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   BFH, 30.11.2000 - V B 187/00   

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BFH, 30.11.2000 - V B 187/00 (https://dejure.org/2000,1752)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2000 - V B 187/00 (https://dejure.org/2000,1752)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2000 - V B 187/00 (https://dejure.org/2000,1752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Gesamtrechtsnachfolgerin - Automatenaufstellungsbetrieb - Steuerfreie Umsätze - Rennwett- und Lotteriesteuer - Aussetzung der Vollziehung - Rechtsprechung des EuGH - Geldspielautomatenumsätze - Öffentliche Spielbank - Umsatzsteuerrechtliches Neutralitätsgebot

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 9; ; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f

 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus BFH, 30.11.2000 - V B 187/00
    Der EuGH hat diese Vorschrift dahin ausgelegt (Urteil vom 11. Juni 1998 Rs. C-283/95 -Fischer, Slg. 1998, I-3369, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 384), dass ein Mitgliedstaat die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels nicht der Mehrwertsteuer unterwerfen darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist.

    Zur Begründung hat der EuGH u.a. ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten die Bedingungen und Grenzen der Befreiung für die in Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG erwähnten sonstigen Glücksspiele mit Geldeinsatz unter Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität festlegen müssten (Rn. 27 des Urteils Rs. C-283/95).

  • BFH, 13.07.1994 - I B 53/94

    Vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung bei Nichterfassung von

    Auszug aus BFH, 30.11.2000 - V B 187/00
    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 1994 I B 53/94, BFHE 175, 101, BStBl II 1996, 65; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 69 FGO Rdnr. 307 ff.) oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen.
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus BFH, 30.11.2000 - V B 187/00
    Die Entscheidung muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BFHE 191, 304, BStBl II 2000, 298).
  • FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00

    Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?

    Auszug aus BFH, 30.11.2000 - V B 187/00
    Die Klägerin beantragt sinngemäß, den Beschluss des FG Münster vom 15. September 2000 5 V 4286/00 U aufzuheben und die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids für 1997 in Höhe von 24 567 DM und des Umsatzsteuerbescheids für 1998 in Höhe von 32 362 DM auszusetzen.
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    Erst nach dem Anfang des Jahres 2001 bekannt gewordenen Inhalt der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (V B 187/00) sei es als ernsthaft zweifelhaft zu beurteilen gewesen, ob Umsätze aus Geldspielautomaten besteuert werden dürften.

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 30. November 2000 (V B 187/00, BFH/NV 2001, 657) im Rahmen eines Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung die Besteuerung von Umsätzen aus Geldspielautomaten generell als ernstlich zweifelhaft erachtet.

    Die Beklagte hat die Umsatzsteuerjahreserklärungen der Jahre 1995 bis 1999 - für das letztgenannte Jahr am 20. Oktober 2000 - jeweils vor Erlass des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) abgegeben, wo vor dem Hintergrund der Steuerfreiheit in Spielbanken veranstalteten Automatenglücksspiels erstmals Bedenken gegen die Zulässigkeit der Besteuerung außerhalb von Spielbanken veranstalteter erlaubter Automatenglücksspiele geäußert worden waren.

    c) Auch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2000 durch die Beklagte am 12. April 2002 stellt keinen Beratungsfehler dar, weil der Beklagten die lediglich vereinzelt veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO), nach deren Inhalt die Steuerpflicht von Umsätzen aus Glückspiel ernsthaften gemeinschaftsrechtlichen Bedenken ausgesetzt war, nicht bekannt sein musste.

    bb) Danach kann aus der Nichtberücksichtigung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) ein Beratungsfehler nicht hergeleitet werden.

    (1) Im Streitfall können bereits im Ausgangspunkt keine gesteigerten Anforderungen an die Beobachtungs- und Recherchierungspflicht der Beklagten gestellt werden, weil die Rechtslage nach Ablauf von mehr als zwei Jahren seit der letzten diesen Bereich betreffenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urt. v. 11. Juni 1998, aaO) keine besonderen Entwicklungstendenzen erkennen ließ und neue höchstrichterliche Rechtsprechung bis zu dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) nicht zu erwarten war.

    (2) Der Bundesfinanzhof hat die hier maßgebliche Entscheidung vom 30. November 2000 (aaO) weder für die amtliche Sammlung bestimmt noch überhaupt mit einem Leitsatz versehen.

    (4) Angesichts des durch die vereinzelten Veröffentlichungen vermittelten geringen Verbreitungsgrades kann der Beklagten nicht vorgeworfen werden, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

  • BFH, 23.05.2022 - V B 4/22

    AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

    Denn jedenfalls dann, wenn es um die Vereinbarkeit einzelner Steuerrechtsnormen mit Unionsrecht geht, ist nach der Rechtsprechung des BFH kein besonderes Aussetzungsinteresse erforderlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.11.2000 - V B 187/00, BFH/NV 2001, 657, sowie vom 12.12.2013 - XI B 88/13, BFH/NV 2014, 550).
  • BFH, 14.03.2019 - V B 3/19

    Aussetzung der Vollziehung; Leistungsbeschreibung bei Waren im

    c) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes können sich schließlich auch aus einem möglichen Verstoß des Steuergesetzes gegen eine unionsrechtliche Bestimmung ergeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 XI B 88/13, BFH/NV 2014, 550; vom 30. November 2000 V B 187/00, BFH/NV 2001, 657, unter II.3.; ferner Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 69 FGO Rz 162, m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02

    Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Im Beschluss vom 30.11.2000 (- V B 187/00 -, zitiert nach Juris) hat der Bundesfinanzhof erwogen, ob sich ein Automatenaufsteller für die Steuerbefreiung der Umsätze auf Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie berufen könne.

    In Anknüpfung daran scheint es dem Bundesfinanzhof ernstlich zweifelhaft, ob es mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität vereinbar ist, für die Umsatzbesteuerung von Geldspielautomatenumsätzen danach zu unterscheiden, ob sie in und von öffentlich zugelassenen Spielbanken ausgeführt werden oder nicht (BFH, Beschlüsse vom 06.11.2002 - V R 7/02 -, BFHE 200, 149 [154]; und vom 30.11.2000 - V B 187/00 -, zitiert nach Juris).

    Zweifelhaft erscheint dem Bundesfinanzhof auch, ob die vom EuGH aus Art. 13 Teil B Buchst. der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie abgeleitete Einschränkung des Ermessens der Mitgliedsstaaten bei der Begrenzung des Anwendungsbereichs der Befreiung von der Umsatzsteuer, die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist, nicht erst Recht auch für erlaubte Veranstaltungen eines Glücksspiels gelten müsse (BFH, Beschluss vom 30.11.2000 - V B 187/00 -, zitiert nach Juris).

  • LG Bonn, 27.05.2008 - 15 O 476/07

    Umsatzsteuerbefreiung von Spielautomatenumsätzen; Pflichtverletzung des

    Soweit der Bundesfinanzhof aufgrund dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit nachfolgendem Beschluss vom 30.11.2000, Az. V B 187/00, entschieden habe, dass es zweifelhaft sei, ob die geltende Finanzpraxis, die für die Umsatzbesteuerung von Geldspielautomatenumsätze danach unterscheide, ob sie in und von öffentlich zugelassenen Spielbanken ausgeführt würden oder nicht, dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität entspreche, habe für den Beklagten Veranlassung bestanden, die in Rede stehenden Umsatzsteuerbescheide für 1995 und 1996 rechtzeitig offen zu halten.

    Hierzu sei der Beklagte verpflichtet gewesen, da sich hinsichtlich der Umsatzsteuerpflichtigkeit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten durch das Urteil des EuGH vom 11.06.1998, Az. C 283/95- G und den nachfolgenden Beschluss des BFH vom 30.11.2000 Az. V B 187/00 die Rechtslage geändert habe und - abweichend von der bisherigen Praxis -ernsthafte Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht erhoben worden seien.

    Dies entsprach jedenfalls bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30.11.2000 (BFH/NV 2001, 657) auch der einhelligen Auffassung in der Kommentarliteratur (vgl. Heidner, in Bunjes/Geist, UStG, 6. Aufl., § 4 Nr. 9, Rn 14; weitere Nachweise bei FG Schleswig-Holstein, a.a.O., zit. nach juris, Rn 20).

    Eine Pflichtverletzung des Beklagten ergibt sich auch nicht aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 30.11.2000, Az. V B 187/00.

  • BFH, 25.11.2005 - V B 75/05

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärenden Fragen im summarischen Beschlussverfahren nicht abschließend zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2000 V B 187/00, BFH/NV 2001, 657; vom 14. Oktober 2002 V B 60/02, BFH/NV 2003, 87, unter II. 3., m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2022 - VI B 15/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

    e) Dem Verlangen nach einem besonderen Aussetzungsinteresse steht schließlich auch nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH kein besonderes Aussetzungsinteresse erforderlich ist, wenn es um die Vereinbarkeit einzelner Steuerrechtsnormen mit dem Unionsrecht geht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.11.2000 - V B 187/00, BFH/NV 2001, 657, sowie vom 12.12.2013 - XI B 88/13).
  • BFH, 12.12.2013 - XI B 88/13

    AdV bei Berufung auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i der

    b) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes in diesem Sinne können sich u.a. aus einem möglichen Verstoß des Steuergesetzes gegen eine unionsrechtliche Bestimmung ergeben (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2000 V B 187/00, BFH/NV 2001, 657, unter II.3.; ferner Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 69 Rz 88, m.w.N.).
  • BFH, 06.06.2002 - V B 110/01

    Vorsteuerrückforderungsanspruch bei Organschaft

    Die AdV setzt auch nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2001 I S 3/01, BFHE 194, 360, BFH/NV 2001, 957, und vom 30. November 2000 V B 187/00, BFH/NV 2001, 657, je m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2011 - XI R 16/09

    Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht -

    Mit Schreiben vom 4. November 2003 beantragte die Klägerin unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. November 2000 V B 187/00 (BFH/NV 2001, 657), den Umsatzsteuerbescheid für das Streitjahr 1998 zu ändern und die Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit steuerfrei zu belassen.
  • OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09

    Haftung des Steuerberaters: Umfang der Kenntnisnahmepflicht eines Steuerberaters

  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227

  • BFH, 31.03.2016 - XI B 13/16

    Aussetzung der Vollziehung - berechtigtes Interesse - ernstliche Zweifel an der

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 7296/05

    Keine Korrektur bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide betreffend

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 27/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 35/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

  • LG Bielefeld, 17.05.2010 - 6 O 112/09

    Anspruch auf Schadensersatz und anteiliger Anspruch auf Kosten bzgl. der

  • LG Bielefeld, 04.03.2010 - 6 O 112/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung nach Übernahme

  • FG Düsseldorf, 12.05.2023 - 1 V 115/23

    Verstoß der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a

  • OLG Hamm, 17.04.2009 - 25 U 86/08

    Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte steuerliche Beratung im Zusammenhang

  • BFH, 06.04.2006 - V B 22/06

    Lieferung von Mobiltelefonen - Vorsteuerabzug; Anforderungen an

  • FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00

    Steuerfreiheit von Umsätzen mit Geldspielgeräten

  • FG Münster, 22.12.2022 - 5 V 1370/22

    Aussetzung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über Säumniszuschläge zur

  • BFH, 25.04.2002 - V B 128/01

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft

  • FG Saarland, 30.08.2002 - 1 V 342/02

    Umsatzsteuer; Umsatzbesteuerung von Geldspielautomatenumsätzen (§ 4 Nr. 9b UStG)

  • LG Bochum, 29.04.2009 - 3 O 398/08

    Steuerberaterliche Hinweispflichten bei einer sich ändernden Rechtslage in der

  • FG Hessen, 23.07.2002 - 6 V 2036/02

    Sicherheitsleistung; Aussetzung der Vollziehung; Spielautomat; Umsatz; Steuerfrei

  • FG Schleswig-Holstein, 25.03.2010 - 4 K 29/10

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide wegen der Steuerfreiheit von

  • FG Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 2 K 91/00

    Aufhebung eines Schätzungsbescheids trotz wirksamer Setzung einer

  • LG Bochum, 29.04.2009 - I 3 O 398/08
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2022 - 12 U 4/22

    Nimmt ein Sonderinsolvenzverwalter den Insolvenzverwalter auf Schadensersatz in

  • OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06

    Keine Haftung des Steuerberaters wegen Umsatzbesteuerung von Umsätzen aus

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06

    Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem

  • FG Köln, 17.01.2007 - 10 V 4341/06

    Geldwerter Vorteil im Falle der Überlassung von verbilligten Anteilen an einem

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3175/06

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

  • FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • FG München, 12.11.2012 - 2 V 2192/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Verpflegungsleistungen eines Hotels im

  • FG Köln, 18.11.2011 - 10 V 2432/11

    Bestechungszahlungen für Promotionsannahme nicht steuerlich absetzbar

  • LG Düsseldorf, 10.01.2011 - 7 O 193/09

    Anspruch eines Sonderinsolvenzverwalters auf Schadensersatz wegen pflichtwidrig

  • FG Nürnberg, 09.02.2010 - 2 K 48/09

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide zur Erreichung der

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2781/06

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

  • FG Köln, 20.09.2007 - 10 V 1781/07

    Umsatzsteuerbefreiung von medizinischen Fußpflegeleistungen; Notwendigkeit einer

  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 K 212/05

    Keine Erstattung von Kosten für Sicherheitsleistung

  • LG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 O 194/20
  • FG Nürnberg, 12.05.2009 - II 262/06

    Rechtmäßigkeit der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

  • FG Münster, 14.01.2003 - 12 V 6514/02

    Kürzung des Vorwegabzugs

  • FG Düsseldorf, 24.06.2003 - 13 V 6378/02

    Rechtmäßigkeit der Beauftragung zur Durchführung einer Betriebsprüfung;

  • FG München, 13.07.2006 - 14 V 1069/06

    Aussetzung der Vollziehung bei ungeklärter Rechtslage; Zweifel an der

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