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   BFH, 13.10.2014 - V B 19/14   

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https://dejure.org/2014,38790
BFH, 13.10.2014 - V B 19/14 (https://dejure.org/2014,38790)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2014 - V B 19/14 (https://dejure.org/2014,38790)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - V B 19/14 (https://dejure.org/2014,38790)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 UStG 1999, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, Art 17 EWGRL 388/77
    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Gutglaubensschutz hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei nicht in dem in Rechnung gestellten Umfang erbrachter Leistung; Zurückweisung von Beweisantritten

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Gutglaubensschutz hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei nicht in dem in Rechnung gestellten Umfang erbrachter Leistung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vorsteuerabzug bei Nichterbringen der Leistung ? Gutglaubensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 13.10.2014 - V B 19/14
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 13.10.2014 - V B 19/14
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nach der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt werden kann (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, sowie vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Auszug aus BFH, 13.10.2014 - V B 19/14
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nach der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt werden kann (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, sowie vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus BFH, 13.10.2014 - V B 19/14
    Denn es ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) geklärt, dass "Wirtschaftsteilnehmer, die alle Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise von ihnen verlangt werden können, um sicherzustellen, dass ihre Umsätze nicht in einen Betrug --sei es eine Mehrwertsteuerhinterziehung oder ein sonstiger Betrug-- einbezogen sind, auf die Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen können, ohne Gefahr zu laufen, ihr Recht auf Vorsteuerabzug zu verlieren" (EuGH-Urteil vom 6. Juli 2006 C-439/04 und C-440/04, Kittel und Recolta, BFH/NV 2006, Beilage 4, 454 Rz 51).
  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Denn durch die Rechtsprechung des EuGH ist geklärt, dass "Wirtschaftsteilnehmer, die alle Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise von ihnen verlangt werden können, um sicherzustellen, dass ihre Umsätze nicht in einen Betrug --sei es eine Mehrwertsteuerhinterziehung oder ein sonstiger Betrug-- einbezogen sind, auf die Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen können, ohne Gefahr zu laufen, ihr Recht auf Vorsteuerabzug zu verlieren" (EuGH-Urteile Kittel und Recolta Recycling vom 6. Juli 2006 C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rz 51; vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2014 V B 19/14, BFH/NV 2015, 243, Rz 6).
  • BFH, 14.02.2019 - V R 47/16

    Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

    Das setzt voraus, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (EuGH-Urteile Santogal vom 14. Juni 2017 C-26/16, EU:C:2017:453, Rz 71; Mecsek-Gabona vom 6. September 2012 C-273/11, EU:C:2012:547, Rz 48; Kittel und Recolta Recycling vom 6. Juli 2006 C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rz 51; BFH-Vorlagebeschluss vom 6. April 2016 V R 25/15, BFHE 254, 139; BFH-Urteile vom 18. Februar 2016 V R 62/14, BFHE 253, 283, BStBl II 2016, 589; in BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744; BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2014 V B 19/14, BFH/NV 2015, 243).
  • BFH, 16.09.2015 - XI R 47/13

    Zur Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem

    Die fahrlässige Unkenntnis von der Einbeziehung in einen Betrug schließt einen Gutglaubensschutz aus (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2014 V B 19/14, BFH/NV 2015, 243, Rz 6; s. auch z.B. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2014 XI B 12/14, BFH/NV 2015, 534).
  • BFH, 08.07.2015 - XI B 5/15

    Kein Vorsteuerabzug, wenn in der zugrunde liegenden Rechnung lediglich ein

    Dazu hätte schon deshalb Anlass bestanden, weil das FG nicht festgestellt hat, dass der Kläger gutgläubig war (vgl. zur Nichtzulassung bei fehlender Klärbarkeit in diesem Zusammenhang auch BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2014 V B 19/14, BFH/NV 2015, 243; vom 19. Dezember 2014 XI B 12/14, BFH/NV 2015, 534; vom 20. Januar 2015 XI B 112/14, BFH/NV 2015, 537).
  • FG Nürnberg, 15.08.2018 - 2 V 888/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides

    Art. 168 Buchst. a und Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sowie die Grundsätze der steuerlichen Neutralität und des Vertrauensschutzes sind dahin auszulegen, dass sie es nicht verbieten, dass dem Empfänger einer Rechnung das Recht, die in dieser Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer abzuziehen, versagt wird, wenn die Umsätze, auf die sich die Rechnung bezieht, nicht tatsächlich bewirkt worden sind (EuGH-Beschluss vom 04.07.2013 C-572/11 Menidzherski biznes reshenia, ECLI:EU:C:2013:456, juris; offengelassen von BFH-Beschluss vom 13.10.2014 V B 19/14, BFH/NV 2015, 243).
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