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   BFH, 28.12.2001 - V B 148/01   

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https://dejure.org/2001,3515
BFH, 28.12.2001 - V B 148/01 (https://dejure.org/2001,3515)
BFH, Entscheidung vom 28.12.2001 - V B 148/01 (https://dejure.org/2001,3515)
BFH, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - V B 148/01 (https://dejure.org/2001,3515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerschätzung - Nichtzulassungsbeschwerde - Änderung eines Steuerbescheids - Widereinsetzung in den vorigen Stand - Grundsätzliche Bedeutung - Fortbildung des Rechts - Sicherung einheitlicher Rechtsausübung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 125 Abs. 1; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides; grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - V B 148/01
    Die Revision ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn eine divergierende Rechtsprechung verhindert oder beseitigt werden soll (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596, und in DStR 2001, 2068, sowie Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 115 FGO Rz. 170).

    Bloße Einwände gegen die Richtigkeit des Urteils reichen aber für die Revisionszulassung nicht aus (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 1596).

  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - V B 148/01
    Der Mangel der fehlenden Rechnung kann nicht durch Schätzung behoben werden (BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 75/78, BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721).
  • BFH, 14.04.1989 - III B 5/89

    Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - V B 148/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH führen selbst grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides; anders verhält es sich nur, wenn das FA bewusst und willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 14. April 1989 III B 5/89, BFHE 156, 376, BStBl II 1990, 351; Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 28.12.2001 - V B 148/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH führen selbst grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides; anders verhält es sich nur, wenn das FA bewusst und willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 14. April 1989 III B 5/89, BFHE 156, 376, BStBl II 1990, 351; Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259).
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