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   BFH, 12.11.1998 - V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98   

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https://dejure.org/1998,3955
BFH, 12.11.1998 - V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98 (https://dejure.org/1998,3955)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1998 - V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98 (https://dejure.org/1998,3955)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1998 - V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98 (https://dejure.org/1998,3955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerfestsetzung - Steuererklärung - Verspätungszuschlag - Nachweis - Betriebsausgaben - Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Terminverlegung - Amtsermittlungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerfestsetzung - Steuererklärung - Verspätungszuschlag - Nachweis - Betriebsausgaben - Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Terminverlegung - Amtsermittlungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerfestsetzung - Steuererklärung - Verspätungszuschlag - Nachweis - Betriebsausgaben - Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Terminverlegung - Amtsermittlungspflicht

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.12.1996 - I B 48/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus BFH, 12.11.1998 - V B 30/98
    Falls er die Ablehnung seines Antrags nicht erhalten haben sollte, hätte er sich rechtzeitig durch eine Rückfrage beim FG über die Entscheidung auf seinen Antrag informieren müssen (BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1996 I B 48/94, BFH/NV 1997, 424).
  • BFH, 27.12.1993 - V B 82/92

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 12.11.1998 - V B 30/98
    Wer aber --wie der Kläger-- nicht bezeichnet, was er konkret vorgetragen hätte, wenn ihm die Gelegenheit dazu geboten worden wäre, kann sich auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht berufen (BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).
  • BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96

    Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 12.11.1998 - V B 30/98
    b) Soweit der Kläger Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG rügt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), hätte er in der Beschwerde darlegen müssen, welche Tatsachenbehauptung aufklärungsbedürftig gewesen ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht ausgeschöpft hat, weshalb er keine entsprechende Beweiserhebung beantragt hat oder weshalb sich dem FG die Beweiserhebung ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.1996 - II B 26/96

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fehlen einer schlüssigen

    Auszug aus BFH, 12.11.1998 - V B 30/98
    a) Verfahrensfehler wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) sind i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nur bezeichnet, wenn schlüssig vorgetragen wird, was nicht hatte vorgetragen werden können und was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- Beschluß vom 19. Juni 1996 II B 26/96, BFH/NV 1996, 841).
  • BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
    Auszug aus BFH, 12.11.1998 - V B 30/98
    Solange ihm eine Terminverlegung nicht mitgeteilt worden war, mußte er davon ausgehen, daß die mündliche Verhandlung, zu der er ordnungsgemäß geladen worden war, stattfinden würde (BFH-Beschluß vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777).
  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Diese mussten --trotz ihres erneut am 4. Mai 1999 gestellten Antrags, den Termin aufzuheben-- davon ausgehen, dass dieser stattfinden werde (BFH-Beschluss vom 12. November 1998 V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98, BFH/NV 1999, 647).
  • BFH, 20.09.2010 - V B 105/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Ablehnung eines Antrags auf

    Sofern ihn sein Büroangestellter nicht davon in Kenntnis gesetzt haben sollte, dass ohne Glaubhaftmachung der behaupteten Erkrankung eine Aufhebung nicht in Betracht kommt, hätte er sich rechtzeitig durch Rückfrage beim FG über die Entscheidung seines Antrags informieren müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 1998 V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98, BFH/NV 1999, 647, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2004 - VII B 7/04

    NZB: Verfahrensmangel, Ablehnung eines Terminsverlegung

    Außerdem musste der Kläger, solange ihm vom FG eine Terminsänderung nicht mitgeteilt worden war, davon ausgehen, dass die mündliche Verhandlung am vorgesehenen Tag stattfinden würde, so dass für ihn Anlass bestanden hätte, von sich aus telefonischen Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen und sich durch eine Rückfrage beim FG über die Entscheidung über seinen Terminsänderungsantrag zu informieren (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 1998 V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98, BFH/NV 1999, 647).
  • BFH, 27.01.2010 - VIII B 221/09

    Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen -

    bb) Diese zeitliche Zumutbarkeit ist unabhängig von der Tatsache, dass ein Beteiligter vor Bekanntgabe einer positiven Bescheidung seines Verlegungsantrags grundsätzlich von einer Durchführung des anberaumten Termins auszugehen hat (vgl. BFH- Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98, BFH/NV 1999, 647; in ZSteu 2009, R 674), allein danach zu beurteilen, ob das Gericht in der Zeit zwischen Eingang des Antrags und Eröffnung der mündlichen Verhandlung die tatsächliche Möglichkeit einer solchen Aufforderung zur Glaubhaftmachung hat.
  • BFH, 01.04.2009 - X B 78/08

    Antrag auf Terminsänderung - Keine Revisionszulassung wenn Vollsenat über

    Für den Beteiligten besteht daher Anlass, von sich aus telefonischen Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen und sich durch eine Rückfrage beim FG über die Entscheidung über seinen Terminsänderungsantrag zu informieren (BFH-Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98, BFH/NV 1999, 647, und in BFH/NV 2005, 64).
  • BFH, 03.08.2005 - II B 47/04

    Nichtzulassungsbeschwerde: Terminsverlegung wegen Erkrankung

    Dass dies der Kläger nicht getan hat, geht zu seinen Lasten, zumal er sich auch nicht durch Rückfrage beim FG über die Entscheidung über seinen Terminsänderungsantrag informiert hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 30/98 u.a., BFH/NV 1999, 647, und in BFH/NV 2005, 64).
  • BFH, 22.09.2005 - V B 137/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung

    Wer einen Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung beim FG gestellt hat, muss davon ausgehen, dass die mündliche Verhandlung stattfinden wird, sofern ihn keine gegenteilige Mitteilung erreicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98, BFH/NV 1999, 647).
  • BFH, 19.08.2010 - VIII B 20/10

    Nichtentscheidung über Terminverlegungsantrag

    Wer einen Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung beim FG gestellt hat, muss im Übrigen davon ausgehen, dass die mündliche Verhandlung stattfinden wird, solange ihn keine gegenteilige Mitteilung erreicht hat (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 1998 V B 99/98, BFH/NV 1999, 647).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2005 - 9 K 120/97

    Anspruch auf Berücksichtigung gewerblicher Verluste und weiterer Werbungskosten

    Solange ihm eine Terminverlegung nicht mitgeteilt worden war, musste er davon ausgehen, dass die mündliche Verhandlung, zu der er ordnungsgemäß geladen worden war, stattfinden würde (Beschlüsse des BFH vom 20. März 1997 XI B 182/95 , BFH/NV 1997, 777 und vom 12. November 1998 V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98, BFH/NV 1999, 647).
  • BFH, 22.09.2005 - V B 138/04

    Versäumnis der Beschwerdebegründungsfrist

    Wer einen Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung beim FG gestellt hat, muss davon ausgehen, dass die mündliche Verhandlung stattfinden wird, sofern ihn keine gegenteilige Mitteilung erreicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 30/98, V B 41/98, V B 99/98, BFH/NV 1999, 647).
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