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   BFH, 11.11.2008 - V B 223/07   

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https://dejure.org/2008,10852
BFH, 11.11.2008 - V B 223/07 (https://dejure.org/2008,10852)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2008 - V B 223/07 (https://dejure.org/2008,10852)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2008 - V B 223/07 (https://dejure.org/2008,10852)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.04.2008 - X B 64/07

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - V B 223/07
    Hat das Finanzgericht (FG) sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2007 XI B 101/06, BFH/NV 2008, 396; vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345, m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - V B 223/07
    Insoweit erfordert die Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör zwar keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können (BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802).
  • BFH, 21.11.2007 - XI B 101/06

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des FG-Urteils -

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - V B 223/07
    Hat das Finanzgericht (FG) sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2007 XI B 101/06, BFH/NV 2008, 396; vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2006 - X B 143/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Ansparrücklage

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - V B 223/07
    Das gilt auch, wenn ein Antrag als unzulässig, jedenfalls aber als unbegründet abgewiesen wird (z.B. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 X B 143/05, BFH/NV 2006, 809).
  • FG München, 08.10.2018 - 7 K 519/14

    Feststellung von nach DBA steuerfreien Progressionseinkünften bei stillen

    Erforderlich ist die schlüssige Darlegung eines i.S.d. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO erheblichen Grundes für die Vertragung des Termins zur mündlichen Verhandlung (vgl. BFH-Beschluss vom 11.11.2008 V B 223/07, BFH/NV 2009, 401).
  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09

    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im

    Folglich hat das Gericht den Verlegungsantrag zu Recht abgelehnt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 2008 V B 223/07, BFH/NV 2009, 401).
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