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   BFH, 24.05.2004 - V B 152/02   

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https://dejure.org/2004,12727
BFH, 24.05.2004 - V B 152/02 (https://dejure.org/2004,12727)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2004 - V B 152/02 (https://dejure.org/2004,12727)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - V B 152/02 (https://dejure.org/2004,12727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 193 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht auf Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02

    Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 24.05.2004 - V B 152/02
    Falls das Gericht die Akteneinsicht zu Unrecht verweigert, gleichwohl aber die Akten auswertet, liegt ein Verfahrensfehler vor (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2003 - XI B 60/02

    Nebeneinander von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren

    Auszug aus BFH, 24.05.2004 - V B 152/02
    Von einer Beweiserhebung kann ein FG nach ständiger Rechtsprechung des BFH u.a. absehen, wenn es die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsache unterstellt (z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2003 XI B 60/02, BFH/NV 2003, 1034, m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 169.02

    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, rechtliches

    Auszug aus BFH, 24.05.2004 - V B 152/02
    Im Übrigen setzt eine begründete Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die (erfolglose) Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraus (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Januar 2003 1 B 169/02, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 11, Art. 103 Abs. 1 Nr. 67 GG, m.w.N.).
  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen

    Auszug aus BFH, 24.05.2004 - V B 152/02
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist deshalb nicht verletzt, wenn der Prozessbevollmächtigte --wie im Streitfall-- von der vom FG angebotenen Möglichkeit der Akteneinsicht keinen Gebrauch macht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Juli 1987 X R 19/80, BFHE 150, 459, BStBl II 1987, 746).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 24.05.2004 - V B 152/02
    Weshalb diese Rechtsfrage über den Streitfall hinaus gehend Bedeutung haben könnte, warum die Rechtsfrage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf, erläutert die Beschwerdebegründung ebenso wenig wie die Frage, inwiefern diese Rechtsfrage klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar wäre (zur Anforderung an die Darlegung z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122, m.w.N.; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Auszug aus BFH, 24.05.2004 - V B 152/02
    Weshalb diese Rechtsfrage über den Streitfall hinaus gehend Bedeutung haben könnte, warum die Rechtsfrage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf, erläutert die Beschwerdebegründung ebenso wenig wie die Frage, inwiefern diese Rechtsfrage klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar wäre (zur Anforderung an die Darlegung z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122, m.w.N.; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 27.12.2000 - V B 80/00

    Beschwerdebegründung - Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - GmbH -

    Auszug aus BFH, 24.05.2004 - V B 152/02
    Selbst wenn man unterstellte, das FG habe zu Unrecht den in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag abgelehnt, weil die Klägerin von der ihr bereits gewährten Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht hatte, hätte eine schlüssige Rüge erfordert, dass die Klägerin dargelegt hätte, was sie hierzu bei rechtzeitiger Kenntnis vorgetragen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 V B 80/00, BFH/NV 2001, 918).
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