Weitere Entscheidung unten: BFH, 09.06.2011

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   BFH, 03.11.2011 - V B 53/11   

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https://dejure.org/2011,6394
BFH, 03.11.2011 - V B 53/11 (https://dejure.org/2011,6394)
BFH, Entscheidung vom 03.11.2011 - V B 53/11 (https://dejure.org/2011,6394)
BFH, Entscheidung vom 03. November 2011 - V B 53/11 (https://dejure.org/2011,6394)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

  • openjur.de

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3 Abs 6 S 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

  • Bundesfinanzhof

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 6 S 6 UStG 1999, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

  • IWW
  • rewis.io

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 3 Abs. 6 S. 6
    Absichtsbekundung eines Abnehmers zur Beförderung eines Gegenstandes unter Verwendung einer nicht vom Mitgliedstaat der Lieferung stammenden USt-ID-Nummer in den Bestimmungsmitgliedstaat

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen im Reihengeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.08.2011 - V R 3/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft -

    Auszug aus BFH, 03.11.2011 - V B 53/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 11. August 2011 V R 3/10, Der Betrieb --DB-- 2011, 2354) im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 16. Dezember 2010 C-430/09, Euro Tyre Holding, BFH/NV 2011, 379 Rdnrn. 34 f.) kommt es hierbei auf die Absichtsbekundung des Abnehmers an, den Gegenstand unter Verwendung einer nicht vom Mitgliedstaat der Lieferung stammenden USt-ID-Nummer in den Bestimmungsmitgliedstaat zu befördern.

    Wie der BFH im Urteil in DB 2011, 2354, unter II.2.

  • BFH, 25.08.2010 - II R 65/08

    Berechnung der Beteiligungsquote von 95 v. H. bei mittelbarer Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 03.11.2011 - V B 53/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 11. August 2011 V R 3/10, Der Betrieb --DB-- 2011, 2354) im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 16. Dezember 2010 C-430/09, Euro Tyre Holding, BFH/NV 2011, 379 Rdnrn. 34 f.) kommt es hierbei auf die Absichtsbekundung des Abnehmers an, den Gegenstand unter Verwendung einer nicht vom Mitgliedstaat der Lieferung stammenden USt-ID-Nummer in den Bestimmungsmitgliedstaat zu befördern.

    Ob der Ersterwerber dem ersten Lieferer vor der Beförderung oder Versendung den Weiterverkauf mitgeteilt hat, ist aufgrund einer "umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalles" festzustellen (vgl. EuGH-Urteil Euro Tyre Holding in BFH/NV 2011, 379, Leitsatz 1).

  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 03.11.2011 - V B 53/11
    Fehler bei der Würdigung von Tatsachen, die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Umstände des Einzelfalles oder bloße Subsumtionsfehler des FG können jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974; vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772; vom 2. September 2005 I B 56-59/05, BFH/NV 2006, 96).
  • BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05

    Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BFH, 03.11.2011 - V B 53/11
    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als u.a. der BFH oder der EuGH (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung,

    Auszug aus BFH, 03.11.2011 - V B 53/11
    Divergenz setzt somit eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen voraus (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443).
  • BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 03.11.2011 - V B 53/11
    Fehler bei der Würdigung von Tatsachen, die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Umstände des Einzelfalles oder bloße Subsumtionsfehler des FG können jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974; vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772; vom 2. September 2005 I B 56-59/05, BFH/NV 2006, 96).
  • BFH, 19.04.2010 - IV B 38/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 03.11.2011 - V B 53/11
    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als u.a. der BFH oder der EuGH (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489).
  • BFH, 02.09.2005 - I B 56/05

    Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 03.11.2011 - V B 53/11
    Fehler bei der Würdigung von Tatsachen, die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Umstände des Einzelfalles oder bloße Subsumtionsfehler des FG können jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974; vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772; vom 2. September 2005 I B 56-59/05, BFH/NV 2006, 96).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-430/09

    Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a

    Auszug aus BFH, 03.11.2011 - V B 53/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 11. August 2011 V R 3/10, Der Betrieb --DB-- 2011, 2354) im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 16. Dezember 2010 C-430/09, Euro Tyre Holding, BFH/NV 2011, 379 Rdnrn. 34 f.) kommt es hierbei auf die Absichtsbekundung des Abnehmers an, den Gegenstand unter Verwendung einer nicht vom Mitgliedstaat der Lieferung stammenden USt-ID-Nummer in den Bestimmungsmitgliedstaat zu befördern.
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im

    a) Der V. Senat des BFH hat in dem Urteil in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208, Rz 18 (vgl. auch BFH-Beschluss vom 3. November 2011 V B 53/11, BFH/NV 2012, 281, unter 2.) die Auffassung vertreten, dass, "wenn der Ersterwerber dem ersten Lieferer bereits vor der Beförderung oder Versendung mitteilt, dass er den Gegenstand an einen Zweiterwerber verkauft hat (EuGH-Urteil Euro Tyre Holding in BFH/NV 2011, 397 Rdnr. 36)" die "Beförderung oder Versendung ... dann entsprechend § 3 Abs. 6 Satz 6 letzter Halbsatz UStG nicht der ersten Lieferung zuzuordnen (ist).
  • FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10

    Neues zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts

    Für die erforderliche Abgrenzung kommt es nach Auffassung des erkennenden Senats auf die Verpflichtung und Absichtsbekundung des Zwischenerwerbers an, den Liefergegenstand zu befördern oder zu versenden (BFH-Urteil vom 11.8.2011, V R 3/10, BFH/NV 2011, 2208; BFH-Beschluss vom 03.11.2011, V B 53/11, BFH/NV 2012, 281; Sterzinger, NWB 2013, 4028 ff).

    Der Senat sieht die Grundsätze zur Zuordnung einer bewegten Lieferung in Fällen der Beförderung oder Versendung durch den mittleren Unternehmer insbesondere wegen der voneinander abweichenden BFH-Rechtsprechung (einerseits V R 3/10, V B 53/11, andererseits XI R 11/09) als ungeklärt an.

  • BFH, 27.06.2012 - XI B 8/12

    Untätigkeitsklage: Ausstehende finanzgerichtliche Entscheidung als zureichender

    Die Klägerin bezieht sich zwar auf BFH-Urteile, ohne jedoch abweichende Rechtssätze oder vergleichbare Sachverhalte derart darzutun, dass die Nichtübereinstimmung verschiedener Gerichte im Grundsätzlichen erkennbar wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2011 V B 53/11, BFH/NV 2012, 281, m.w.N.).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

    cc) Soweit das FG von Rz 17 und 18 des BFH-Urteils in BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208 (s.a. BFH-Beschluss vom 3. November 2011 V B 53/11, BFH/NV 2012, 281, Rz 2 f.) dadurch abgewichen sein könnte, dass es --unter Berufung auf das EuGH-Urteil --Euro Tyre Holding-- (Slg. 2010, I-13335, UR 2011, 176)-- auf S. 9 seines Urteils eine Würdigung der Gesamtumstände der vorliegenden Lieferung vorgenommen hat, ist die Auffassung des V. Senats des BFH durch das EuGH-Urteil --VSTR-- (UR 2012, 832, HFR 2012, 1212) überholt (vgl. Senatsurteil in BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524, Rz 63 ff.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der

    Ob der Ersterwerber dem ersten Lieferer vor der Beförderung oder Versendung den Weiterverkauf mitgeteilt hat, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalles festzustellen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2011 - V B 53/11, in juris).
  • FG Hamburg, 28.02.2012 - 5 K 10/10

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche

    Anders als in Fällen, in denen der erste Erwerber im Ausland ansässig war, kann eine etwaige fehlende Absichtsbekundung des Ersterwerbers betreffend den vor der Beförderung/Versendung erfolgten Weiterverkauf des Gegenstandes in ein anderes Gemeinschaftsgebiet nicht dazu führen, dass dem ersten Lieferer (hier: dem Kläger) die Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet als innergemeinschaftliche Lieferung zugerechnet wird (s. zu § 3 Abs. 6 S. 6 UStG zum Fall der Ansässigkeit des Ersterwerbers im Ausland BFH Urteil vom 11.08.2011 V R 3/10 a. a. O. Tz. 17 f. juris und BFH Beschluss vom 03.11.2011 V B 53/11, BFH/NV 2012, 281 im Anschluss an EuGH Urteil vom 16.12.2010 C-430/09 DStR 2011, 23).
  • FG München, 24.01.2013 - 14 K 3204/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    28 Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 11. August 2011 V R 3/10, DB 2011, 2354) im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 16. Dezember 2010 C-430/09, Euro Tyre Holding, BFH/NV 2011, 379 Rdnrn. 34 f.) kommt es hierbei auf die Absichtsbekundung des Abnehmers an, den Gegenstand unter Verwendung einer nicht vom Mitgliedstaat der Lieferung stammenden USt-ID-Nummer in den Bestimmungsmitgliedstaat zu befördern (vgl. auch BFH-Beschluss vom 3. November 2011 V B 53/11, BFH/NV 2012, 281).
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Rechtsprechung
   BFH, 09.06.2011 - V B 53/11   

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BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - V B 53/11 (https://dejure.org/2011,40171)
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