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   BFH, 19.01.1987 - V B 2/87   

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https://dejure.org/1987,3301
BFH, 19.01.1987 - V B 2/87 (https://dejure.org/1987,3301)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1987 - V B 2/87 (https://dejure.org/1987,3301)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1987 - V B 2/87 (https://dejure.org/1987,3301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Steuerbevollmächtigten vor dem Bundesfinanzhof

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.03.1979 - VI R 5/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 19.01.1987 - V B 2/87
    Da sie gleichwohl ohne Mitwirkung eines der vorgenannten Berufsangehörigen die Beschwerde eingelegt haben, war diese als unzulässig zu verwerfen (vgl. zur Unzulässigkeit einer Rechtsmitteleinlegung durch einen Steuerbevollmächtigten auch BFH-Beschluß vom 23. März 1979 VI R 5/79, BFHE 127, 5, BStBl II 1979, 296).
  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    b) Fehlt die Postulationsfähigkeit, so liegt mangels einer Prozeßhandlungsvoraussetzung kein rechtserhebliches Handeln und damit keine wirksame Prozeßhandlung vor (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Januar 1987 V B 2/87, BFH/NV 1987, 316).
  • BFH, 13.12.2000 - IV B 33/00

    Änderung der Streitwertfestsetzung

    Hat nur ein (ehemaliger) Gesellschafter im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung die Aufhebung des Feststellungsbescheides begehrt, so ist der diesem Gesellschafter zugerechnete Gewinnanteil Bemessungsgrundlage für die Streitwertberechnung (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1979 I E 1/79, BFHE 128, 23, BStBl II 1979, 608, und vom 26. März 1985 IV R 187/84, BFH/NV 1987, 316).
  • BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99

    Unrichtige Sachbehandlung; Streitwert bei Aufforderung zur Buchführung

    Der Kostenbeamte hat den Wert des Streits über die Aufforderung zur Buchführung zu Recht gemäß § 13 Abs. 1 GKG mit 8 000 DM angesetzt (BFH-Beschluß vom 14. Mai 1985 IV R 191/83, BFH/NV 1987, 316; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Vor § 135 FGO Tz. 103 "Buchführung"; Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz. 35 "Buchführung").
  • BFH, 19.11.1999 - II B 127/99

    NZB; persönliche Einlegung

    Die von ihm persönlich eingelegte Beschwerde ist daher unwirksam (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 1987 V B 2/87, BFH/NV 1987, 316).
  • FG Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 9 K 236/92

    Sonstige Bezüge einer gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft (KG) aus Anteilen

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  • BFH, 19.11.1996 - IV B 98/95

    Möglichkeit der Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Bei Klage nur eines Gesellschafters gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist der Streitwert lediglich von dem Betrag zu berechnen, um den dessen Gewinnanteil zu vermindern wäre (Senatsbeschluß vom 26. März 1985 IV R 187/84, BFH/NV 1987, 316).
  • BFH, 05.01.1989 - V R 18/87

    Einlegung einer Revision durch eine nicht vor dem Bundesfinanzhof

    Der Senat folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH zur fehlenden Postulationsfähigkeit eines Steuerbevollmächtigten (vgl. Beschlüsse vom 23. März 1979 VI R 5 /79, BFHE 127, 5, BStBl II 1979, 296; vom 24. Juni 1986 IV B 82/86, BFH /NV 1988, 45; vom 19. Januar 1987 V B 2/87, BFH / NV 1987, 316).
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