Rechtsprechung
   BFH, 19.05.2008 - V B 29/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,657
BFH, 19.05.2008 - V B 29/07 (https://dejure.org/2008,657)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2008 - V B 29/07 (https://dejure.org/2008,657)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - V B 29/07 (https://dejure.org/2008,657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und örtliche Zuständigkeit des FG und des FA, Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan, Heranziehung der ehrenamtlichen Richter, Aufklärungsrüge, Aussetzung des Verfahrens, Einwendungen gegen ...

  • Judicialis

    AO § 16; ; AO § ... 17; ; AO § 17 Abs. 2 Satz 3; ; AO § 21; ; AO § 21 Abs. 1 Satz 3; ; AO § 24; ; AO § 26; ; AO § 26 Satz 1; ; AO § 127; ; UStG 1993 § 14 Abs. 2; ; UStG 1993 § 14 Abs. 3; ; FGO § 4; ; FGO § 38 Abs. 1; ; FGO § 41 Abs. 1; ; FGO § 41 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 63; ; FGO § 63 Abs. 1; ; FGO § 63 Abs. 2; ; FGO § 63 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 63 Abs. 3; ; FGO § 68; ; FGO § 70 Satz 1; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 74; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 93 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 108; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 124 Abs. 2; ; GVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 17a Abs. 5; ; GVG § 21e Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Örtliche Zuständigkeit des FG bei Klageerhebung gegen eine bestimmte Behörde; Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan als Verfahrensfehler; Anfechtungsbeschränkung des § 127 AO bei fehlender örtlicher Zuständigkeit; Rüge eines Verfahrensmangels; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (71)

  • BFH, 06.11.2007 - VIII B 25/07

    Verfahrensverstöße - Nichterhebung von Beweisen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus BFH, 19.05.2008 - V B 29/07
    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden, gegebenenfalls auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann, sie also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2005 II B 27/04, BFH/NV 2005, 913; vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122; vom 6. November 2007 VIII B 25/07, BFH/NV 2008, 241, und vom 29. November 2007 VIII B 58/07, BFH/NV 2008, 399, ständige Rechtsprechung des BFH).

    Ergibt sich aus dem angefochtenen Urteil selbst, dass und weshalb das FG einen Beweis nicht erhoben hat, so genügt zur Bezeichnung des Verfahrensfehlers die schlichte Rüge der Nichterhebung des Beweises (BFH-Beschlüsse vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297; vom 19. Januar 2007 IV B 51/05, BFH/NV 2007, 1089, und in BFH/NV 2008, 241).

    Hinzukommen muss allerdings die weitere Auseinandersetzung mit dem Ablehnungsgrund des Gerichts (so BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 241).

    Inhalt und Umfang der aus § 76 Abs. 2 FGO folgenden Hinweispflichten sind von der Sach- und Rechtslage des einzelnen Falles, von der Mitwirkung der Beteiligten und von deren individuellen Möglichkeiten abhängig (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 241).

  • BFH, 27.08.2007 - IV B 98/06

    Passivlegitimation; unzulässige Klage

    Auszug aus BFH, 19.05.2008 - V B 29/07
    Bei der nach § 63 Abs. 1 FGO zu beurteilenden Prozessführungsbefugnis handelt es sich zwar um eine Sachurteilsvoraussetzung, deren fehlerhafte Beurteilung einen Verfahrensmangel darstellt (BFH-Beschlüsse vom 15. März 2002 VII B 120/01, BFH/NV 2002, 943; vom 27. August 2007 IV B 98/06, BFH/NV 2007, 2322, und vom 11. Oktober 2007 V B 68/07, BFH/NV 2008, 343).

    Richtet sich die Klage nicht gegen die nach § 63 FGO zu verklagende Behörde, führt dies entgegen der Ansicht der Klägerin nicht dazu, dass das FG die beklagte Behörde durch die passivlegitimierte zu ersetzen hat, sondern zur Abweisung der Klage als unzulässig (BFH-Urteil vom 26. Februar 1980 VII R 60/78, BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 331; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2322).

    In einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417; vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345, und in BFH/NV 2007, 2322).

  • BFH, 06.11.1980 - IV R 181/79

    Revisionsrüge - Ehrenamtlicher Richter - Ladung eines Richters

    Auszug aus BFH, 19.05.2008 - V B 29/07
    Es kann bestimmen, dass die Heranziehung nach dem Alphabet der Namen der ehrenamtlichen Richter oder nach den fortlaufenden Nummern der Liste erfolgt (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. Mai 1999 3 B 24/99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 2000, 474; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 1999 1 BvR 1250/99, nicht veröffentlicht), und auf die Abfolge der Sitzungstage oder --nach der wohl überwiegenden Übung-- auf die zeitliche Folge der Ladungen abstellen (BFH-Urteile vom 6. November 1980 IV R 181/79, BFHE 132, 377, BStBl II 1981, 400, und vom 23. April 1996 VIII R 70/93, BFH/NV 1997, 31; BVerwG-Urteil vom 25. April 1991 7 C 11/90, BVerwGE 88, 159).

    Soweit das Präsidium keine Bestimmungen trifft, ist ergänzend die am FG gewachsene Übung maßgebend (BFH-Urteile in BFHE 132, 377, BStBl II 1981, 400, und in BFH/NV 1997, 31; BFH-Beschluss vom 6. April 1999 XI R 17/97, BFH/NV 1999, 1243).

    Kennt er die tatsächlichen Grundlagen der Heranziehung insoweit nicht, vermutet er aber einen Verfahrensfehler, muss er sich Aufklärung zu schaffen suchen und gegebenenfalls eigene Ermittlungen anstellen, etwa Auskünfte des FG einholen und Einsicht in die Unterlagen über die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter und in die Geschäftsverteilung beim FG nehmen (BFH-Urteile in BFHE 132, 377, BStBl II 1981, 400, und in BFH/NV 1997, 31; BFH-Beschluss vom 10. April 1995 VIII R 69/94, BFH/NV 1995, 912).

  • BFH, 01.02.2022 - V R 1/20

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise und

    Die Ablehnung eines Tatbestandsberichtigungsantrags begründet keinen Verfahrensfehler (Senatsbeschluss vom 19.05.2008 - V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, unter III.A.11., m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2016 - I B 77/15

    Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrages

    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603, und vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, unter III.B.1.).
  • BFH, 04.10.2012 - XI B 46/12

    Die Durchführung von Yogakursen ist regelmäßig keine von der Umsatzsteuer

    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann, sie also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, unter III.A.; vom 23. November 2010 XI B 67/09, BFH/NV 2011, 290, unter 3., jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht