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   BFH, 08.05.1996 - V B 32/95   

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BFH, 08.05.1996 - V B 32/95 (https://dejure.org/1996,5555)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1996 - V B 32/95 (https://dejure.org/1996,5555)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - V B 32/95 (https://dejure.org/1996,5555)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - V B 32/95
    Der Senat sieht davon ab, diese Prüfung selbst vorzunehmen, damit den Beteiligten nicht eine Instanz genommen wird (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
  • BFH, 10.03.1994 - IX B 24/94

    Vordruckverfahren bei Prozeßkostenhilfe (§ 142 EStG )

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - V B 32/95
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Beschlüssen vom 18. Mai 1993 V B 34/93 , vom 9. Juni 1993 V B 56/93 , vom 10. März 1994 IX B 24/94 (BFH/NV 1994, 823, nur Leitsatz), vom 1. März 1995 X B 341/94 (BFH/NV 1995, 1008, nur Leitsatz) und vom 3. Juli 1995 X B 81/95 eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er an ihr nicht fest.
  • BFH, 25.08.1989 - VI B 173/88

    Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - V B 32/95
    Aus der Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der der Antragsteller in dem Antrag auf PKH das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen hat, ist zu entnehmen, daß der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig -- ggf. mit Beweisantritten -- darlegen muß (BFH-Beschluß vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187).
  • BFH, 04.04.1995 - V S 1/95

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht der Rechtssache auf

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - V B 32/95
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Beschlüssen vom 18. Mai 1993 V B 34/93 , vom 9. Juni 1993 V B 56/93 , vom 10. März 1994 IX B 24/94 (BFH/NV 1994, 823, nur Leitsatz), vom 1. März 1995 X B 341/94 (BFH/NV 1995, 1008, nur Leitsatz) und vom 3. Juli 1995 X B 81/95 eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er an ihr nicht fest.
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 265/93

    Haftung des Erwerbers für bestimmte Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge des

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - V B 32/95
    Die Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung und Würdigung der wichtigsten Tatumstände der vom Antragsteller begehrte Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Mai 1994 VII B 265/93, BFH/NV 1994, 762).
  • BFH, 01.03.1995 - X B 341/94
    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - V B 32/95
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Beschlüssen vom 18. Mai 1993 V B 34/93 , vom 9. Juni 1993 V B 56/93 , vom 10. März 1994 IX B 24/94 (BFH/NV 1994, 823, nur Leitsatz), vom 1. März 1995 X B 341/94 (BFH/NV 1995, 1008, nur Leitsatz) und vom 3. Juli 1995 X B 81/95 eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er an ihr nicht fest.
  • BFH, 18.05.1993 - V B 34/93
    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - V B 32/95
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Beschlüssen vom 18. Mai 1993 V B 34/93 , vom 9. Juni 1993 V B 56/93 , vom 10. März 1994 IX B 24/94 (BFH/NV 1994, 823, nur Leitsatz), vom 1. März 1995 X B 341/94 (BFH/NV 1995, 1008, nur Leitsatz) und vom 3. Juli 1995 X B 81/95 eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er an ihr nicht fest.
  • BFH, 09.06.1993 - V B 56/93
    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - V B 32/95
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Beschlüssen vom 18. Mai 1993 V B 34/93 , vom 9. Juni 1993 V B 56/93 , vom 10. März 1994 IX B 24/94 (BFH/NV 1994, 823, nur Leitsatz), vom 1. März 1995 X B 341/94 (BFH/NV 1995, 1008, nur Leitsatz) und vom 3. Juli 1995 X B 81/95 eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er an ihr nicht fest.
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Es kann unerörtert bleiben, ob die erste dieser Voraussetzungen, die Hilfebedürftigkeit der Antragstellerin, in dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des beschließenden Senats (noch) vorliegt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941).
  • BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98

    Gutachter - Selbständige Tätigkeit - Nichtabgabe von Steuererklärungen -

    Der V. Senat des BFH hat seine frühere abweichende Rechtsprechung mit Zustimmung anderer Senate aufgegeben (siehe Beschluß vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941, m.w.N.); dem schließt sich auch der erkennende Senat im Streitfall an.

    Der Senat sieht davon ab, diese Prüfung selbst vorzunehmen, damit den Beteiligten keine Instanz genommen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und in BFH/NV 1996, 941).

  • BFH, 18.08.1999 - VII B 106/99

    Haftungsbescheid

    Es kann dahinstehen, ob die Voraussetzung der Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers in dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des beschließenden Senats (noch) vorliegt (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941).
  • BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00

    Kindergeld - Festsetzung - Heilerziehungspflegerin - Bundesausbildungsförderung -

    Eine Beschwerde bedarf zu ihrer Zulässigkeit keiner besonderen Begründung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941; Gräber/Ruban, a.a.O., § 142 Anm. 27, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2001 - X B 122/00

    Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben -

    Es kann unerörtert bleiben, ob die Hilfebedürftigkeit der Antragsteller in dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des beschließenden Senats (noch) vorliegt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941), obwohl seit der Vorlage der Erklärung der Antragsteller über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mehr als sieben Jahre vergangen sind, der Antragsteller zu 1. inzwischen volljährig und nicht geklärt ist, ob den Antragstellern Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihre Eltern gemäß § 1610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zusteht.
  • BFH, 04.08.1999 - II B 59/99

    PKH; Abgrenzung Leistungsaustausch; Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4

    Der Senat sieht davon ab, selbst über die Bewilligung von PKH zu entscheiden, weil die im erstinstanzlichen Verfahren abgegebene Erklärung der Klägerin zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen bereits über zwei Jahre alt ist und sich die Verhältnisse zwischenzeitlich geändert haben könnten (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941, sowie vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433).
  • BFH, 24.11.1998 - V B 89/98

    PKH; juristische Person

    Die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf PKH hängt nicht von einer Begründung ab (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941).
  • BFH, 10.07.1997 - XI S 9/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    PKH wird grundsätzlich für jeden Rechtszug gesondert gewährt (§ 119 ZPO), die Voraussetzungen dafür sind somit (mit Ausnahme des Beschwerdeverfahrens gegen die Ablehnung von PKH durch die Vorinstanz -- vgl. dazu BFH-Beschluß vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941) für jeden Rechtszug gesondert zu prüfen.
  • BFH, 08.05.2001 - VII B 253/00

    Prozesskostenhilfe - Inanspruchnahme als Haftungsschuldner - Umsatzsteuer -

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann es dahin stehen, ob die Voraussetzung wirtschaftlichen Unvermögens des Antragstellers zur Zahlung der Kosten der Prozessführung (noch) vorliegt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941).
  • BFH, 03.03.1998 - III B 219/96

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe bei einer Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluß

    Indes ist die Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von PKH durch das FG nicht bereits deshalb zurückzuweisen, weil der Antragsteller, dessen vorliegende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus dem Jahr 1995 stammt und deshalb für den gegenwärtigen Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr genügend aussagekräftig erscheint, nicht mit seiner Beschwerde erneut eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941).
  • BFH, 26.11.1997 - V B 48/97

    Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

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