29.03.1994 - V B 131/93

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94

    Zulässigkeit eines neuen tatsächlichen Vorbringens im Verfahren der

  • BFH, 16.11.1993 - VII B 36/93

    Körperliche Durchsuchung von Personen durch Zollbedienstete bei Verdacht, dass

  • BFH, 11.01.1995 - II B 104/94

    Anforderungen an die Begründung einer Klage gegen die Nichtzulassung einer

  • BFH, 03.11.1993 - V B 118/93

    Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 28.10.1993 - V B 123/92

    Anforderungen an eine wegen eines Verfahrensmangels erhobenen Beschwerde wegen

  • BFH, 17.02.1997 - V B 91/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BFH, 29.03.1994 - V B 130/93

    Unzulässigkeit einer Revision bei mangelnder Beschwerdebegründung

  • BFH, 18.03.1993 - V B 180/92

    Voraussetzungen der steuerrechtlichen Rechtfertigung einer Zwischenvermietung

  • BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht