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   BFH, 20.02.1997 - V B 148/96   

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https://dejure.org/1997,21956
BFH, 20.02.1997 - V B 148/96 (https://dejure.org/1997,21956)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1997 - V B 148/96 (https://dejure.org/1997,21956)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - V B 148/96 (https://dejure.org/1997,21956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids bei Nichtsteuerbarkeit der Optionsgebühren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus BFH, 20.02.1997 - V B 148/96
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) die Verbindlichkeit einer Zusage aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ableite und verlange, daß der Steuerpflichtige aufgrund eines gesetzten Vertrauenstatbestands Dispositionen vornehme, dagegen eine eigene Bindungswirkung der Zusage verneine, weil diese kein Verwaltungsakt sei (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274), sei dem nicht zu folgen.
  • FG Brandenburg, 02.02.1996 - 1 V 1554/95

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides;

    Auszug aus BFH, 20.02.1997 - V B 148/96
    Der Beschluß ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 403 veröffentlicht.
  • BFH, 29.10.1987 - X R 1/80

    Verfahren - Mündliche Verhandlung - Änderungsbescheid - Erledigung - Finanzamt

    Auszug aus BFH, 20.02.1997 - V B 148/96
    Auch darin ist eine sog. wirtschaftliche Disposition i. S. der BFH- Rechtsprechung zur verbindlichen Auskunft zu sehen (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121).
  • FG München, 18.08.2008 - 7 K 742/06

    Zulässigkeit einer Klage gegen den Widerruf einer verbindlichen Auskunft;

    Zwar qualifiziert der BFH in seiner bisherigen Rechtsprechung die verbindliche Auskunft nicht als Verwaltungsakt, sondern leitet die von ihr ausgehende Bindungswirkung aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ab (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BStBl II 1990, 274; ebenso Rüsken in Klein, AO, 9. Auflage, § 204 Rz. 19a; offen gelassen im BFH-Beschluss vom 20. Februar 1997 V B 148/96, BFH/NV 1997, 463).
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