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   BFH, 28.01.2008 - V B 63/07   

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https://dejure.org/2008,15520
BFH, 28.01.2008 - V B 63/07 (https://dejure.org/2008,15520)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2008 - V B 63/07 (https://dejure.org/2008,15520)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - V B 63/07 (https://dejure.org/2008,15520)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.01.2003 - V R 36/01

    Abgrenzung umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Entschädigung/Schadensersatz

    Auszug aus BFH, 28.01.2008 - V B 63/07
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hob das Urteil des Finanzgerichts (FG), mit dem dieses die Klage abgewiesen hatte, durch das Urteil vom 16. Januar 2003 V R 36/01 (BFH/NV 2003, 667) auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.

    Es wird nunmehr festzustellen haben, ob die im Revisionsurteil in BFH/NV 2003, 667 bezeichneten tatsächlichen Voraussetzungen für die Beurteilung der Zahlung der R an die Klägerin als nachträgliches Entgelt für die Tapetenlieferungen der Klägerin an V vorliegen.

  • BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97

    Rechtskraftwirkung eines Entscheidungssatzes eines Landgerichts für andere

    Auszug aus BFH, 28.01.2008 - V B 63/07
    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1991 II B 85/90, BFH/NV 1992, 43, und vom 8. Januar 1998 VII B 102/97, BFH/NV 1998, 729; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 126 Rz 25, 27 bis 29; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 126 FGO Rz 81 bis 85, 88).
  • BFH, 20.06.2007 - II R 66/06

    Erbenhaftung - Steuerhinterziehung durch Erblasser - Frage nach der Beweislast

    Auszug aus BFH, 28.01.2008 - V B 63/07
    Können die für diese Beurteilung erforderlichen Tatsachen nicht festgestellt werden, geht dies nach den Regeln über die Feststellungslast (objektive Beweislast) zu Lasten des FA, da es sich um steuererhöhende Tatsachen handelt (BFH-Urteile vom 2. März 2006 II R 57/04, BFH/NV 2006, 1480, unter II. 6., m.w.N., und vom 20. Juni 2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 154, 159; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz 83, 85).
  • BFH, 20.02.1991 - II B 85/90

    Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 28.01.2008 - V B 63/07
    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1991 II B 85/90, BFH/NV 1992, 43, und vom 8. Januar 1998 VII B 102/97, BFH/NV 1998, 729; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 126 Rz 25, 27 bis 29; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 126 FGO Rz 81 bis 85, 88).
  • BFH, 02.03.2006 - II R 57/04

    ErbSt: Tod des Erblassers durch Brandunfall, Wertermittlung

    Auszug aus BFH, 28.01.2008 - V B 63/07
    Können die für diese Beurteilung erforderlichen Tatsachen nicht festgestellt werden, geht dies nach den Regeln über die Feststellungslast (objektive Beweislast) zu Lasten des FA, da es sich um steuererhöhende Tatsachen handelt (BFH-Urteile vom 2. März 2006 II R 57/04, BFH/NV 2006, 1480, unter II. 6., m.w.N., und vom 20. Juni 2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 154, 159; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz 83, 85).
  • BFH, 08.11.2017 - IX R 35/15

    Verstoß gegen die Bindungswirkung (§ 126 Abs. 5 FGO) eines zurückverweisenden

    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich um einen Verfahrensmangel (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1991 II B 85/90, BFH/NV 1992, 43; vom 8. Januar 1998 VII B 102/97, BFH/NV 1998, 729; vom 28. Januar 2008 V B 63/07, juris).
  • BFH, 10.02.2011 - XI B 98/10

    Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung des BFH - Vorsteuerabzug aus

    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. April 2009 I B 2/09, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, und vom 28. Januar 2008 V B 63/07, n.v., juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2014 - X B 75/13

    Umfang der Bindungswirkung bei Zurückverweisung - Sachurteilsvoraussetzungen

    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Divergenz, sondern um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (inzwischen ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. März 2013 VI B 155/12, BFH/NV 2013, 1103; in BFH/NV 2012, 1626; in BFH/NV 2011, 1527; vom 10. Februar 2011 XI B 98/10, BFH/NV 2011, 864, und vom 28. Januar 2008 V B 63/07, nicht veröffentlicht; Gräber/Ruban, a.a.O., § 126 Rz 25; Bergkemper in HHSp, § 126 FGO Rz 87, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen, 09.10.2014 - 8 V 1346/13

    An Einzelunternehmer von Dritten wegen unbefugter Nutzung von bei

    Können die für die Beurteilung erforderlichen Tatsachen nicht festgestellt werden, geht dies nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Finanzamts, da es sich um die Feststellung steuerbegründender Tatsachen handelt (vgl. BFH, Beschluss vom 28.1.2008, V B 63/07, zitiert nach juris).
  • BFH, 24.05.2011 - X B 206/10

    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung

    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Divergenz, sondern um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (inzwischen ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Februar 2011 XI B 98/10, BFH/NV 2011, 864, und vom 28. Januar 2008 V B 63/07, nicht veröffentlicht, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 126 Rz 25; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 126 FGO Rz 87, jeweils m.w.N.; anders noch Beschluss vom 27. Juli 1989 V B 117/87, BFH/NV 1990, 577; zweifelnd auch Rüsken in Beermann/Gosch, FGO § 126 Rz 114).
  • FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 280/10

    Umsatzsteuergesetz: Zur Abgrenzung von nicht umsatzsteuerbarem Schadensersatz und

    Können die für die Beurteilung erforderlichen Tatsachen nicht festgestellt werden, geht dies nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Finanzamts, da es sich um die Feststellung steuerbegründender Tatsachen handelt (vgl. BFH Beschluss vom 28.01.2008 V B 63/07, n. v. juris).
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