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   BFH, 25.02.1993 - V B 167/92   

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https://dejure.org/1993,9323
BFH, 25.02.1993 - V B 167/92 (https://dejure.org/1993,9323)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1993 - V B 167/92 (https://dejure.org/1993,9323)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - V B 167/92 (https://dejure.org/1993,9323)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 25.02.1993 - V B 167/92
    Der Kläger hat weder konkret und substantiiert dargelegt, noch ist aus dem Zusammenhang ersichtlich, daß insoweit über den vorliegenden Einzelfall hinaus im Zusammenhang mit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen Rechtsfragen gegeben sind, deren Klärung aus Gründen der Rechtsklarheit, Rechtsentwicklung und der Rechtseinheit im allgemeinen Interesse liegt (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 20.01.1989 - X R 10/86

    Zur Aktivierung und Abschreibung eines entgeltlich erworbenen

    Auszug aus BFH, 25.02.1993 - V B 167/92
    An diese zu den tatsächlichen Feststellungen gehörenden Ausführungen im Zusammenhang mit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Streitfall ist das Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden, wenn die Schätzung keinen Rechtsirrtum enthält und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, z.B. Urteil vom 18. Januar 1989 X R 10/86, BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549).
  • BFH, 19.03.1998 - V R 7/97

    Einreichung von Steuererklärungen im Klageverfahren

    Diese Ausführungen sind revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Februar 1993 V B 167/92, BFH/NV 1994, 259, m.w.N.).
  • FG Hessen, 16.06.2000 - 8 K 683/93

    Steuerfahndung; Verjährung; Ablaufhemmung - Umfang und Beginn der Ablaufhemmung

    Der Umfang der Ablaufhemmung richtet sich dabei nach dem sachlichen und persönlichen Umfang der Ermittlungshandlungen, das heißt der Ablauf der Festsetzungsfrist wird nur insoweit gehemmt, als sich die tatsächlich durchgeführten Ermittlungen auf die Höhe der Steuer auswirken (Kühn/Hofmann, Komm. z. AO /FGO, 17.Aufl., S. 455; BFH-Beschluß vom 8.11.1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994 S. 259).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 6 K 76/95

    Schätzung des Umfangs der privaten Nutzung des einem Unternehmen zugeordneten Pkw

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