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   BFH, 03.12.2010 - V B 35/10   

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https://dejure.org/2010,21078
BFH, 03.12.2010 - V B 35/10 (https://dejure.org/2010,21078)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2010 - V B 35/10 (https://dejure.org/2010,21078)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - V B 35/10 (https://dejure.org/2010,21078)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Steuersubjekt bei Betrieb gewerblicher Art - Unschädlichkeit der ungenauen Adressatenangabe auf dem Steuerbescheid - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei kumulativer Urteilsbegründung

  • openjur.de

    Steuersubjekt bei Betrieb gewerblicher Art; Unschädlichkeit der ungenauen Adressatenangabe auf dem Steuerbescheid; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei kumulativer Urteilsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 2 Abs 1 S 2, GG Art 3 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, UStG § 2 Abs 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 125 Abs 1, KStG § 1 Abs 1 Nr 6, KStG § 1 Abs 1 Nr 6, KStG § 4, KStG § 4
    Steuersubjekt bei Betrieb gewerblicher Art - Unschädlichkeit der ungenauen Adressatenangabe auf dem Steuerbescheid - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei kumulativer Urteilsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    Steuersubjekt bei Betrieb gewerblicher Art - Unschädlichkeit der ungenauen Adressatenangabe auf dem Steuerbescheid - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei kumulativer Urteilsbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 2 UStG 1999, Art 3 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 2 Abs 3 UStG 1999, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Steuersubjekt bei Betrieb gewerblicher Art - Unschädlichkeit der ungenauen Adressatenangabe auf dem Steuerbescheid - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei kumulativer Urteilsbegründung

  • rewis.io

    Steuersubjekt bei Betrieb gewerblicher Art - Unschädlichkeit der ungenauen Adressatenangabe auf dem Steuerbescheid - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei kumulativer Urteilsbegründung

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuersubjekt bei Betrieb gewerblicher Art - Unschädlichkeit der ungenauen Adressatenangabe auf dem Steuerbescheid - Verletzung des rechtlichen Gehörs bei kumulativer Urteilsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 2 Abs. 1 S. 2
    Ergehen eines Umsatzsteuerbescheids lediglich gegenüber der einen oder mehrere Betriebe gewerblicher Art betreibenden Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerbescheide sind ausschließlich an die Körperschaft des öffentlichen Rechts und nicht an den Betrieb gewerblicher Art zu richten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.03.2010 - XI R 17/08

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei Einsatz eines mit Werbeaufdrucken

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 35/10
    Da das Unternehmen des Unternehmers seine gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit umfasst (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG), betreibt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts lediglich ein einheitliches Unternehmen, das sämtliche Umsätze der Betriebe gewerblicher Art sowie ihre landwirtschaftlichen und fortwirtschaftlichen Betriebe umfasst (BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 17/08, BFHE 230, 466, Deutsches Steuerrecht 2010, 2234).
  • BFH, 18.08.1988 - V R 194/83

    Umsatzsteuer - Unternehmen - Steuerbescheid - Änderung - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 35/10
    Eine grundsätzliche Bedeutung ergibt sich hieraus nicht, denn es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die einen oder mehrere Betriebe gewerblicher Art betreibt (§ 2 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes --UStG--), ein Umsatzsteuerbescheid lediglich gegenüber der Körperschaft und nicht gegenüber dem Betrieb gewerblicher Art ergehen kann, da allein die Körperschaft Träger von Rechten und Pflichten sein kann (BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 194/83, BFHE 154, 274, BStBl II 1988, 932).
  • BFH, 14.11.1986 - III R 12/81

    Parteibezeichnung - Berichtigung

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 35/10
    Eine ungenaue Adressatenangabe ist jedoch unschädlich, wenn aus anderen Umständen erkennbar wird, an welche Person sich der Bescheid seinem Inhalt nach richtet (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1986 III R 12/81, BFHE 148, 212 BStBl II 1987, 178).
  • BFH, 13.07.2007 - VII B 105/07

    Fehlerhafte (objektiv willkürliche) Tatsachenfeststellung - im Ergebnis richtiges

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 35/10
    Hierbei kann dahinstehen, ob es sich bei der Annahme des FG, es handele sich um einen unzulässigen Änderungsantrag der Klägerin der gegen die "Gemeindewerke" gerichteten Steuerbescheide und nicht um einen zulässigen Antrag auf erstmalige Steuerfestsetzung der Klägerin, lediglich um einen dem materiellen Recht zuzuordnenden Rechtsanwendungsfehler oder --wie die Klägerin meint-- um eine Sachverhaltsunterstellung handelt (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 2007 VII B 105/07, BFH/NV 2007, 2300).
  • BFH, 07.04.2010 - I B 108/09

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung des Urteils

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 35/10
    Denn jedenfalls beruht das Urteil nicht auf einer verfahrensfehlerhaften Feststellung, weil das FG sein Urteil auf eine weitere selbständige Begründung gestützt hat, für die die Klägerin keinen hinreichenden Zulassungsgrund geltend gemacht hat (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 2010 I B 108/09, BFH/NV 2010, 1298).
  • BFH, 13.03.1974 - I R 7/71

    Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 35/10
    Denn auch bei diesen Steuerarten ist ebenso wie bei der Umsatzsteuer einzig die als Rechtsträger in Betracht kommende Körperschaft des öffentlichen Rechts und nicht der von ihr unterhaltene Betrieb gewerblicher Art als Inhaltsadressat eines Steuerbescheides anzusehen, auch wenn für jeden einzelnen Betrieb das Einkommen des Betriebs gewerblicher Art gesondert zu erfassen und festzusetzen ist (BFH-Urteil vom 13. März 1974 I R 7/71, BFHE 112, 61, BStBl II 1974, 391; ebenso das Adressierungsbeispiel im Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 122 Tz. 2.8.2.).
  • BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95

    Ruhen eines Einspruchsverfahrens - Anspruch auf Erstattung von Körperschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 35/10
    Geklärt ist weiterhin, dass ein gegen einen Betrieb gewerblicher Art erlassener Steuerbescheid grundsätzlich nichtig ist, sofern der Bescheid nicht im Wege der Auslegung als gegen die Körperschaft gerichtet angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 9. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).
  • BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und

    Wegen der Doppelbegründung (1. keine Anschaffungskosten, 2. Gestaltungsmissbrauch --ein Gesichtspunkt, der schon im Ablehnungs- wie im Einspruchsbescheid entscheidend war) kann das klageabweisende FG-Urteil auch nicht auf einer (möglichen) Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Hinweispflicht beruhen, weil diese Verletzung lediglich hinsichtlich einer (keine Anschaffungskosten) von zwei selbständig tragenden Begründungen geltend gemacht wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2010 V B 35/10, BFH/NV 2011, 462, unter II.1.; vom 6. November 2007 I B 7/07, und vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, jeweils in juris).
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