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   BFH, 17.07.1969 - V B 29/69   

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BFH, 17.07.1969 - V B 29/69 (https://dejure.org/1969,532)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1969 - V B 29/69 (https://dejure.org/1969,532)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1969 - V B 29/69 (https://dejure.org/1969,532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Armenrechtsverfahren - Erster Rechtszug - Kostenentscheidung - Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 257
  • BStBl II 1969, 593
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • FG Köln, 18.06.2018 - 6 K 1075/18

    Prozesskostenhilfe: Keine PKH für vor Klageerhebung erledigte Untätigkeitsklage

    Um ein derartiges Verfahren handelt es sich bei einem auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung gerichteten Verfahren jedoch nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 1969, V B 29/69, BFHE 96, 257, BStBl II 1969, 593; Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 10.03.1995 1 94 237 S 6, EFG 1995, 818; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, 151. Lieferung 02.2018, § 142 FGO Rn. 5).

    In einem solchen Verfahren ist deshalb kein Raum für eine gerichtliche Kostenentscheidung (BFH-Beschluss vom 17. Juli 1969, V B 29/69, BFHE 96, 257, BStBl II 1969, 593).

    Eine Kostenerstattungspflicht, wie sie die nach § 155 FGO auch im finanzgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwendenden Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO für das streitige Prozessverfahren vorsehen, gibt es im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht, und auch für eine sinngemäße Anwendung der §§ 135 Abs. 1, 137 FGO ist im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe kein Raum (BFH-Beschluss vom 17. Juli 1969, V B 29/69, BFHE 96, 257, BStBl II 1969, 593).

  • BFH, 18.07.1995 - X B 68/95

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zur Erledigung der Hauptsache könne es im -- nicht kontradiktorischen (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. Juli 1969 V B 29/69, BFHE 96, 257, BStBl II 1969, 593) -- Verfahren der Bewilligung von PKH nicht mehr kommen.

    Mangels Rechtsgrundlage könnten die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits nicht dem FA auferlegt werden, weil es im PKH-Verfahren keine Kostenerstattungspflicht nach § 155 FGO i. V. m. § 91 ff. der Zivilprozeßordnung (ZPO) gebe (Bezugnahme auf Beschluß in BFHE 96, 257, BStBl II 1969, 593).

  • BFH, 20.07.1993 - XI B 85/92

    Steuerliche Berücksichtigung von Betriebsausgaben bei Nichtbenennung des

    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen (BFH-Beschluß vom 17. Juli 1969 V B 29/69, BFHE 96, 257, BStBl II 1969, 593).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1969 - V B 29.69   

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BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1969 - V B 29.69 (https://dejure.org/1969,4783)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung des Armenrechts - Freigabe einer übergeleiteten Rentennachzahlung

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