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   BFH, 14.05.1998 - V B 4/98   

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https://dejure.org/1998,10108
BFH, 14.05.1998 - V B 4/98 (https://dejure.org/1998,10108)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1998 - V B 4/98 (https://dejure.org/1998,10108)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - V B 4/98 (https://dejure.org/1998,10108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der steuerrechtlichen Behandlung der Werbung von Neuabonnenten durch Altabonnenten mit Weiterbezugsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.06.1995 - V B 33/95

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V B 4/98
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch eine Entscheidung des BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen; sie ist nicht klärbar, wenn sie maßgeblich von der Würdigung von Tatsachen abhängt (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juni 1995 V B 33/95, BFH/NV 1996, 191, m. w. N.; s. auch Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 86 und 89).
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V B 4/98
    Dazu muß eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage herausgestellt und konkret ausgeführt werden, daß sie in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und klärbar ist und weshalb ein allgemeines Interesse an der Entscheidung der Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren besteht (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschlüsse vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/NV 1996, 920; vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 31.08.1994 - II B 68/94

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V B 4/98
    Zur Klärungsbedürftigkeit ist insbesondere auszuführen, ob und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die betreffende Rechtsfrage umstritten ist (vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 31. August 1994 II B 68/94, BFH/NV 1995, 240).
  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 89/95

    Schlüssige Begründung einer allgemeinen Sachaufklärungsrüge im

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V B 4/98
    Dazu muß eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage herausgestellt und konkret ausgeführt werden, daß sie in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und klärbar ist und weshalb ein allgemeines Interesse an der Entscheidung der Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren besteht (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschlüsse vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/NV 1996, 920; vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 72/93

    Leistungsaustausch bei Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V B 4/98
    Zu diesem Fragenkreis ist bereits im ersten Rechtszug eine Entscheidung des BFH ergangen (vgl. Urteil vom 7. März 1995 XI R 72/93, BFHE 177, 171, BStBl II Werbung von Neuabonnenten durch Altabonnenten mit Weiterbezugsverpflichtung1995, 518).
  • BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

    Die von den Klägern als grundsätzlich bedeutsam erachtete Frage, ob in Fällen der Rückübereignung requirierter oder enteigneter Grundstücke eine Rückabwicklung "ex tunc" anzunehmen sei, ist im Revisionsverfahren nicht klärungsfähig, da die Beantwortung dieser Frage im wesentlichen von der Würdigung der im konkreten Fall festgestellten Tatsachen, insbesondere der Umstände, die zum Abschluß des Rückübertragungsvertrages geführt haben, abhängt (BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 VIII B 27/97, BFH/NV 1998, 1218, und vom 14. Mai 1998 V B 4/98, BFH/NV 1998, 1383).
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