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   BFH, 05.10.1967 - V B 29/67   

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https://dejure.org/1967,517
BFH, 05.10.1967 - V B 29/67 (https://dejure.org/1967,517)
BFH, Entscheidung vom 05.10.1967 - V B 29/67 (https://dejure.org/1967,517)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 1967 - V B 29/67 (https://dejure.org/1967,517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhandlungsführung - Überflüssiges Vorbringen - Rechtliches Gehör - Revision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 452
  • NJW 1968, 1111
  • DVBl 1968, 721
  • BStBl II 1968, 179
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BFH, 05.10.1967 - V B 29/67
    Das BVerwG hat daher in Fällen, in denen die versagung des rechtlichen Gehörs beanstandet wurde, unter sinngemäßer Heranziehung des § 295 Abs. 1 ZPO -- einer Vorschrift, die nach § 155 FGO auch für das finanzgerichtliche Verfahren sinngemäß gilt -- in ständiger Rechtsprechung den folgenden Grundsatz vertreten: "Zur schlüssigen Rüge der Verletzung einer solchen (verzichtbaren) Verfahrensvorschrift mit der Revision gehört die Angabe, daß die Verletzung in der Vorinstanz gerügt worden ist ..." (BVerwGE 8, 149; ferner Urteil des BVerwG vom 12. Dezember 1960 VIII C 391/59 in NJW 1961, 379 und BVerwGE 19, 231).
  • BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 05.10.1967 - V B 29/67
    Das BVerwG hat daher in Fällen, in denen die versagung des rechtlichen Gehörs beanstandet wurde, unter sinngemäßer Heranziehung des § 295 Abs. 1 ZPO -- einer Vorschrift, die nach § 155 FGO auch für das finanzgerichtliche Verfahren sinngemäß gilt -- in ständiger Rechtsprechung den folgenden Grundsatz vertreten: "Zur schlüssigen Rüge der Verletzung einer solchen (verzichtbaren) Verfahrensvorschrift mit der Revision gehört die Angabe, daß die Verletzung in der Vorinstanz gerügt worden ist ..." (BVerwGE 8, 149; ferner Urteil des BVerwG vom 12. Dezember 1960 VIII C 391/59 in NJW 1961, 379 und BVerwGE 19, 231).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, bei der es sich um eine verzichtbare Rüge handelt (§ 295 der Zivilprozeßordnung - ZPO - i.V. m. § 155 FGO), ist nur dann schlüssig, wenn der Prozeßbeteiligte vorgetragen hat, daß er die Rechtsverletzung in der Vorinstanz gerügt habe (vgl. BFH-Beschluß vom 5. Oktober 1967 V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179).
  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Von der fortbestehenden Möglichkeit, noch nach Schluß der mündlichen Verhandlung, jedoch vor Zustellung des Urteils, durch einen nachgereichten Schriftsatz den Verfahrensmangel des Übergehens des Beweisantrags zu rügen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1967 V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179), hat die Klägerin keinen Gebrauch gemacht.
  • BFH, 11.12.2019 - X B 40/19

    Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Unterlagen, die ein Beteiligter

    aa) Nach § 295 ZPO, der über § 155 Satz 1 FGO sinngemäß auch im finanzgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluss vom 05.10.1967 - V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179), kann die Verletzung einer --verzichtbaren-- Verfahrensvorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn der Beteiligte bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die auf Grund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich er erschienen und ihm der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste.
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 137/81

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann aber nur geltend gemacht werden, wenn sie vor dem FG gerügt worden ist (§ 155 der Finanzgerichtsordnung - FGO - i.V.m. §§ 295, 531, 558 der Zivilprozeßordnung - ZPO - Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1967 V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179, und vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 115 Anm. 19 C, § 119 Anm. 1 C, § 120 Anm. 20).

    Zu einer ordnungsmäßigen Revisionsrüge gehört unter diesen Umständen, daß der Revisionskläger darlegt, wie er sich in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gegen die angebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs zur Wehr gesetzt hat (§ 120 Abs. 2 Satz 1 FGO; BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179).

  • BFH, 18.12.1970 - VI R 313/68

    Gewinnfeststellungsverfahren - Beteiligter - Beschwer - Herabsetzung des

    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör greift nicht durch, sofern es ein Beteiligter trotz gegebener Möglichkeit unferlassen hat, den Verstoß bereits beim FG zu beanstanden (Anschluß an den BFH-Beschluß V B 29/67 vom 5. Oktober 1967, BFH 90, 452, BStBl II 1968, 179).

    Wie der V. Senat in dem Beschluß V B 29/67 vom 5. Oktober 1967 (BFH 90, 452, BStBl II 1968, 179) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt hat, ist diese Rüge ohne Angaben zur Frage der Beanstandung in der Vorinstanz gemäß § 120 Abs. 2 FGO prozessual unzureichend erhoben, weil alsdann gemäß §§ 155 FGO, 295 ZPO der Verzicht auf ihre Erhebung unterstellt wird.

  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den

    Nur dann, wenn ihnen oder ihren Prozeßbevollmächtigten dies nicht möglich ist, kann der Verfahrensverstoß zugleich zu einer Versagung rechtlichen Gehörs führen (BVerwGE 19, 231 ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 30; BFH, Urteil vom 5. Oktober 1967 - V B 29.67 -, NJW 1968, 1111 ).
  • BFH, 26.01.1977 - I R 163/74

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Wechsel der

    a) Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nur dann schlüssig, wenn der Prozeßbeteiligte vorgetragen hat, daß er die Rechtsverletzung in der Vorinstanz gerügt habe (vgl. Beschluß des BFH vom 5. Oktober 1967 V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179, mit weiteren Nachweisen).

    Ein solcher Verzicht wird unterstellt, wenn der Berechtigte trotz Kenntnis die Verkürzung seines Rechts nicht schon in der Instanz rügt, in der sie stattgefunden haben soll (BFH-Beschluß V B 29/67).

  • BFH, 30.04.2022 - X B 130/21

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Höchstzeitraum für die Aufnahme der Selbstnutzung

    Nach § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO), der über § 155 Satz 1 FGO sinngemäß auch im finanzgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluss vom 05.10.1967 - V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179), kann die Verletzung einer --verzichtbaren-- Verfahrensvorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn der Beteiligte bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die auf Grund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich er erschienen und ihm der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste.
  • BFH, 17.12.2020 - X B 154/19

    Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei

    aa) Nach § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO), der über § 155 Satz 1 FGO sinngemäß auch im finanzgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluss vom 05.10.1967 - V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179), kann die Verletzung einer --verzichtbaren-- Verfahrensvorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn der Beteiligte bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die auf Grund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich er erschienen und ihm der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste.
  • BFH, 24.05.2022 - X B 80/21

    Anforderungen an einen Beschluss zur Übertragung eines Rechtsstreits auf ein

    Nach § 295 ZPO, der über § 155 Satz 1 FGO sinngemäß auch im finanzgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Beschluss vom 05.10.1967 - V B 29/67, BFHE 90, 452, BStBl II 1968, 179), kann die Verletzung einer --verzichtbaren-- Verfahrensvorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn der Beteiligte bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich er erschienen und ihm der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste.
  • BFH, 14.01.2000 - VIII B 72/99

    Festgeldanlagen in Österreich - Zinseinnahmen - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

  • BFH, 04.10.1974 - III R 127/73

    Mangelnde Sachaufklärung - Unzulässigkeit - Rüge - Tatsächliche Feststellungen -

  • BFH, 18.04.1972 - VIII R 40/66

    Verfahrensfehler - Mündliche Verhandlung - Rüge in Revision - Nichtvernehmung von

  • BFH, 04.10.1991 - VII B 98/91

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei Verletzung einer Verfahrensvorschrift

  • BFH, 08.07.1992 - II R 85/91

    Grunderwerbbesteuerung bei Verkauf eines unbebauten Grundstück im Zusammenhang

  • BSG, 08.02.1991 - 9a BV 126/90

    Anforderungen an die Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache -

  • BFH, 23.09.1987 - V B 71/87

    Zulässigkeit einer Beschwerde

  • BFH, 26.02.1985 - VII R 143/81

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Außerachtlassung von verzichtbaren

  • BFH, 25.01.1989 - V B 143/87

    Anforderungen an die Zulassung einer Revision wegen eines Verfahrensmangels

  • BFH, 22.05.1994 - VII S 8/93

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BFH, 06.02.1991 - II R 70/90

    Beurteilung der Entgeldlichkeit bei der Zuwendung eines Bankguthabens

  • BFH, 03.05.1995 - IX B 102/94
  • BFH, 28.11.1990 - II B 91/90
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