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   BFH, 30.01.2008 - V B 57/07   

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https://dejure.org/2008,2199
BFH, 30.01.2008 - V B 57/07 (https://dejure.org/2008,2199)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2008 - V B 57/07 (https://dejure.org/2008,2199)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - V B 57/07 (https://dejure.org/2008,2199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; UStG § 4 Nr. 12; ; UStG § 4 Nr. 12 Satz 2; ; UStG § 19 Abs. 1; ; FGO § 90 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 104 Abs. 1; ; FGO § 104 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 164

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Richterablehnung wegen Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 12.03.1997 - I B 117/96

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Recht zur

    Auszug aus BFH, 30.01.2008 - V B 57/07
    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684, und vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, je m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können die Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; in BFH/NV 1997, 684, und in BFH/NV 2000, 956).

    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und gravierend sein, sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587; vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; in BFH/NV 1994, 637, und in BFH/NV 1997, 684).

  • BFH, 14.01.2000 - V B 67/99

    Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 30.01.2008 - V B 57/07
    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684, und vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, je m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können die Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; in BFH/NV 1997, 684, und in BFH/NV 2000, 956).

  • BFH, 16.04.1993 - I B 155/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 30.01.2008 - V B 57/07
    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können die Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; in BFH/NV 1997, 684, und in BFH/NV 2000, 956).

    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und gravierend sein, sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587; vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; in BFH/NV 1994, 637, und in BFH/NV 1997, 684).

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