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   BFH, 22.03.2005 - V B 37/04, V B 38/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12144
BFH, 22.03.2005 - V B 37/04, V B 38/04 (https://dejure.org/2005,12144)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2005 - V B 37/04, V B 38/04 (https://dejure.org/2005,12144)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2005 - V B 37/04, V B 38/04 (https://dejure.org/2005,12144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Finanzgerichts zur vollumfänglichen Aufklärung eines sich in der Sphäre des Klägers abspielenden Sachverhalts von Amts wegen

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.12.2003 - V B 102/03

    Mitwirkungspflicht des Stpfl.

    Auszug aus BFH, 22.03.2005 - V B 37/04
    Im Übrigen braucht ein FG einen Sachverhalt, der sich in der Sphäre des Klägers abgespielt hat, nicht von Amts wegen in vollem Umfang aufklären, wenn der Kläger --wie hier-- seiner Obliegenheit zur nachvollziehbaren Schilderung des Sachverhalts nicht nachgekommen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2003 V B 102/03, BFH/NV 2004, 649).
  • BFH, 30.09.2005 - V S 12/05

    Anhörungsrüge: kein rechtliches Gehör vor einer Verbindung zweier

    Mit Beschluss vom 22. März 2005 V B 37/04, V B 38/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts (FG) Köln vom 18. Februar 2004 5 K 6018/01 und 5 K 6022/01 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden und als unbegründet zurückgewiesen.

    Soweit der Antragsteller rügt, sein Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs sei dadurch verletzt worden, dass der Senat die Verfahren V B 37/04 und V B 38/04 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden habe, ohne dass er hierzu vorher angehört worden sei, ist die Anhörungsrüge unbegründet.

  • BFH, 30.09.2005 - V S 13/05

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Anhörung bei Verbindung zweier

    Mit Beschluss vom 22. März 2005 V B 37/04, V B 38/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts (FG) Köln vom 18. Februar 2004 5 K 6018/01 und 5 K 6022/01 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden und als unbegründet zurückgewiesen.

    Soweit der Antragsteller rügt, sein Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs sei dadurch verletzt worden, dass der Senat die Verfahren V B 37/04 und V B 38/04 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden habe, ohne dass er hierzu vorher angehört worden sei, ist die Anhörungsrüge unbegründet.

  • BFH, 22.03.2005 - V B 38/04

    Pflicht des Finanzgerichts zur vollumfänglichen Aufklärung eines sich in der

    V B 37/04 V B 38/04.
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