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   BFH, 30.07.2009 - V B 27/08   

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https://dejure.org/2009,7438
BFH, 30.07.2009 - V B 27/08 (https://dejure.org/2009,7438)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2009 - V B 27/08 (https://dejure.org/2009,7438)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - V B 27/08 (https://dejure.org/2009,7438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Revisionszulassung wegen der Frage, ob das FG zu Recht die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung angenommen hat

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 Abgabenordnung ( AO ) eines auch in umsatzsteuerrechtlichen Angelegenheiten erfahrenen Kaufmanns; Wertung eines "bewussten Wegsehens" eines Kaufmanns bezüglich der Gutschrift einer besonders hohen Summe ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 Abgabenordnung ( AO ) eines auch in umsatzsteuerrechtlichen Angelegenheiten erfahrenen Kaufmanns; Wertung eines "bewussten Wegsehens" eines Kaufmanns bezüglich der Gutschrift einer besonders hohen Summe ...

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung wegen der Frage, ob das FG zu Recht die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung angenommen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 Abgabenordnung (AO) eines auch in umsatzsteuerrechtlichen Angelegenheiten erfahrenen Kaufmanns; Wertung eines "bewussten Wegsehens" eines Kaufmanns bezüglich der Gutschrift einer besonders hohen Summe ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Umsatzsteuer: Vorsätzliche Steuerhinterziehung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - V B 27/08
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage offen gelassen und entschieden, dies erfordere jedenfalls, dass der Täter rechtlich dafür einzustehen hat, dass der missbilligte Erfolg nicht eintritt, weil er insoweit eine Garantenpflicht --wie im Streitfall der Kläger aufgrund der Steuererklärungspflicht-- hat (vgl. BGH-Beschluss vom 17. März 2009 1 StR 479/08, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 1984; BGH-Urteil vom 25. Juli 2000 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, m.w.N.).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - V B 27/08
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage offen gelassen und entschieden, dies erfordere jedenfalls, dass der Täter rechtlich dafür einzustehen hat, dass der missbilligte Erfolg nicht eintritt, weil er insoweit eine Garantenpflicht --wie im Streitfall der Kläger aufgrund der Steuererklärungspflicht-- hat (vgl. BGH-Beschluss vom 17. März 2009 1 StR 479/08, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 1984; BGH-Urteil vom 25. Juli 2000 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - V B 27/08
    Die Würdigung des FG, dass ein gleichsam "bewusstes Wegsehen" angesichts der Einzigartigkeit des in der Rechnung vom ... April 2001 erfassten Umsatzes gerade bei einem Kaufmann mit langjähriger Erfahrung nicht anders als mit der billigenden Inkaufnahme der Steuerverkürzung zu erklären sei, ist nach den vom FG festgestellten Gesamtumständen möglich (zur Bindung nach § 118 Abs. 2 FGO z.B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488) und nicht willkürlich.
  • BFH, 29.01.2008 - VIII B 37/07

    Vorliegen und Darlegung einer Divergenz bei unterschiedlicher Beantwortung der

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - V B 27/08
    Vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/05, BFHE 181, 230, BStBl II 1997, 157; BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - V B 27/08
    Vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/05, BFHE 181, 230, BStBl II 1997, 157; BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - V B 27/08
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17

    Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im

    Für eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO bedarf es nicht einer Hinterziehungsabsicht oder eines direkten Hinterziehungsvorsatzes; es genügt, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (sog. bedingter Vorsatz, vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 1 StR 491/09, HFR 2010, 866; vgl. auch die Entscheidungen des BFH vom 31. Juli 1996 XI R 74/05, BStBl II 1997, 157, vom 29. Januar 2008 VIII B 37/07, juris, und vom 30. Juli 2009 V B 27/08, BFH/NV 2009, 1783).
  • FG München, 20.04.2011 - 13 V 446/11

    Objektive Beweislast für das Vorliegen aller Tatbestandsmerkmale der

    Vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/05, BStBl II 1997, 157; BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 V B 27/08, BFH/NV 2009, 1783; BGH-Urteil vom 16. Dezember 2009 1 StR 491/09, HFR 2010, 866).
  • FG Nürnberg, 25.01.2017 - 5 K 368/16

    Beschwerde, Revision, Nichtzulassung, Steuerhinterziehung, Bescheid, Beamte,

    Vorsätzlich in diesem Sinne handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2009 1 StR 491/09, HFR 2010, 866 und BFH, Urteil vom 31.07.1996 XI R 74/05, BStBl II 1997, 157 sowie Beschluss vom 30.07.2009 V B 27/08, BFH/NV 2009, 1783).
  • FG Niedersachsen, 25.03.2014 - 12 K 38/10

    Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land und

    Vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 V B 27/08 BFH/NV 2009, 1783 m.w.N.).
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