Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.07.1971

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.1971 - V B 15.71   

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https://dejure.org/1971,5146
BVerwG, 26.08.1971 - V B 15.71 (https://dejure.org/1971,5146)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1971 - V B 15.71 (https://dejure.org/1971,5146)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1971 - V B 15.71 (https://dejure.org/1971,5146)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen bei erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BFH, 22.07.1971 - V B 15/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1025
BFH, 22.07.1971 - V B 15/71 (https://dejure.org/1971,1025)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1971 - V B 15/71 (https://dejure.org/1971,1025)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1971 - V B 15/71 (https://dejure.org/1971,1025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Würdigung eines bekannten Sachverhalts - Frage des Streitgegenstandes - Materielles Recht - Fehlerhafte Vorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 44
  • BStBl II 1971, 774
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 22.07.1971 - V B 15/71
    Eine Abweichung von der Entscheidung des Großen Senats des BFH Gr. S. 1/66 vom 17. Juli 1967 (BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344) liegt nicht vor.

    Der Beschluß verstoße daher gegen die Entscheidung des Großen Senats des BFH Gr. S. 1/66 vom 17. Juli 1967 (BFH 91, 393, BStBl II 1968, 344) und beruhe gleichzeitig auf einem Verfahrensmangel.

  • BFH, 17.06.2014 - IV B 184/13

    Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über

    Stützt sich ein FG erkennbar auf einen bestimmten Rechtssatz des BFH, liegt keine Divergenz vor, wenn es den betreffenden Rechtssatz sodann fehlerhaft auf den konkreten Rechtsstreit anwendet (BFH-Beschluss vom 22. Juli 1971 V B 15/71, BFHE 103, 44, BStBl II 1971, 774).
  • FG Münster, 06.12.2013 - 14 K 2727/10

    Sachliche Verflechtung - "Unechte" Betriebsaufspaltung bei Anmietung der

    Zu beachten sei auch, dass nach der Entscheidung des Großen Senats vom 08.11.1971 (GrS 2/71, BFHE 103, 44) die Vermietung von Grundbesitz in der Regel eine bloße Vermögensverwaltung darstelle.
  • BGH, 16.06.1981 - KVZ 3/80

    Nichtzulassungsbeschwerde in Kartellverwaltungssachen

    Hat das Beschwerdegericht daher einen Sachverhalt ungenügend erforscht oder einen Sachverhalt nicht unter allen rechtlichen Gesichtspunkten erörtert und sich dabei mit der grundsätzlichen Rechtsfrage überhaupt nicht befaßt, so hat es diese nicht entschieden und konnte ihretwegen auch keine Rechtsbeschwerde zulassen; ebensowenig kann das Rechtsbeschwerdegericht dies nachholen (vgl. BFH BStBl. II 1971, 774 Nr. 406 - zu § 115 FGO).
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 13/99

    Mehrgewinnverteilung bei Mitunternehmerschaft

    Befaßt sich das FG nicht mit einer Rechtsfrage, zu der der BFH einen Rechtssatz aufgestellt hat, weil es die Entscheidung des BFH nicht in seine Überlegungen einbezieht oder für nicht entscheidungserheblich hält, so liegt eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO selbst dann nicht vor, wenn die Nichtberücksichtigung der BFH-Entscheidung zu einer unzutreffenden Entscheidung des Streitfalls führt (BFH-Urteil vom 22. Juli 1971 V B 15/71, BFHE 103, 44, BStBl II 1971, 774; BFH-Beschluß vom 14. September 1990 III B 96/89, BFH/NV 1991, 259; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 17).
  • BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14

    Zumutbarkeit einer Grundstücksversteigerung zum Erhalt des Entlastungsanspruchs

    Es liegt jedoch keine Divergenz --sondern ein Rechtsanwendungsfehler-- vor, wenn das FG erkennbar von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet haben sollte (BFH-Entscheidungen vom 6. April 2006 IV B 131/04, BFH/NV 2006, 1476, und vom 22. Juli 1971 V B 15/71, BFHE 103, 44, BStBl II 1971, 774; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 55, m.w.N.).
  • BFH, 06.04.2006 - IV B 131/04

    Divergenz

    Daran fehlt es, wenn sich das FG erkennbar auf einen bestimmten Rechtssatz des BFH bezieht, selbst wenn es den Rechtssatz fehlerhaft auf den konkreten Rechtsstreit angewendet haben sollte (BFH-Beschluss vom 22. Juli 1971 V B 15/71, BFHE 103, 44, BStBl II 1971, 774; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 55).
  • BFH, 01.06.1987 - V B 22/86

    Fragliche ertragssteuerliche Mitunternehmerschaft im Rahmen der Zusammenarbeit

    Eine Abweichung von Entscheidungen des BFH kann daher nicht vorliegen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Juli 1971 V B 15/71, BFHE 103, 44, BStBl II 1971, 774).
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