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   BFH, 08.02.2012 - V B 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6890
BFH, 08.02.2012 - V B 3/12 (https://dejure.org/2012,6890)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2012 - V B 3/12 (https://dejure.org/2012,6890)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - V B 3/12 (https://dejure.org/2012,6890)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von Gerichtskosten

  • openjur.de

    Prozessfähigkeit bei Betreuung; Einwilligungsvorbehalt; Absehen von Gerichtskosten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 58 Abs 1, FGO § 58 Abs 3, BGB § 1903, GKG § 21 Abs 1
    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von Gerichtskosten

  • Bundesfinanzhof

    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von Gerichtskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 1 FGO, § 58 Abs 3 FGO, § 1903 BGB, § 21 Abs 1 GKG
    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von Gerichtskosten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessfähigkeit bei Betreuung, Finanzgerichtsverfahren, Einwilligungsvorbehalt

  • rewis.io

    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von Gerichtskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 58 Abs. 1; BGB § 1903
    Wirksamkeit von Rechtsgeschäften in Vermögensangelegenheiten durch Zustimmung eines bestellten Betreuers als Voraussetzung i.R.e. Einwilligungsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de

    Prozessfähigkeit einer unter Betreuung stehenden Person; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Prozessfähigkeit bei Betreuung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.08.2002 - VII B 56/00

    Gerichtskosten; Absehen von der Erhebung

    Auszug aus BFH, 08.02.2012 - V B 3/12
    Diese Unkenntnis muss bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig auch als unverschuldet angesehen werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. August 2002 VII B 56/00, BFH/NV 2002, 1492).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 15 SF 5/15
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14

    Prozesshandlungen des beschränkt Geschäftsfähigen - unbeachtlicher Rechtsbehelf -

    In diesem Aufgabenkreis, zu dem die Erhebung von Klagen sowie die Stellung von Anträgen beim (Verwaltungs-)Gericht gehören, ist der Antragsteller einem partiell Geschäftsfähigen (§§ 106 ff. BGB ) gleichgestellt und insoweit prozessunfähig ( BGH, Beschluss vom 11.04.2002 - BLw 33/01 -, juris; BFH, Beschluss vom 08.02.2012 - V B 3/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 26.01.1996 - 5 B 219/95 -, juris; vgl. auch Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: April 2013, Bd. 1, § 62 RdNrn. 13 ff. ).

    Diese Unkenntnis muss bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig auch als unverschuldet angesehen werden ( so BFH, Beschluss vom 08.02.2012, a.a.O.; siehe auch - zur Vorgängervorschrift von § 21 GKG - BVerwG, Beschluss vom 02.04.1998 - 3 B 70/97 -, juris, und Bayer. VGH, Beschluss vom 17.04.1990, a.a.O.; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 21 GKG RdNrn. 49 ff. und 60 ff. ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 15 SF 15/16
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 15 SF 31/15
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2016 - L 15 SF 16/16
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 10 SF 29/16
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach vorheriger Anhörung durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 19. August 2015, Az.: 5 B 49/15; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012, Az.: V B 3/12; zur Entscheidung durch Gerichtsbescheid durch das Landessozialgericht bei Entschädigungsklagen vgl. BSG Bechluss vom 12. Februar 2015, Az.: B 10 ÜG 8/14 B).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012, Az.: V B 3/12; BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015, Az.: 5 B 49/15 und vom 2. April 1998, Az.: 3 B 70/97).

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 11 Wx 61/16

    Grundbuchsache: Kostenhaftung eines unter Betreuung stehenden Antragstellers

    Da im vorliegenden Fall der Einwilligungsvorbehalt auch den Verfahrensgegenstand der kostenauslösenden Grundbuchverfahren betrifft, bestand in diesen vom Antragsteller ohne Wissen und Billigung seiner Betreuerin angestrengten Verfahren keine Verfahrensfähigkeit (vgl. BFH, BtPrax 2012, 121; Bahrenfuss/Bahrenfuss, FamFG 2. Aufl. § 9 Rn. 2; MünchKomm-FamFG/Pabst, 2. Aufl. § 9 Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 5/15
    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012 - V B 3/12 - ; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49/15 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 15/16
    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012 - V B 3/12 - ; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49/15 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 16/16
    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012 - V B 3/12 - ; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49/15 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 31/15
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