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   BFH, 21.12.2010 - V B 16/09, 17/09, V B 16/09, V B 17/09   

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https://dejure.org/2010,11864
BFH, 21.12.2010 - V B 16/09, 17/09, V B 16/09, V B 17/09 (https://dejure.org/2010,11864)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2010 - V B 16/09, 17/09, V B 16/09, V B 17/09 (https://dejure.org/2010,11864)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - V B 16/09, 17/09, V B 16/09, V B 17/09 (https://dejure.org/2010,11864)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • openjur.de

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen; Erlass von Säumniszuschlägen; Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3, AO § 218 Abs 2, AO § 240 Abs 3, FGO § 73 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, StÄndG Art 8 Nr 10
    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • Bundesfinanzhof

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 GG, § 218 Abs 2 AO, § 240 Abs 3 AO, § 73 Abs 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO
    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den grundgesetzlichen Gleichheitssatz wegen unterschiedlicher Behandlung der steuerrechtlichen Schonfrist des § 240 Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung (AO) und der im Kreditwesen berechneten Bankgeschäftstage - Berichtigung eines offenkundigen und eindeutigen ...

  • rewis.io

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen den grundgesetzlichen Gleichheitssatz wegen unterschiedlicher Behandlung der steuerrechtlichen Schonfrist des § 240 Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung ( AO ) und der im Kreditwesen berechneten Bankgeschäftstage; Berichtigung eines offenkundigen und eindeutigen ...

  • rechtsportal.de

    Berichtigung eines offenkundigen und eindeutigen Versehens i.R.d. Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung einer Revision; Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verstoß gegen den Anspruch des Klägers auf effektiven Rechtsschutz infolge fehlerhafter Auslegung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen; Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht wegen unterlassener Anregung einer Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 K 55/07

    Rechtzeitigkeit einer Online-Überweisung bei Steuerzahlungen - Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Das unrichtige Rubrum des Urteils des Finanzgerichts (FG) vom 21. Januar 2009 (1 K 55/07) wird gemäß § 107 der Finanzgerichtsordnung (FGO) berichtigt.

    Anhaltspunkte für das FG, dass der Kläger neben einer Anfechtung der Abrechnungsbescheide auch einen Erlass der Säumniszuschläge begehren wollte, ergeben sich jedoch weder aus den Klageschriften vom 26. Februar 2007 (1 K 55/07) und vom 30. Oktober 2006 (1 K 269/06) noch aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlungen vom 21. Januar 2009.

    In Übereinstimmung damit hat er beantragt, unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 31. Januar 2007 den Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung Oktober 1996 und den Säumniszuschlag aufzuheben (1 K 55/07) und unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 28. September 2006 die Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung Februar 2006 und Einkommensteuer-Vorauszahlungsschuld 1. Vierteljahr 2006 und die Säumniszuschläge aufzuheben.

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 K 269/06

    Rechtzeitigkeit einer Steuerzahlung bei Online-Überweisung - Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Anhaltspunkte für das FG, dass der Kläger neben einer Anfechtung der Abrechnungsbescheide auch einen Erlass der Säumniszuschläge begehren wollte, ergeben sich jedoch weder aus den Klageschriften vom 26. Februar 2007 (1 K 55/07) und vom 30. Oktober 2006 (1 K 269/06) noch aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlungen vom 21. Januar 2009.
  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung gestützt, setzt die Zulassung voraus, dass der Beschwerdeführer eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellt, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 148).
  • BFH, 30.04.2003 - XI B 175/02

    NZB: Abrechnungsbescheid

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Dem liegt zugrunde, dass ein Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO und ein Bescheid über den Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO verfahrensrechtlich zwei selbständige Verwaltungsakte sind (vgl. BFH-Beschluss vom 30. April 2003 XI B 175/02, BFH/NV 2003, 1393).
  • BFH, 22.07.2010 - V R 4/09

    Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    cc) Im Hinblick auf die Befugnis des Gesetzgebers zur Typisierung im steuerlichen Masseverfahren (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 4/09, juris, Rz 41, m.w.N.) und unter Berücksichtigung der Verpflichtung der Kreditinstitute, Inlandsüberweisungen in "höchstens" drei Tagen auszuführen, ist es nicht zu beanstanden, dass der Normgeber eine Zahlungsschonfrist von drei Tagen für ausreichend erachtete.
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Denn Gesetzesmaterialien können keine verbindlichen Auslegungsregeln enthalten, soweit die Absicht des Gesetzgebers im Wortlaut und Sinnzusammenhang des Gesetzes keinen "objektivierten" Niederschlag gefunden hat (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1978  1 BvL 13/76, BVerfGE 47, 127 ff., unter C.IV.3.a, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2003 - X B 16/02

    Sachaufklärungspflicht; Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Die Hinweispflicht aus § 76 Abs. 2 FGO erfasst auch solche Anträge, die ein Prozessbeteiligter aus Versehen nicht oder nicht richtig gestellt hat, ohne dass ihm der an sich erkennbare Mangel bewusst geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 20.03.2006 - II B 147/05

    NZB: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Darüber hinaus muss in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargetan werden, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20. März 2006 II B 147/05, BFH/NV 2006, 1320).
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass;

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069, m.w.N.) wird über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen einerseits und deren Erlass andererseits in jeweils eigenständigen Verfahren entschieden (Grundsatz der Zweigleisigkeit).
  • BFH, 22.07.2005 - V B 84/02

    NZB: Urteilsberichtigung, Aufhebung eines Erbscheins

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    "Ähnliche" offenbare Unrichtigkeiten i.S. des § 107 FGO sind Erklärungsmängel, die zu dem Erklärungswillen des Gerichts erkennbar im Widerspruch stehen; sie sind "offenbar", wenn sie augenfällig auf der Hand liegen, durchschaubar und eindeutig sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 2005 V B 84/02, BFH/NV 2005, 2218).
  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

  • BFH, 23.11.1994 - I B 63/94
  • BFH, 23.09.1994 - I B 63/94

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung

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