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   BFH, 15.03.2002 - V B 33/01   

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https://dejure.org/2002,895
BFH, 15.03.2002 - V B 33/01 (https://dejure.org/2002,895)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2002 - V B 33/01 (https://dejure.org/2002,895)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2002 - V B 33/01 (https://dejure.org/2002,895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Umsatzsteuererklärung - Vorsteuerabzug - Patentanmeldung

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 4; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.01.1997 - V B 77/96

    Verfahrensmangel bei Nichtbehandlung der Beweisangebote

    Auszug aus BFH, 15.03.2002 - V B 33/01
    Er macht geltend, das FG weiche von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Juli 1988 V B 72/86 (BStBl II 1988, 913) und vom 22. Januar 1997 V B 77/96 (BFH/NV 1997, 628) ab und beruhe auf einem Verfahrensmangel.
  • BFH, 07.07.1988 - V B 72/86

    Zu den Anforderungen an Mietverträge als Rechnungen mit gesondertem Ausweis der

    Auszug aus BFH, 15.03.2002 - V B 33/01
    Er macht geltend, das FG weiche von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Juli 1988 V B 72/86 (BStBl II 1988, 913) und vom 22. Januar 1997 V B 77/96 (BFH/NV 1997, 628) ab und beruhe auf einem Verfahrensmangel.
  • BFH, 17.01.2002 - V B 88/01

    Außenprüfung; Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus BFH, 15.03.2002 - V B 33/01
    In der Beschwerdebegründung müssen bereits bestehende oder zu erwartende Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung oder eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des BFH aufgezeigt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596; Senatsbeschluss vom 17. Januar 2002 V B 88/01, nicht veröffentlicht --NV--).
  • BFH, 18.07.2001 - X B 46/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 15.03.2002 - V B 33/01
    In der Beschwerdebegründung müssen bereits bestehende oder zu erwartende Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung oder eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des BFH aufgezeigt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596; Senatsbeschluss vom 17. Januar 2002 V B 88/01, nicht veröffentlicht --NV--).
  • BFH, 03.03.2011 - V B 17/10

    Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Fehler um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen, wenn sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert würde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040; vom 23. Januar 2008 XI B 204/06, juris; vom 8. Januar 2009 IV B 9/08, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R737).
  • BFH, 19.11.2012 - VII B 126/12

    Mitwirkung des Schuldners bei der Ermittlung der Haftungsquote

    Die angestrebte BFH-Entscheidung muss geeignet und notwendig sein, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über eine bestimmte Rechtsfrage zu verhindern (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschluss vom 12. Oktober 2011 III B 56/11, BFH/NV 2012, 178; Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2001 VII B 109/01, BFH/NV 2002, 663; BFH-Beschluss vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 08.03.2004 - VIII B 171/03

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds Sicherung einer einheitlichen

    In der Beschwerdebegründung müssen bereits bestehende oder zu erwartende Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung oder eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des BFH aufgezeigt werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2001 X B 46/01, BFH/NV 2001, 1596; vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).

    Allgemeine Angriffe gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung eröffnen die Zulassung der Revision aber auch nach der Neufassung der Zulassungsgründe in § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1040).

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