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   BFH, 13.08.1996 - V B 7/96   

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https://dejure.org/1996,10776
BFH, 13.08.1996 - V B 7/96 (https://dejure.org/1996,10776)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1996 - V B 7/96 (https://dejure.org/1996,10776)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1996 - V B 7/96 (https://dejure.org/1996,10776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ablehnung des Antrags auf Vertagung der Verhandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - V B 7/96
    In dieser Hinsicht hätte die Klägerin u. a. genau angeben müssen, welche Beweise das FG habe erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aufgrund der Beweisaufnahme ergeben hätten (BFH- Beschluß vom 15. November 1995 I B 131/94, BFH/NV 1996, 285; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65, § 120 Anm. 40, m. w. N.) und inwiefern diese Tatsachen eine Entscheidung anderen Inhalts hätten bewirken können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382; vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98).
  • BFH, 02.03.1994 - I B 219/93

    Verfahrensrecht; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - V B 7/96
    Die Rüge der Klägerin, das FG habe einen Verfahrensfehler begangen, weil es ihren Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) durch fehlerhafte Ablehnung des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 155 FGO i. V. m. § 227 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --) verletzt habe (zum Anspruch auf rechtliches Gehör vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. März 1994 I B 219/93, BFH/NV 1994, 878), genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO).
  • BFH, 15.11.1995 - I B 131/94

    Vorliegen eines gemeinnützigen Zwecks eines Vereins

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - V B 7/96
    In dieser Hinsicht hätte die Klägerin u. a. genau angeben müssen, welche Beweise das FG habe erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aufgrund der Beweisaufnahme ergeben hätten (BFH- Beschluß vom 15. November 1995 I B 131/94, BFH/NV 1996, 285; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65, § 120 Anm. 40, m. w. N.) und inwiefern diese Tatsachen eine Entscheidung anderen Inhalts hätten bewirken können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382; vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98).
  • BFH, 28.03.1989 - V B 90/87
    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - V B 7/96
    In dieser Hinsicht hätte die Klägerin u. a. genau angeben müssen, welche Beweise das FG habe erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aufgrund der Beweisaufnahme ergeben hätten (BFH- Beschluß vom 15. November 1995 I B 131/94, BFH/NV 1996, 285; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65, § 120 Anm. 40, m. w. N.) und inwiefern diese Tatsachen eine Entscheidung anderen Inhalts hätten bewirken können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382; vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98).
  • BFH, 16.06.2009 - X B 202/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schlafender Richter, Begründung einer Verfahrensrüge -

    Dazu hätte er angeben müssen, dass er oder sein Bevollmächtigter ohne Verschulden an einer sachdienlichen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gehindert gewesen seien (BFH-Beschluss vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
  • BFH, 12.12.2007 - X B 91/07

    Tatsächliche Verständigung - Ungerechtfertigte Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Dazu muss bezeichnet werden, dass der Beschwerdeführer oder sein Bevollmächtigter ohne Verschulden an einer sachdienlichen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gehindert war (BFH-Beschluss vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
  • BFH, 23.07.2007 - X B 31/07

    Darlegung der Rüge der unberechtigten Ablehnung eines Antrags auf Verschiebung

    Dazu muss bezeichnet werden, dass der Beschwerdeführer oder sein Bevollmächtigter ohne Verschulden an einer sachdienlichen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gehindert war (BFH-Beschluss vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
  • BFH, 27.05.2004 - XI B 100/02

    Rüge mangelnder Sachaufklärung, unzureichender Beiziehung von Akten und

    Dazu muss bezeichnet werden, dass der Beschwerdeführer oder sein Bevollmächtigter ohne Verschulden an einer sachdienlichen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gehindert war (BFH-Beschluss vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
  • BFH, 29.07.2003 - V B 11/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Dies setzt im Streitfall voraus, dass ein erheblicher Grund für die Verlegung der Verhandlung bezeichnet wird (vgl. § 227 Abs. 1 Satz 2 ZPO; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Mai 1988 IV B 125/87, BFH/NV 1989, 175, und vom 13. August 1996 V B 7/96, BFH/NV 1997, 188).
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