Rechtsprechung
BFH, 22.03.2005 - V B 37/04, V B 38/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Pflicht des Finanzgerichts zur vollumfänglichen Aufklärung eines sich in der Sphäre des Klägers abspielenden Sachverhalts von Amts wegen
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.02.2004 - 5 K 6018/01
- FG Köln, 18.02.2004 - 5 K 6022/01
- BFH, 22.03.2005 - V B 37/04, V B 38/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.12.2003 - V B 102/03
Mitwirkungspflicht des Stpfl.
Auszug aus BFH, 22.03.2005 - V B 37/04
Im Übrigen braucht ein FG einen Sachverhalt, der sich in der Sphäre des Klägers abgespielt hat, nicht von Amts wegen in vollem Umfang aufklären, wenn der Kläger --wie hier-- seiner Obliegenheit zur nachvollziehbaren Schilderung des Sachverhalts nicht nachgekommen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2003 V B 102/03, BFH/NV 2004, 649).
- BFH, 30.09.2005 - V S 12/05
Anhörungsrüge: kein rechtliches Gehör vor einer Verbindung zweier …
Mit Beschluss vom 22. März 2005 V B 37/04, V B 38/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts (FG) Köln vom 18. Februar 2004 5 K 6018/01 und 5 K 6022/01 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden und als unbegründet zurückgewiesen.Soweit der Antragsteller rügt, sein Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs sei dadurch verletzt worden, dass der Senat die Verfahren V B 37/04 und V B 38/04 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden habe, ohne dass er hierzu vorher angehört worden sei, ist die Anhörungsrüge unbegründet.
- BFH, 30.09.2005 - V S 13/05
Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Anhörung bei Verbindung zweier …
Mit Beschluss vom 22. März 2005 V B 37/04, V B 38/04 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts (FG) Köln vom 18. Februar 2004 5 K 6018/01 und 5 K 6022/01 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden und als unbegründet zurückgewiesen.Soweit der Antragsteller rügt, sein Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs sei dadurch verletzt worden, dass der Senat die Verfahren V B 37/04 und V B 38/04 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden habe, ohne dass er hierzu vorher angehört worden sei, ist die Anhörungsrüge unbegründet.
- BFH, 22.03.2005 - V B 38/04
Pflicht des Finanzgerichts zur vollumfänglichen Aufklärung eines sich in der …
V B 37/04 V B 38/04.
Rechtsprechung
BFH, 22.03.2005 - V B 38/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflicht des Finanzgerichts zur vollumfänglichen Aufklärung eines sich in der Sphäre des Klägers abspielenden Sachverhalts von Amts wegen
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.02.2004 - 5 K 6018/01
- FG Köln, 18.02.2004 - 5 K 6022/01
- BFH, 22.03.2005 - V B 38/04
- BFH, 22.03.2005 - V B 37/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.03.2005 - V B 37/04
Pflicht des Finanzgerichts zur vollumfänglichen Aufklärung eines sich in der …
Auszug aus BFH, 22.03.2005 - V B 38/04
V B 37/04 V B 38/04. - BFH, 11.12.2003 - V B 102/03
Mitwirkungspflicht des Stpfl.
Auszug aus BFH, 22.03.2005 - V B 38/04
Im Übrigen braucht ein FG einen Sachverhalt, der sich in der Sphäre des Klägers abgespielt hat, nicht von Amts wegen in vollem Umfang aufklären, wenn der Kläger --wie hier-- seiner Obliegenheit zur nachvollziehbaren Schilderung des Sachverhalts nicht nachgekommen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2003 V B 102/03, BFH/NV 2004, 649).