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   BFH, 09.02.1993 - V B 153/92   

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https://dejure.org/1993,3746
BFH, 09.02.1993 - V B 153/92 (https://dejure.org/1993,3746)
BFH, Entscheidung vom 09.02.1993 - V B 153/92 (https://dejure.org/1993,3746)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 1993 - V B 153/92 (https://dejure.org/1993,3746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge eines Verfahrensmangels wegen unzureichender Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

    konkret bezeichnet werden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2002 - X B 193/01

    Keine Berufung auf Vertrauensschutz bei rückwirkender Änderung der Grundsätze

    * die Ursächlichkeit des Verfahrensfehlers für die FG-Entscheidung sowie * das mögliche Ergebnis einer Beweisaufnahme konkret bezeichnet (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601).
  • BFH, 21.01.2000 - III B 84/99

    InvZul; Divergenz; Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen bei auslaufendem Recht

    Er hätte u.a. vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen noch aufklärungsbedürftig gewesen wären und welche Beweismittel sich dem FG nach dessen materiell-rechtlicher Auffassung hätten aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.04.2006 - I B 60/05

    NZB: Sachaufklärungsrüge, unterlassene Beweiserhebung

    a) Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise gerügt, sind neben der Benennung der angebotenen Beweismittel Ausführungen dazu erforderlich, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme im tatsächlichen Bereich gewesen wäre und inwiefern das Urteil des FG --auf Grund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung-- auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz. 69).
  • BFH, 09.08.1999 - VII B 282/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Divergenz; Beiziehung von Strafakten

    Schließlich ist darzulegen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601).
  • BFH, 07.08.2003 - IX B 6/03

    Unterbringung in einem therapeutischen Erziehungsheim

    konkret bezeichnet werden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2001 - II B 119/00

    Wirksamkeit - Treuhandverhältnis - Minderjähriger - GmbH - Notarielle Beurkundung

    a) Die Rüge, das FG habe seine Überzeugung auf der Grundlage eines unvollständig ermittelten Sachverhalts gebildet (§ 76 FGO), ist nur dann schlüssig dargelegt, wenn dargetan wird, dass das angegriffene Urteil ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (so Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, sowie vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, unter 2.).
  • BFH, 01.10.2001 - II B 116/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Änderung - Finanzgerichtsordnung -

    Wird --wie im Streitfall-- gerügt, das FG habe wesentliches Parteivorbringen nicht berücksichtigt und insoweit das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) verletzt, seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis der Verhandlung zugrunde gelegt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) bzw. seine Überzeugung auf der Grundlage eines unvollständig ermittelten Sachverhalts gebildet (§ 76 FGO), sind derartige Mängel nur dann schlüssig dargelegt, wenn dargetan wird, dass das angegriffene Urteil ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (so Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, sowie vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, unter 2.).
  • BFH, 04.01.2001 - II B 35/00

    Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensrüge

    Eine derartige Rüge ist nur dann gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO schlüssig erhoben, wenn dargetan wird, dass das angegriffene Urteil ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (so BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, sowie vom 27. Dezember 1993 VII B 82/92, BFH/NV 1995, 398, unter 2.).
  • BFH, 26.10.2001 - II B 104/00

    NZB; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

    Wird --wie im Streitfall-- gerügt, das FG habe das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) verletzt, ist ein derartiger Mangel nur dann schlüssig dargelegt, wenn dargetan wird, dass das angegriffene Urteil ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (so BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601, sowie vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, unter 2.).
  • BFH, 17.06.1999 - III B 168/96

    Sachaufklärungsrüge; übergangener Beweisantrag

  • BFH, 20.01.1998 - I S 7/97

    Formale Voraussetzung der Ablehnung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung

  • BFH, 28.02.1996 - II B 124/95

    Materielle Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 27.12.1996 - XI B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 21.11.1996 - XI B 60/96

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels wegen unzureichender

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