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BFH, 23.05.2003 - V B 162/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; UStDV 1993 § 36; ; UStDV 1993 § 36 Abs. 1; ; UStDV 1993 § 38; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; 2.FGOÄndG Art. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Kein pauschaler Vorsteuerabzug für Reisekosten bei Fahrtätigkeiten von AN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.11.1999 - V B 59/99
Vorsteuerabzug bei Reisekosten; Pauschbeträge
Auszug aus BFH, 23.05.2003 - V B 162/99
Eine Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits durch den Bundesfinanzhof (BFH) geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschluss vom 19. November 1999 V B 59/99, BFH/NV 2000, 760). - BFH, 03.04.2003 - V R 88/01
Vorsteuerabzug bei Verpflegungsmehraufwendungen
Auszug aus BFH, 23.05.2003 - V B 162/99
In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH durch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 3. April 2003 V R 88/01 entschieden, dass der Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten nach Pauschbeträgen auch im Besteuerungszeitraum 1996 voraussetzt, dass der Unternehmer seinem Arbeitnehmer aus Anlass einer Dienstreise im Inland Mehraufwendungen für Verpflegung nach Pauschbeträgen erstattet und dass ein pauschaler Vorsteuerabzug für erstattete Aufwendungen wegen Mehrverpflegung bei Fahrtätigkeiten nicht zulässig ist; nach Auffassung des BFH steht dem der erweiterte Abzug von Reisekosten als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten nach den Vorschriften des § 4 Abs. 5 Nr. 5 und § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 438) nicht entgegen.
- BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04
Verpflegungspauschale - Fahrentschädigung - Lokrangierführer
Die in Satz 3 genannten Bereiche werden in der Rechtsprechung und Literatur zum Steuerrecht als Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit bezeichnet, dies sind Begriffe, die auch in den Lohnsteuerrichtlinien verwendet worden sind (vgl. BFH 23. Mai 2003 - V B 162/99 - 3. April 2003 - V R 88/01 - BFHE 201, 565; 10. April 2002 - VI R 154/00 - BFHE 198, 559).