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   BFH, 30.10.2003 - V B 158/03, V S 16/03   

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https://dejure.org/2003,8623
BFH, 30.10.2003 - V B 158/03, V S 16/03 (https://dejure.org/2003,8623)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2003 - V B 158/03, V S 16/03 (https://dejure.org/2003,8623)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - V B 158/03, V S 16/03 (https://dejure.org/2003,8623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; UStG § 17; ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1999) § 17 Abs. 1
    Umsatzsteuerliche Organschaft; Insolvenz der Organgesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Erfordernis der wirtschaftlichen Eingliederung; Uneinbringlichkeit einer Vorsteuerrückforderung; Nichtberücksichtigung des klägerischen Vortrags durch das Gericht; Begriff des Gesamtkonzepts; Bestehen mehr als nur unerheblicher ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.08.2002 - I R 83/01

    Organgesellschaft; wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung

    Auszug aus BFH, 30.10.2003 - V B 158/03
    Der Kläger meint, grundsätzliche Bedeutung habe die Frage der wirtschaftlichen Eingliederung der GmbH in sein Einzelunternehmen; die Vorentscheidung weiche von den Urteilen des BFH vom 7. August 2002 I R 83/01 (BFH/NV 2003, 345) und vom 3. April 2003 V R 63/01 (BFHE 202, 79) ab.

    Außerdem rügt er Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 345.

    Soweit der Kläger eine "umsatzorientierte Prüfung der wirtschaftlichen Eingliederung" für notwendig hält, und in diesem Zusammenhang Divergenz zum BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 345 rügt, verkennt er, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft andere Voraussetzungen gelten als im Ertragsteuerrecht (vgl. zuletzt BFH in BFHE 202, 79).

  • BFH, 03.04.2003 - V R 63/01

    Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

    Auszug aus BFH, 30.10.2003 - V B 158/03
    Der Kläger meint, grundsätzliche Bedeutung habe die Frage der wirtschaftlichen Eingliederung der GmbH in sein Einzelunternehmen; die Vorentscheidung weiche von den Urteilen des BFH vom 7. August 2002 I R 83/01 (BFH/NV 2003, 345) und vom 3. April 2003 V R 63/01 (BFHE 202, 79) ab.

    Das FG hat zwar ebenfalls den Begriff des "Gesamtkonzepts" verwandt, ist aber ansonsten ausdrücklich von den Rechtsgrundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 202, 79 ausgegangen; danach kann die für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche wirtschaftliche Eingliederung bereits dann vorliegen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft aufgrund gegenseitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerhebliche Beziehungen bestehen; insbesondere braucht die Organgesellschaft nicht wirtschaftlich vom Organträger abhängig sein.

    Soweit der Kläger eine "umsatzorientierte Prüfung der wirtschaftlichen Eingliederung" für notwendig hält, und in diesem Zusammenhang Divergenz zum BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 345 rügt, verkennt er, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft andere Voraussetzungen gelten als im Ertragsteuerrecht (vgl. zuletzt BFH in BFHE 202, 79).

  • BFH, 22.11.2000 - V S 15/00

    Androhung der Vollstreckung

    Auszug aus BFH, 30.10.2003 - V B 158/03
    Eine AdV eines unanfechtbaren Verwaltungsakts kommt nicht mehr in Betracht (BFH-Beschluss vom 22. November 2000 V S 15/00, BFH/NV 2001, 620).
  • BFH, 12.07.2002 - II B 33/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur

    Auszug aus BFH, 30.10.2003 - V B 158/03
    Dies erfordert regelmäßig eine Auseinandersetzung mit den in der Rechtsprechung zu dieser Frage vertretenen Auffassungen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482).
  • BFH, 06.06.2002 - V B 110/01

    Vorsteuerrückforderungsanspruch bei Organschaft

    Auszug aus BFH, 30.10.2003 - V B 158/03
    Noch nicht geklärt ist lediglich, ob sich der Rückforderungsanspruch auch dann gegen den Organträger richtet, wenn die Uneinbringlichkeit der Forderungen erst nach Beendigung der Organschaft eingetreten ist (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2002 V B 110/01, BFH/NV 2002, 1267, m.N.).
  • BFH, 29.10.2008 - XI R 74/07

    Umsatzsteuerliche Organschaft bei schwach ausgeprägter wirtschaftlicher

    Hierfür reicht das Bestehen von mehr als nur unerheblichen Beziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft aus; insbesondere braucht die Organgesellschaft nicht wirtschaftlich vom Organträger abhängig zu sein (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2003 V B 158/03, V S 16/03, BFH/NV 2004, 236).
  • FG Hessen, 15.02.2016 - 6 K 2013/12

    §§ 16- Abs.2, 270 Abs.1 Ziff.1, 272, 274 Abs.3, 275 Abs.1 u.2, ...

    Hierfür reicht das Bestehen von mehr als nur unerheblichen Beziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft aus; insbesondere braucht die Organgesellschaft nicht wirtschaftlich vom Organträger abhängig zu sein (Beschluss des BFH vom 30.10.2003 V B 158/03, V S 16/03, BFH/NV 2004, 236 [BFH 30.10.2003 - V B 158/03] ).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils und

    Soweit der Kläger unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 7. August 2002 (I R 83/01) eine umsatzorientierte Prüfung der wirtschaftlichen Eingliederung für notwendig hält, verkennt er, dass dieses Urteil zum Ertragsteuerrecht ergangen ist und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft andere Voraussetzungen gelten als im Ertragsteuerrecht (vgl. Beschluss des BFH vom 30. Oktober 2003 V B 158/03, BFH/NV 2004, 236).
  • BFH, 30.10.2003 - V S 16/03

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Erfordernis der wirtschaftlichen

    V B 158/03 V S 16/03.

    Hiergegen wendet sich der Kläger mit der vorliegenden Beschwerde, die er auf alle drei Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) stützt (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs --BFH--: V B 158/03).

  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen

    Dies entsprach einer gefestigten Rechtsprechung des BFH (BFH/NV 1992, 140; BFH/NV 1994, 277, BFH/NV 2002, 1352; später auch - den Beklagten im Zeitpunkt der Beratung noch nicht bekannt - BFH/NV 2004, 236; BFH/NV 2005, 558).
  • FG Köln, 15.02.2006 - 14 K 5048/04

    Zeitpunkt der Beendigung einer Organschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

    Aber auch die organisatorische Eingliederung blieb bis zur Insolvenzeröffnung erhalten, so dass der GmbH die für die Unternehmereigenschaft erforderliche Selbstständigkeit fehlte und der Vorsteuerrückforderungsanspruch gegen die KG als Organträgerin zu richten war (vgl. BFH-Beschluss vom 20.10.2003 V B 158/03, BFH/NV 2004, 236).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.08.2015 - 1 K 981/13

    Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Korrektur des

    Hierfür reicht das Bestehen von mehr als nur unerheblichen Beziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft aus (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2003 V B 158/03, V S 16/03, BFH/NV 2004, 236).
  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 305/08

    Bestimmung des Zeitpunkts der Beendigung eines Organschaftsverhältnisses;

    Insbesondere braucht die Organgesellschaft nicht wirtschaftlich vom Organträger abhängig zu sein (vgl. BFH, vom 3. April 2008, a.a.O.; Beschluss vom 30. Oktober 2003 V B 158/03, V S 16/03, BFH/NV 2004, 236).
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