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BFH, 27.02.2003 - V B 188/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung hinsichtlich der Frage der Veräußerung von Sicherungsgut durch den Sicherungsgeber als Doppelumsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 13.11.2003 - V B 131/01
Insolvenzverwalter: Aufnahme des Verfahrens
Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde (V B 188/01).Mit Beschluss vom 27. Februar 2003 V B 188/01 ließ der erkennende Senat die Revision zu.
a) Im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss des Amtsgerichts vom 2. Januar 2002 waren beim BFH anhängig das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde (V B 188/01) und das Beschwerdeverfahren der Beigeladenen gegen den Beiladungsbeschluss des FG vom 4. Juli 2001 (V B 131/01).
Am 30. Juni 2003 hat der Kläger ausdrücklich zwar nur die Aufnahme des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde (V B 188/01) erklärt.
An die Stelle der bisherigen Klägerin ist der Insolvenzverwalter, der Kläger, als neuer Kläger eingetreten, und zwar nicht nur hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens (V B 188/01), sondern auch hinsichtlich des unselbständigen Nebenverfahrens in Bezug auf die Beiladung (V B 131/01), denn dieser Rechtsstreit teilt hinsichtlich der Unterbrechung das Schicksal der Hauptsache.
- BFH, 27.02.2003 - V B 131/01
Notwendige Beiladung
Die Beschwerde ist zulässig, obwohl das FG im Hauptsacheverfahren bereits mit Urteil vom 25. September 2001 entschieden hat; denn der Eintritt der Rechtskraft des Urteils ist durch die von der Klägerin eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (V B 188/01) gehemmt worden (§ 116 Abs. 4 FGO;… vgl. auch § 122 Abs. 1 FGO, und BFH-Beschluss vom 17. Juni 1993 VIII B 111/92, BFH/NV 1994, 380).