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   BFH, 10.09.1997 - V B 59/97   

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https://dejure.org/1997,7837
BFH, 10.09.1997 - V B 59/97 (https://dejure.org/1997,7837)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1997 - V B 59/97 (https://dejure.org/1997,7837)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1997 - V B 59/97 (https://dejure.org/1997,7837)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind vorhanden, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, m. w. N.).
  • BFH, 30.01.1995 - I B 106/94

    Revision wegen Befangenheit eines Richters - Voraussetzungen für die Befangenheit

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Aus einer etwaigen Fehlerhaftigkeit des von dem abgelehnten Richter gewählten Verfahrens oder einer Entscheidung ergeben sich nicht ohne weitere Umstände auch Ablehnungsgründe (BFH-Beschluß vom 30. Januar 1995 I B 106/94, BFH/NV 1995, 1065).
  • BFH, 14.12.1992 - X B 69/92

    Unterbrechung einer Verhandlung - Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Dies ist auch dem BFH als Beschwerdegericht möglich, weil er den Sachverhalt insoweit ermitteln und würdigen kann (BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1992 X B 69/92, BFH/NV 1994, 34).
  • BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnisses der Befangenheit - Misstrauen gegen

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Das FG konnte im Streitfall den von den Beteiligten abweichend dargestellten Ablauf des Erörterungstermins aufgrund der ihm zugänglichen präsenten Beweismittel, einschließlich der dienstlichen Äußerung (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, Juris-Dok. 446467) und der übrigen sachdienlichen Urkunden, würdigen.
  • BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95

    Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Zur Glaubhaftmachung der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit müssen vom Antragsteller hinreichend substantiiert und nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden (vgl. dazu § 51 FGO i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO; BFH- Beschlüsse vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225; vom 11. August 1992 III S 21/92, BFH/NV 1993, 183), die bei objektiver Beurteilung die bezeichnete Besorgnis rechtfertigen können.
  • BFH, 14.10.1981 - I B 26/81
    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Dabei können nach den Umständen der Verhandlung auch lautstarke Äußerungen vertretbar sein, solange sie für einen Beteiligten nicht kränkend oder herabsetzend sind (BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1981 I B 26/81, Juris-Dok. 7389) oder ihn einschüchtern sollen.
  • BFH, 11.08.1992 - III S 21/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Zur Glaubhaftmachung der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit müssen vom Antragsteller hinreichend substantiiert und nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden (vgl. dazu § 51 FGO i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO; BFH- Beschlüsse vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225; vom 11. August 1992 III S 21/92, BFH/NV 1993, 183), die bei objektiver Beurteilung die bezeichnete Besorgnis rechtfertigen können.
  • BFH, 07.02.1996 - X B 195/95

    Steuerhinterziehung durch Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen

    Auszug aus BFH, 10.09.1997 - V B 59/97
    Dabei braucht sich das Beschwerdegericht nicht mit neuen Ablehnungsgründen zu befassen (BFH-Beschluß vom 7. Februar 1996 X B 195/95, BFH/NV 1996, 616, m. w. N.).
  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

    Er betrifft, nur einen Teil der Ausgaben, die insgesamt dem Grunde und der Höhe nach streitig sind (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, zu 2. b, und vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338).

    Eine neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird dadurch nicht zulässig (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 338; vom 4. November 1998 X R 29/95, BFH/NV 1999, 940, beide m.w.N.).

  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 70/19 B

    Übernahme der Kosten für Behandlungen mittels Elektroakupunktur nach Dr. Voll

    Danach vermögen selbst einzelne Fehler des Richters - sofern nicht besondere weitere Umstände hinzutreten - keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl BSG vom 31.8.2015 - B 9 V 26/15 B - juris RdNr 15 mwN; BSG vom 3.7.2019 - B 13 R 3/17 BH - juris RdNr 12; s ferner dazu, dass ein Unterbinden von Beteiligtenvorbringen im Erörterungstermin nicht bereits immer die Besorgnis der Befangenheit begründet, BFH vom 10.9.1997 - V B 59/97 - juris RdNr 12) .
  • BFH, 03.08.2000 - VIII B 80/99

    Richterablehnung

    Zum anderen sind die (individuellen) Ablehnungsgründe glaubhaft zu machen (vgl. § 44 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 51 Abs. 1 FGO); dies setzt voraus, dass substantiiert und nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden, die bei objektiver Beurteilung die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1999 - IV B 82/98

    Besorgnis der Befangenheit

    Andererseits ergeben sich aus einer etwaigen Fehlerhaftigkeit des von dem abgelehnten Richter gewählten Verfahrens oder einer Entscheidung nicht ohne weitere Umstände auch Ablehnungsgründe (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; zuletzt BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1998 VI B 228/97, BFH/NV 1999, 58, und vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 354/03

    Terminverlegung bei Vertretung durch eine Kanzlei mit mehreren angestellten

    Zum anderen sind die (individuellen) Ablehnungsgründe glaubhaft zu machen (vgl. § 44 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 51 Abs. 1 FGO); dies setzt voraus, dass substantiiert und nachvollziehbar Tatsachen vorgetragen werden, die bei objektiver Beurteilung die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2002 - IX R 49/01

    Revision; Einlegung unter einer Bedingung

    Eine Revision, die unter der Bedingung eingelegt wird, dass die gleichzeitig eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg hat, ist jedoch unzulässig (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 1999 IX R 72/98, BFH/NV 1999, 1246); sie wird auch nicht dadurch statthaft, dass die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (BFH-Beschlüsse vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338; vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638).
  • BFH, 22.06.1998 - VI B 228/97

    Erlaß von Einkommensteuerbescheiden - Ablehnungsverfügung - Besorgnis der

    Aus einer etwaigen Fehlerhaftigkeit des von dem abgelehnten Richter gewählten Verfahrens oder einer Entscheidung ergeben sich nicht ohne weitere Umstände auch Ablehnungsgründe (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluß vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
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