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   BFH, 20.08.1998 - V B 46/98   

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https://dejure.org/1998,5521
BFH, 20.08.1998 - V B 46/98 (https://dejure.org/1998,5521)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1998 - V B 46/98 (https://dejure.org/1998,5521)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1998 - V B 46/98 (https://dejure.org/1998,5521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Jugendbildungsstätte - Steuerfreie Umsätze - Erwachsenenbildungsstätte - Ermäßigter Steuersatz - Vorsteuerabzug - Erweiterungsbau - Beherbergungsumsätze - Beköstigungsumsätze

  • Judicialis

    UStG 1980/1991 § 4 Nr. 23; ; UStG 1980/1991 § 2 Nr. 8; ; UStG 1980/1991 § 4 Nr. 22 Buchst. a; ; UStG 1980/1991 § 4 Nr. 23; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 u. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 160 Abs. 4; ; ZPO § 160 Abs. 3; ; ZPO § 164

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 20.08.1998 - V B 46/98
    b) Soweit der Kläger sich auf die Unrichtigkeit des Inhalts der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem FG beruft, genügt die Beschwerde ebenfalls nicht den Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 16.01.1989 - V B 4/88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 20.08.1998 - V B 46/98
    Gründe, die nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden, dürfen bei der Prüfung der Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht berücksichtigt werden (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 115 FGO, Tz. 87).
  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

    Dies hätte protokolliert werden müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 1998 V B 46/98, BFH/NV 1999, 211).
  • BFH, 30.09.2002 - VII B 137/01

    Nichtzulassungsbeschwerde im Finanzgerichtsverfahren - Berücksichtigung von

    Der Senat kann daher auf das Vorbringen des Klägers in den Schriftsätzen vom 21. August und vom 22. November 2001, soweit dieses Erweiterungen der ursprünglichen Beschwerdebegründung enthält, nicht eingehen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2002 VII B 181/01, BFH/NV 2002, 1325, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. August 1998 V B 46/98, BFH/NV 1999, 211).
  • BFH, 21.01.2000 - V B 161/99

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Eigenverbrauch

    Trägt der Kläger nicht vor, dass er einen derartigen Antrag gestellt hat, ist die Rüge, dass bestimmte Vorgänge oder Äußerungen nicht in das Protokoll aufgenommen wurden, keine schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 1998 V B 46/98, BFH/NV 1999, 211).
  • BFH, 20.10.1999 - V B 112/99

    Grundstücksvermietung; Verzicht auf die Steuerbefreiung für Umsätze

    Die Sitzungsniederschrift ergibt nicht, daß der Kläger einen Beweisantrag gestellt oder daß das FG, was hätte protokolliert werden müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 20. August 1998 V B 46/98, BFH/NV 1999, 211), eine beantragte Beweiserhebung abgelehnt oder nicht beachtet hat.
  • BFH, 24.11.1999 - V B 143/99

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Revisionszulassung

    Die Sitzungsniederschrift ergibt nicht, dass die Klägerin einen Beweisantrag gestellt oder dass das FG, was hätte protokolliert werden müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 1998 V B 46/98, BFH/NV 1999, 211), eine beantragte Beweiserhebung abgelehnt hat.
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