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   BFH, 05.05.1997 - V B 63/96   

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https://dejure.org/1997,4518
BFH, 05.05.1997 - V B 63/96 (https://dejure.org/1997,4518)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1997 - V B 63/96 (https://dejure.org/1997,4518)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - V B 63/96 (https://dejure.org/1997,4518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.10.1987 - X R 60/82

    Zur Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung als Voraussetzung für

    Auszug aus BFH, 05.05.1997 - V B 63/96
    Die Vorentscheidung weicht auch nicht von der Entscheidung des BFH vom 7. Oktober 1987 X R 60/82 (BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34) ab.
  • BFH, 17.09.1992 - V R 41/89

    Vorsteuerabzug nur bei eindeutiger Erkennbarkeit des wirklich leistenden

    Auszug aus BFH, 05.05.1997 - V B 63/96
    Im übrigen hat der BFH mittlerweile klargestellt, daß die Bezeichnung des Unternehmers mit einem fremden Namen nur dann unschädlich ist, wenn der wirkliche Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar bestimmt werden kann (BFH-Urteil vom 17. September 1992 V R 41/89, BFHE 169, 540, BStBl II 1993, 205).
  • BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S

    Aufwendungen für einzelne Räume einer Wohnung als Betriebsausgaben -

    Auszug aus BFH, 05.05.1997 - V B 63/96
    Die Vorentscheidung weicht nicht von den vom Kläger bezeichneten Urteilen des BFH vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S (BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16) und vom 18. Februar 1965 IV 209/63 U (BFHE 82, 96, BStBl III 1965, 282) ab, weil über nicht vergleichbare Sachverhalte entschieden worden ist.
  • BFH, 27.12.1993 - V B 82/92

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 05.05.1997 - V B 63/96
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung (Verstoß gegen § 76 FGO) wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so sind darzulegen (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, m. w. N.):.
  • BFH, 15.07.1993 - V R 61/89

    Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch bei einem

    Auszug aus BFH, 05.05.1997 - V B 63/96
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Juli 1993 V R 61/89 (BFHE 172, 183, BStBl II 1993, 810) ausgeführt, die unternehmerische Sphäre im Sinne des Umsatzsteuergesetzes werde durch die Tätigkeiten gebildet, die die Merkmale des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 erfüllen.
  • BFH, 18.02.1965 - IV 209/63 U

    Reisekosten der Ehefrau, die ihren Mann auf einer Geschäftsreise nach den USA

    Auszug aus BFH, 05.05.1997 - V B 63/96
    Die Vorentscheidung weicht nicht von den vom Kläger bezeichneten Urteilen des BFH vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S (BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16) und vom 18. Februar 1965 IV 209/63 U (BFHE 82, 96, BStBl III 1965, 282) ab, weil über nicht vergleichbare Sachverhalte entschieden worden ist.
  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

    - daß die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (BFH-Beschluß vom 5. Mai 1997 V B 63/96, BFH/NV 1997, 818).
  • BFH, 26.10.2006 - XI B 140/05

    Motorboot - Abgrenzung private-betriebliche Nutzung

    - dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96, BFH/NV 1997, 818).
  • FG Hessen, 18.07.2006 - 6 V 1635/06

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer nicht im Handelsregister eingetragenen GmbH

    Damit das FA die Besteuerung des beim Leistungsempfänger als Vorsteuer abgezogenen Betrages beim Leistenden sicherstellen kann, muss die Rechnung Angaben über die Person des leistenden Unternehmers aufweisen, die dessen eindeutige und leichte Identifizierbarkeit ermöglichen (BFH-Urteil vom 17. September 1992 V R 41/89, BStBl II 1993, 205; BFH Beschluss vom 5. Mai 1997, V B 63/96, BFH/NV 1997, 818).
  • BFH, 25.02.2005 - III B 90/04

    Eheliche Lebensgemeinschaft, Nachweis

    Wird die Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG gerügt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist genau anzugeben, welche konkreten Tatsachen das FG von sich aus hätte aufklären sollen und/oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes und/oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes auf der Grundlage der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96, BFH/NV 1997, 818; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 40).
  • BFH, 07.11.2006 - VII B 29/06

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; LSt-Haftung

    Die zulässige Verfahrensrüge unzureichender Sachaufklärung (Verstoß gegen § 76 FGO) erfordert aber zumindest die Bezeichnung entscheidungserheblicher ermittlungsbedürftiger Tatsachen (BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96, BFH/NV 1997, 818).
  • BFH, 21.11.2000 - V B 156/00

    Feststellbarkeit des leistenden Unternehmers

    Im Übrigen stellt das FG im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96, BFH/NV 1997, 818; BFH-Urteil vom 17. September 1992 V R 41/89, BFHE 169, 540, BStBl II 1993, 205) darauf ab, dass aus dem Abrechnungspapier der leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen ist.
  • BFH, 12.11.2002 - VIII B 129/02

    Anforderungen an die Schlüssigkeit der Rüge des übergangenen Beweisantrags -

    - dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96, BFH/NV 1997, 818).
  • FG München, 12.04.2013 - 14 K 3333/12

    Schätzung der Umsatzsteuer

    Zeitschriften und Literatur bezieht eine Person selbst dann für ihre Privatsphäre, wenn sie Unternehmer ist und wenn die Leistungen unumgängliche Voraussetzung für die unternehmerische Betätigung sind (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1993 V R 61/89, BFHE 172, 183, BStBl II 1993, 810 und BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96 BFH/NV 1997, 818).
  • FG München, 03.08.2012 - 14 K 429/12

    Vorsteuerabzug

    Derartige Leistungen bezieht eine Person selbst dann für ihre Privatsphäre, wenn sie Unternehmer ist und wenn die Leistungen unumgängliche Voraussetzung für die unternehmerische Betätigung sind (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1993 V R 61/89, BFHE 172, 183, BStBl II 1993, 810 und BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96 BFH/NV 1997, 818).
  • FG München, 10.10.2013 - 14 K 3333/12

    Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit i.S.d. § 107 Abs. 1 FGO

    Das Urteil wird nach § 107 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) dahingehend berichtigt, dass der Satz Nr. 2, Absatz 3 der Entscheidungsgründe wie folgt lautet: "Zeitschriften und Literatur bezieht eine Person selbst dann für ihre Privatsphäre, wenn sie Unternehmer ist und wenn die Leistungen nicht unumgängliche Voraussetzung für die unternehmerische Betätigung sind (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1993 V R 61/89 , BFHE 172, 183, BStBl II 1993, 810 und BFH-Beschluss vom 5. Mai 1997 V B 63/96 BFH/NV 1997/818).".
  • FG München, 29.03.2010 - 14 K 2006/08

    Umsatzsteuerfestsetzung im Schätzungswege

  • FG Sachsen, 17.06.2003 - 4 K 1847/98

    Identifizierung des leistenden Unternehmers aus den Rechnungsangaben als

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