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   BFH, 18.12.1980 - V B 24/80   

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https://dejure.org/1980,218
BFH, 18.12.1980 - V B 24/80 (https://dejure.org/1980,218)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1980 - V B 24/80 (https://dejure.org/1980,218)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - V B 24/80 (https://dejure.org/1980,218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967/1973 § 4 Nr. 8

  • Wolters Kluwer

    Verneinung der Kreditgewährung - Teilzahlung - Teilzahlungszuschlag - Kaufpreis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von Teilzahlungszuschlägen festgehalten werden kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UStG (1967/1973) § 4 Nr. 8

Papierfundstellen

  • BFHE 132, 147
  • ZIP 1981, 313
  • DB 1981, 1219
  • BStBl II 1981, 197
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.07.1954 - V 26/52 S

    Behandlung von Finanzierungskosten im Rahmen von Abzahlungsgeschäften - Vorliegen

    Auszug aus BFH, 18.12.1980 - V B 24/80
    RFH und BFH haben diese Rechtsprechung aus dem bereits dargestellten Gesichtspunkt, es liege ein einheitliches Entgelt vor, weitergeführt und demgegenüber die Frage der Einheitlichkeit oder Mehrheit der Leistungen vernachlässigt (vgl. RFH-Urteil vom 23. Juni 1939 V 421/37, RFHE 47, 88, und BFH-Urteile vom 22. Juli 1954 V 26/52 S, BFHE 59, 178, BStBl III 1954, 276; vom 29. November 1955 V 79/55 S, BFHE 62, 143, BStBl III 1956, 53, und vom 16. Dezember 1971 V R 2/69, BFHE 105, 178, BStBl II 1972, 508).

    Im Urteil in BFHE 59, 173, BStBl III 1954, 276 hat der BFH maßgeblich darauf abgestellt, daß eine einheitliche Leistung des Verkäufers deshalb vorliege, weil die Kreditgewährung erst den Kaufvertrag ermögliche.

    Der Gesichtspunkt, daß die Kreditgewährung erst den Kaufvertrag ermögliche, so daß hieraus eine einheitliche Leistung des Verkäufers abzuleiten sei (BFHE 59, 178, BStBl III 1954, 276), kann angesichts dieser Entwicklung zur rechtlich zwingenden vertraglichen Ausgestaltung des sog. Konsumentenkredits in Form des Abzahlungsgeschäfts in dieser Allgemeinheit nicht mehr aufrechterhalten werden.

  • BFH, 01.10.1970 - V R 49/70

    Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche

    Auszug aus BFH, 18.12.1980 - V B 24/80
    Im Urteil vom 1. Oktober 1970 V R 49/70 (BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34) hat der Senat hieran festgehalten.
  • BFH, 29.11.1955 - V 79/55 S

    Einbeziehung von Verzugszinsen, Stundungszinsen und Wechselumlaufkosten

    Auszug aus BFH, 18.12.1980 - V B 24/80
    RFH und BFH haben diese Rechtsprechung aus dem bereits dargestellten Gesichtspunkt, es liege ein einheitliches Entgelt vor, weitergeführt und demgegenüber die Frage der Einheitlichkeit oder Mehrheit der Leistungen vernachlässigt (vgl. RFH-Urteil vom 23. Juni 1939 V 421/37, RFHE 47, 88, und BFH-Urteile vom 22. Juli 1954 V 26/52 S, BFHE 59, 178, BStBl III 1954, 276; vom 29. November 1955 V 79/55 S, BFHE 62, 143, BStBl III 1956, 53, und vom 16. Dezember 1971 V R 2/69, BFHE 105, 178, BStBl II 1972, 508).
  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus BFH, 18.12.1980 - V B 24/80
    Wie der Senat im Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73 (BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307) entschieden hat, können zusammengehörige Vorgänge nicht allein deshalb als einheitliche Leistung angesehen werden, weil sie einem einheitlichen (wirtschaftlichen) Ziel dienen.
  • BFH, 09.04.1970 - V R 139/66

    Teilzahlungsgeschäfte - Einschaltung eines Finanzierungsunternehmens -

    Auszug aus BFH, 18.12.1980 - V B 24/80
    Im Urteil vom 9. April 1970 V R 139/66 (BFHE 98, 570, BStBl II 1970, 509), dem zwar der Fall einer Teilzahlungsfinanzierung durch eine Finanzierungsbank zugrunde lag, hat der Senat dagegen als entscheidend für die Annahme einer einheitlichen Leistung des Warenverkäufers angesehen, daß die Finanzierungsgebühren, die der Käufer zu zahlen hatte, nicht gesondert ausgewiesen waren.
  • BFH, 22.07.1954 - V 105/52 S

    Zerkleinern von Schrott als steuerlich schädliche Arbeit - Voraussetzungen des

    Auszug aus BFH, 18.12.1980 - V B 24/80
    Im Urteil in BFHE 59, 173, BStBl III 1954, 276 hat der BFH maßgeblich darauf abgestellt, daß eine einheitliche Leistung des Verkäufers deshalb vorliege, weil die Kreditgewährung erst den Kaufvertrag ermögliche.
  • BFH, 27.10.1966 - V 19/64

    Umsatzsteuerrechtliche Teilung eines Geschäfts in Vermittlungsleistung und

    Auszug aus BFH, 18.12.1980 - V B 24/80
    Wenn mehrere, untereinander gleichzuwertende Faktoren zur Erreichung dieses Zieles beitragen und aus diesem Grunde zusammen gehören, ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinander greifen, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (so z.B. eine Lieferung und die Bearbeitung des Liefergegenstandes durch den Lieferer, vgl. insoweit Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Oktober 1966 V 19/64, BFHE 87, 159, BStBl III 1967, 132, und vom 28. Mai 1963 V 201/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Umsatzsteuergesetz 1951, § 7 Abs. 3, Rechtsspruch 110, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 36 - HFR 1964, 36 -).
  • BFH, 28.05.1963 - V 201/60
    Auszug aus BFH, 18.12.1980 - V B 24/80
    Wenn mehrere, untereinander gleichzuwertende Faktoren zur Erreichung dieses Zieles beitragen und aus diesem Grunde zusammen gehören, ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinander greifen, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (so z.B. eine Lieferung und die Bearbeitung des Liefergegenstandes durch den Lieferer, vgl. insoweit Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Oktober 1966 V 19/64, BFHE 87, 159, BStBl III 1967, 132, und vom 28. Mai 1963 V 201/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Umsatzsteuergesetz 1951, § 7 Abs. 3, Rechtsspruch 110, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 36 - HFR 1964, 36 -).
  • RFH, 03.07.1928 - V A 327/28
    Auszug aus BFH, 18.12.1980 - V B 24/80
    Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) hat als tragendes Argument für die Einheitlichkeit der Leistungen im vorliegenden Zusammenhang als maßgeblich die Einheitlichkeit des vom Käufer zu zahlenden Entgelts angesehen, weil er dieses insgesamt aufwenden müsse, um die Ware zu erhalten (vgl. Urteile vom 3. Juli 1928 V A 327/28, RFHE 24, 4, und vom 21. Juni 1940 V 14/39, RStBl 1940, 712).
  • BFH, 19.03.1970 - V R 137/69

    Umsatzsteuerfreie Kreditgewährung - Durchführung einzelner Geschäfte -

    Auszug aus BFH, 18.12.1980 - V B 24/80
    Auch der Senat hat bislang den Begriff der Kreditgewährung so beurteilt (vgl. z.B. Urteil vom 19. März 1970 V R 137/69, BStBl II 1970, 602, StRK, Umsatzsteuergesetz 1951, § 4 Nr. 8, Rechtsspruch 23 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.12.1971 - V R 2/69

    Verzugszinsen - Wechselumsatzspesen - Wechselvorzinsen - Entgelt

  • RFH, 23.06.1939 - V 421/37
  • BFH, 25.06.2009 - V R 25/07

    Steuersatz bei Lieferung von Pflanzen und Einpflanzen

    Wenn mehrere, untereinander gleich zu wertende Faktoren zur Erreichung dieses Zieles beitrügen und aus diesem Grunde zusammen gehörten, sei die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinander greifen würden, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurückträten (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197, m.w.N.; ebenso Abschn. 29 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 3 UStR 2005/2008).
  • BFH, 11.07.2012 - XI R 11/11

    Zur Frage des tauschähnlichen Umsatzes zwischen der eine Zeitschrift

    bb) Entgegen der Ansicht der Klägerin ist eine Aufspaltung der Kosten für die Zeitschriften in einen Anzeigenteil und einen Teil für den übrigen Text- und Bildteil nicht vorzunehmen, da sie wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind und sich gegenseitig bedingen (vgl. BFH-Urteile vom 2. Februar 1967 V 138/64, BFHE 88, 529, BStBl III 1967, 502; vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553; vom 15. Oktober 2009 XI R 52/06, BFHE 227, 231, BStBl II 2010, 869; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197; EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2005 C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38).
  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 117/96

    Streit um die Berücksichtigung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen bei der

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  • BFH, 15.10.2009 - XI R 52/06

    Umsätze aus sog. Mailingaktionen als einheitliche sonstige Leistungen

    Tragen mehrere, untereinander gleich zu wertende Faktoren zur Erreichung eines Zieles bei und gehören sie aus diesem Grunde zusammen, so ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • BFH, 03.03.1988 - V R 183/83

    Ermäßigter Steuersatz - Leistung - Verbundene Leistung - Einheitlichkeit der

    Die Platten sind nicht ihren Titeln nach auf den Inhalt der Filme (s. unten 2.) oder in anderer Weise so aufeinander abgestimmt (wie z.B. eine Lieferung und die Bearbeitung des Liefergegenstands durch den Lieferer), daß sie als einzelne Faktoren hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197, mit Nachweisen), also etwas selbständiges "Drittes" bilden.

    Ob dieser Umstand dann die Annahme einer einheitlichen Leistung begründen könnte, wenn die für die Ausführung der Gesamtleistung vorgreifliche Leistung ihrem wirtschaftlichen Inhalt nach unselbständig und die Gesamtleistung der Art nach fördernd und deshalb ein einheitliches, nicht aufgeschlüsseltes Gesamtentgelt vereinbart worden wäre (vgl. die Rechtsprechung zum Kreditkauf, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197, mit Nachweisen), kann hier offenbleiben.

    Die Annahme einer unselbständigen Nebenleistung setzt voraus, daß sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng (im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung) zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197, unter 4.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 7 K 7320/08

    Auf 30 Jahre angelegte Finanzierung der Werklohnforderung für Bauleistungen bei

    Dementsprechend hat der BFH (Beschluss vom 18.12.1980 V B 24/80, BFHE 132, 147 , BStBl II 1981, 197 ) zum deutschen Umsatzsteuerrecht vor Inkrafttreten der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Richtlinie 77/388 - die Kreditierung im Verhältnis zur Warenlieferung nicht als nebensächlich angesehen.

    Schließlich sprechen die ausdrückliche Vereinbarung einer Kreditleistung und der getrennte Ausweis von Zinsbeträgen und Zinssätzen in den Vereinbarungen und Abrechnungen für die Annahme einer selbständigen Kreditleistung (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2009 C-572/07 - RLRE Tellmer Property, Slg. 2009, I-4983, UR 2009, 557, Rz. 23; BFH, Beschluss vom 18.12.1980 V B 24/80, BFHE 132, 147 , BStBl II 1981, 197 ).

    Das Gericht hat die Revision nach § 115 Abs. 1 Nr. 2 FGO zugelassen, weil der BFH-Beschluss vom 18.12.1980 V B 24/80 (BFHE 132, 147 , BStBl II 1981, 197 ) zum deutschen Umsatzsteuerrecht vor Inkrafttreten der Richtlinie 77/388 ergangen ist und die vom EuGH seit 1999 entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen selbständigen und einheitlichen Leistungen noch nicht berücksichtigen konnte.

  • BFH, 23.10.1997 - V R 36/96

    Überlassung kieferorthopädischer Apparate

    Sofern und solange der bürgerlich-rechtliche Eigentümer über den wirtschaftlichen Gehalt des Gegenstands nicht mehr verfügt, weil er ihn einem Abnehmer zugewendet hat, sind die Voraussetzungen für eine Lieferung erfüllt, selbst wenn sich der Lieferer das Eigentum vorbehalten hat (vgl. auch BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197 zu 1. - Abzahlungsverkauf).
  • BFH, 12.12.1985 - V R 15/80

    Die Lieferungen von Lehr- und Lernmaterial durch Schulen und andere

    Zur Annahme einer Nebenleistung ist erforderlich, daß sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 13. August 1970 V R 69/66, BFHE 99, 507; vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231, und Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • BFH, 14.05.1998 - V R 85/97

    Gastronomieumsätze bei Theatervorstellungen

    Eine mit einer Theaterleistung üblicherweise verbundene Nebenleistung ist gegeben, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng (im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung) zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • BFH, 26.04.2010 - V B 3/10

    Aussetzung der Vollziehung - Einheitliche Leistung - Hauptleistung und

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die einzelnen Elemente so ineinander greifen, dass etwas selbständiges Drittes geschaffen wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1746), hinter dem die einzelnen Leistungen zurücktreten (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BStBl II 1981, 197).
  • FG Hamburg, 26.02.2003 - VII 133/99

    Bewirtung keine Nebenleistung zu einer Theateraufführung

  • FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08

    Steuerbarkeit der Abgabe von Hotelschecks mit Preisvergünstigung; Hotelschecks;

  • BFH, 07.10.1987 - V R 2/79

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach

  • BFH, 29.08.1991 - V R 87/86

    Gegenstand der Besteuerung eines Grundstücksumsatzes

  • BFH, 07.10.1993 - V R 67/91

    Ablieferung von Traubengut an eine Winzergenossenschaft - Erlass von Umsatzsteuer

  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 48/10

    Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher "Dinner-Show") keine

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 75/94

    Sonstige Leistungen können weder unmittelbar noch entsprechend nach § 4 Nr. 28

  • BFH, 07.05.1987 - V R 56/79

    Entgeltliche Leistung - Getränkelieferung - Leergut - Wiederbeschaffungskosten -

  • FG Nürnberg, 11.04.2006 - II 356/04

    Lieferung und Einpflanzen von Pflanzen keine Werklieferung

  • BFH, 18.05.1988 - X R 11/82

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung für Theaterleistungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a

  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/76

    Zur Frage des Aufteilungsmaßstabs bei teilweiser Befreiung einer allgemein- oder

  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 10 K 310/98

    Anwendung der Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Rahmen von High-School-

  • BFH, 28.01.1993 - V R 43/89

    Abzahlungsgeschäfte im Versandhandel auch dann einheitliche Warenlieferungen

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.04.2003 - 3 K 2834/00

    Werkstattarbeiten und Personalüberlassung durch ein Theater sind nicht

  • FG Niedersachsen, 18.08.2011 - 16 K 276/08

    Eigenständig zu beurteilende Kreditgewährung in Zusammenhang mit "PPP-Projekten"

  • BFH, 24.10.1990 - V B 60/89

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 06.10.1988 - V R 124/83

    Berechtigung (eines Berliner Unternehmens) zur Kürzung der Umsatzsteuer gem. dem

  • FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 26/92

    Gewährung eines Vorsteuerabzugs aus der Installation von Versorgungseinrichtungen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2001 - 2 K 137/99

    Einheitlichkeit der Beförderung eines Fahrgastes zum Krankenhaus und zurück;

  • BFH, 06.02.1987 - III B 169/86
  • BFH, 28.09.1990 - V B 57/90

    Voraussetzungen für die Annahme einer Nebenleistung einer Bausparkasse

  • BFH, 21.10.1987 - X R 14/80

    Einheitlichkeit einer Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinn

  • FG Schleswig-Holstein, 22.03.1995 - IV 25/95

    Ermäßigter Steuersatz bei Speiseeisverkäufen in Kinos im Rahmen von

  • FG Hamburg, 10.03.1999 - II 340/97

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen

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