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   BFH, 25.06.2001 - V B 6/01   

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BFH, 25.06.2001 - V B 6/01 (https://dejure.org/2001,5480)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2001 - V B 6/01 (https://dejure.org/2001,5480)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - V B 6/01 (https://dejure.org/2001,5480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Internationale Sprach- und Studienreise - Pauschalpreis - Highschool- Programm - College- Programm - Reiseleistungen - Umsatz- Steuerprüfung - Hauptleistung - Zahlungen an Partnerorganisation - Unselbständige Nebenleistungen - Aussetzung der Vollziehung - Aufhebung der ...

  • Judicialis

    UStG § 25; ; UStG § ... 4 Nr. 23; ; FGO § 6; ; FGO § 6 Abs. 4; ; FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 6 Abs. 3; ; FGO § 79a Abs. 3; ; FGO § 79a Abs. 4; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 124 Abs. 2; ; FGO § 6 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 5

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
    Ein Fehler bei der Besetzung der Richterbank führt aber nur dann zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darstellt, weil die Entscheidung nicht mehr zu rechtfertigen und deshalb "greifbar rechtswidrig" ist (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88, m.w.N.; vom 17. April 1996 VI R 105/95, BFH/NV 1996, 767, und vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725).

    - dass bei der Ausübung des Übertragungsermessens möglicherweise --wie der VII. Senat des BFH im Urteil in BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88 erwägt-- andere Überlegungen wie die Belastung des Spruchkörpers, die Gefahr unterschiedlicher --von der Auffassung des voll besetzten Senats abweichender-- Entscheidungen des Einzelrichters, die richterliche Erfahrung des nach dem Mitwirkungsplan des Spruchkörpers voraussichtlich befassten Berichterstatters von Bedeutung sein könnten,.

  • BFH, 14.04.2000 - V B 39/00

    Einstweilige Anordnung; Entscheidung durch den Vorsitzenden

    Auszug aus BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
    Ein dringender Fall in diesem Sinn setzt aber voraus, dass der vorgetragene Sachverhalt den sofortigen Erlass einer einstweiligen Regelung erfordert und deshalb die Zeit bis zum Zusammentritt des Kollegialorgans zur Vermeidung irreparabler Rechtsverluste nicht mehr abgewartet werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2000 V B 39/00, BFH/NV 2000, 1230, m.w.N.).

    Die Zurückverweisung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Verfahren vor dem FG an einem wesentlichen Mangel liegt (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2000, 1230; vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192, m.w.N.).

  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
    Hinsichtlich der Sicherheitsleistung wird auf die BFH-Beschlüsse vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00 (BFH/NV 2001, 75), vom 17. Januar 1996 V B 100/95 (BFH/NV 1996, 491), vom 31. Januar 1997 X S 11/96 (BFH/NV 1997, 512, m.w.N.) und vom 13. Dezember 1999 III B 15/99 (BFH/NV 2000, 827) hingewiesen.
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
    Hinsichtlich der Sicherheitsleistung wird auf die BFH-Beschlüsse vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00 (BFH/NV 2001, 75), vom 17. Januar 1996 V B 100/95 (BFH/NV 1996, 491), vom 31. Januar 1997 X S 11/96 (BFH/NV 1997, 512, m.w.N.) und vom 13. Dezember 1999 III B 15/99 (BFH/NV 2000, 827) hingewiesen.
  • BFH, 17.04.1996 - VI R 105/95

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
    Ein Fehler bei der Besetzung der Richterbank führt aber nur dann zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darstellt, weil die Entscheidung nicht mehr zu rechtfertigen und deshalb "greifbar rechtswidrig" ist (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88, m.w.N.; vom 17. April 1996 VI R 105/95, BFH/NV 1996, 767, und vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725).
  • BFH, 15.07.1998 - I B 134/97

    Anschlussbeschwerde; KSt-Pflicht ausländischer KapG

    Auszug aus BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
    Die grundsätzlich zulässige (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 1998 I B 134/97, BFH/NV 1999, 372; vom 16. März 1995 VIII B 158/94, BFH/NV 1995, 680, m.w.N.) Anschlussbeschwerde der Antragstellerin führt aus demselben Grund zur Zurückverweisung der Sache an das FG.
  • BFH, 19.01.1994 - II R 69/93

    Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen für eine Übertragung auf

    Auszug aus BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
    Ein Fehler bei der Besetzung der Richterbank führt aber nur dann zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darstellt, weil die Entscheidung nicht mehr zu rechtfertigen und deshalb "greifbar rechtswidrig" ist (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88, m.w.N.; vom 17. April 1996 VI R 105/95, BFH/NV 1996, 767, und vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
    Zur Förderung des Verfahrens weist der Senat darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich ist, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (z.B. BFH-Beschluss vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516, m.w.N.) und dass bei nicht eindeutiger Rechtslage über die zu klärende Frage im summarischen Beschlussverfahren nicht abschließend entschieden werden kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, und vom 6. März 2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147).
  • BFH, 15.07.1999 - V B 25/99

    Ablehnungsgesuch; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
    Die Zurückverweisung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Verfahren vor dem FG an einem wesentlichen Mangel liegt (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2000, 1230; vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.1997 - X S 11/96

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids

    Auszug aus BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
    Hinsichtlich der Sicherheitsleistung wird auf die BFH-Beschlüsse vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00 (BFH/NV 2001, 75), vom 17. Januar 1996 V B 100/95 (BFH/NV 1996, 491), vom 31. Januar 1997 X S 11/96 (BFH/NV 1997, 512, m.w.N.) und vom 13. Dezember 1999 III B 15/99 (BFH/NV 2000, 827) hingewiesen.
  • BFH, 16.03.1995 - VIII B 158/94

    Besteuerung von lediglich gutgeschriebenen "Renditen" als Kapitalerträge -

  • BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95

    Übertragung eines Rechtsstreits von einem Einzelrichter auf den Senat -

  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94

    Rückwirkende Steuerschuld

  • BFH, 06.03.2000 - V B 170/99

    AdV, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide

  • BFH, 13.03.2024 - VIII B 129/22

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Gegen die greifbare Gesetzwidrigkeit der Einzelrichterübertragung im Streitfall spricht auch der Zweck der Einzelrichterübertragung nach § 6 FGO in Gestalt der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung der Gerichte (BFH-Beschluss vom 25.06.2001 - V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589, unter II.2.a [Rz 29]).
  • BFH, 29.07.2009 - V B 156/08

    Aussetzung der Vollziehung auf Anschlussbeschwerde: Steuerbare

    Zwar ist das Vorliegen steuerbarer Verzichtsleistungen entgegen der Auffassung des FG nicht zweifelhaft (z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2001 V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589).
  • BFH, 20.06.2007 - VIII B 50/07

    Zugangsvoraussetzung auch erfüllt bei von der Finanzbehörde mangels näherer

    Die Zurückverweisung erscheint im Streitfall schon deshalb zweckmäßig, weil das FG den Aussetzungsantrag lediglich aus formellen Gründen abgelehnt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 1995 VIII B 79/95, BFHE 179, 207, BStBl II 1996, 316; vom 25. Juni 2001 V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589; vom 23. Juli 2002 X B 209/01, BFH/NV 2002, 1487, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2005 - VIII B 216/03

    AdV; Übertragung auf den Einzelrichter; erneuter AdV-Antrag

    Der BFH kann, wenn eine Beschwerde begründet ist, nach seinem Ermessen entweder durch eigene Sachentscheidung das Verfahren beenden oder die Sache an das FG zurückverweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2001 V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589).
  • BFH, 30.01.2009 - IV B 24/08

    Einzelrichter: Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters

    Ausnahmsweise kann der Übertragungsbeschluss jedoch zu einer fehlerhaften Besetzung des Gerichts (§ 119 Nr. 1 FGO) und damit zu einem Verfahrensmangel gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO wegen Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) führen, wenn der Beschluss "greifbar gesetzwidrig", d.h. unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2001 V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589).
  • BFH, 31.10.2002 - XI B 42/02

    NZB; Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

    Ein Fehler bei der Besetzung der Richterbank führt aber nur dann zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt, weil die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nicht mehr zu rechtfertigen und deshalb "greifbar rechtswidrig" ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2001 V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589, m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2002 - XI B 41/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Ein Fehler bei der Besetzung der Richterbank führt aber nur dann zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt, weil die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nicht mehr zu rechtfertigen und deshalb "greifbar rechtswidrig" ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2001 V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.2002 - XI B 108/02

    Rüge eines verfahrensfehlerhaften Übertragungsbeschl. auf Einzelrichter

    Ein Fehler bei der Besetzung der Richterbank führt aber nur dann zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt, weil die Entscheidung nicht mehr zu rechtfertigen und deshalb "greifbar rechtswidrig" ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 2001 V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.2002 - XI B 140/01

    Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen nicht mehr klärungsbedürftig

    Ein Fehler bei der Besetzung der Richterbank führt aber nur dann zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt, weil die Entscheidung nicht mehr zu rechtfertigen und deshalb "greifbar rechtswidrig" ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 2001 V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2003 - 4 K 119/02

    Auslegung von § 46 Abs. 2 Satz 1 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger

    Der Gesetzgeber hat daher in Kenntnis, dass sich nach der Bearbeitung des Sach- und Streitstoffes durch den Einzelrichter ergeben kann, dass dies ursprüngliche Annahme unzutreffend war, gleichwohl für die Rückübertragung eine wesentliche Änderung der Prozesslage gefordert (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2001 V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589).
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