Rechtsprechung
   BFH, 16.11.2004 - V B 173/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5823
BFH, 16.11.2004 - V B 173/03 (https://dejure.org/2004,5823)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2004 - V B 173/03 (https://dejure.org/2004,5823)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2004 - V B 173/03 (https://dejure.org/2004,5823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a; ; UStG § 15 Abs. 4; ; UStG § 15a; ; UStG § 15a Abs. 1; ; UStG § 15a Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 173

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 4 § 15a
    Sachgerechter Aufteilungsmaßstab i. S. von § 15 Abs. 4 UStG - Bindungswirkung

  • datenbank.nwb.de

    Bindung an den gewählten sachgerechten Aufteilungsmaßstab nach § 15 Abs. 4 UStG und Maßgeblichkeit dieses Aufteilungsmaßstabs für die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    dd) Der festgesetzte (sachgerechte) Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG 1991 (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 2004, sowie vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BFHE 185, 524, BStBl II 1998, 492; vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 173/03, BFH/NV 2005, 584, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2007 - V R 43/06

    Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes

    Das gilt zugunsten wie zu Lasten des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 173/03, BFH/NV 2005, 584; BFH-Urteile vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729; in BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417, unter II. 4.).
  • BFH, 02.03.2006 - V R 49/05

    Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter

    Hat der Steuerpflichtige deshalb in der Steueranmeldung, die --wie die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr (§ 18 Abs. 3 und 4 UStG)-- einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (§ 168 AO 1977), einen i.S. des § 15 Abs. 4 UStG sachgerechten Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen, die auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallen und der Berichtigung nach § 15a UStG unterliegen, ist dieser --soweit er auf zutreffenden Angaben beruht-- (für den gesamten Berichtigungszeitraum i.S. des § 15a UStG) bindend (BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 173/03, BFH/NV 2005, 584).
  • BFH, 11.03.2005 - V B 184/03

    Gemischt genutzte Gebäude; Vorsteueraufteilung

    Der gewählte (sachgerechte) Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG (BFH-Urteile vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BFHE 185, 524, BStBl II 1998, 492; in BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833; vom 17. August 2001 V R 75/00, BFH/NV 2002, 227; vom 17. August 2001 V R 28/01, BFH/NV 2002, 228; in BFH/NV 2002, 225; vom 17. August 2001 V R 32/01, BFH/NV 2002, 229; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 173/03, BFH/NV 2005, 584); die Bestandskraft der Steuerfestsetzung für das Erstjahr in Verbindung mit der Unabänderbarkeit gestaltet die für das Erstjahr "maßgebende" Rechtslage für die Verwendungsumsätze (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 65/92, BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485).

    Ist der Umsatzsteuerbescheid des Erstjahres bestandskräftig, verbleibt es bei der einmal getroffenen Wahl, weil nach ständiger Rechtsprechung die Ausübung eines Wahlrechts keine Tatsache i.S. des § 173 AO 1977 ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 110/87, BFHE 158, 520, BStBl II 1990, 195; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 584).

  • FG Münster, 16.02.2010 - 15 K 5246/06

    Aufteilungsmaßstab bei nicht direkt zuzuordnenden Vorsteuern; Steuerschätzung

    Solche verfahrensrechtliche Hindernisse liegen im Streitfall möglicherweise vor, weil laut der BFH-Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 13.08.2008, XI R 53/07, BFH/NV 2009, 228, Ziffer II 2 a letzter Absatz) der Unternehmer, der einen sachgerechten Aufteilungsmaßstab gewählt hat, an diese Wahl gebunden ist, und weil nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22.11.2007, V R 43/06, BFHE 219, 450, BStBl II 2008, 770, Ziffer II 4) ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG für die Vorsteuerbeträge aus dem Erwerb eines gemischt genutzten Gegenstandes, der für einen entsprechenden Besteuerungszeitraum einem bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid zugrunde liegt, der Besteuerung zugrunde zu legen ist, wobei die einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichstehende Steuererklärung als bestandskräftiger Bescheid im vorgenannten Sinne anzusehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16.11.2004, V B 173/03, BFH/NV 2005, 584; BFH-Urteil vom 22.11.2007, V R 35/06, BFH/NV 2008, 628).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2005 - 1 K 1024/03

    Umsatzsteuer - Erstbescheid und Wahlrecht

    Daraus folgt, dass der Kläger die ursprünglich getroffene Wahl - die Aufteilung der Vorsteuern nach dem Flächenschlüssel - noch ändern und nunmehr das Wahlrecht dahingehend ausüben konnte, dass die Aufteilung der Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel erfolgen soll, weil die Umsatzsteuerfestsetzungen weder für das Erstjahr - 1998 - noch für das zweite Jahr - 1999 - bestandskräftig waren ( vgl. BFH - Beschlüsse vom 11.03.2005 V B 184/03, BFH/NV 2005, 1398 und vom 16.11.2004 V B 173/03, BFH/NV 2005, 584).
  • FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07

    Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung

    Die vom Unternehmer gewählte Methode der Aufteilung ist jedoch auch dann zugrunde zu legen, wenn mehrere "sachgerechte" Aufteilungsmethoden in Betracht kommen (vgl. BFH, Beschluss vom 16.11.2004 V B 173/03, BFH/NV 2005, 584).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 7 K 7150/08

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG auch bei unrichtiger Zuordnung

    Der Klägerin ist aufgrund der Anwendung des Flächenverfahrens für die Aufteilung der Vorsteuer auch bei der Anwendung des § 15 a UStG im Streitjahr 2000 die Anwendung des Umsatzschlüssels verwehrt, da sich die Bindungswirkung der ursprünglichen Wahl des Aufteilungsverfahrens auch darauf erstreckt (BFH, Beschluss vom 16.11.2004 V B 173/03, BFH/NV 2005, 584).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht