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   BFH, 26.07.1988 - V B 76/88   

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https://dejure.org/1988,17283
BFH, 26.07.1988 - V B 76/88 (https://dejure.org/1988,17283)
BFH, Entscheidung vom 26.07.1988 - V B 76/88 (https://dejure.org/1988,17283)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 1988 - V B 76/88 (https://dejure.org/1988,17283)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.05.1974 - III 284/64

    OHG - Auflösung - Rechtsmittel - Unterbrechung - Beendigung - Anhängiges

    Auszug aus BFH, 26.07.1988 - V B 76/88
    Die Voraussetzungen des § 246 ZPO sind entgegen der Auffassung der Klägerin nicht erfüllt, weil durch die Auflösung der Klägerin (Personengesellschaft) - nach Klageerhebung - das anhängige Verfahren weder unterbrochen noch beendet wurde; es fehlt schon an einem Unterbrechungsgrund i. S. des § 239 ZPO (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 1974 III 284/64, BFHE 112, 449, BStBl II 1974, 620; und vom 19. September 1985 V R 129/79, BFH/NV 1987, 515).
  • BFH, 19.09.1985 - V R 129/79

    Beteiligungsfähigkeit einer GmbH § Co. KG nach Löschung aus dem Handelsregister

    Auszug aus BFH, 26.07.1988 - V B 76/88
    Die Voraussetzungen des § 246 ZPO sind entgegen der Auffassung der Klägerin nicht erfüllt, weil durch die Auflösung der Klägerin (Personengesellschaft) - nach Klageerhebung - das anhängige Verfahren weder unterbrochen noch beendet wurde; es fehlt schon an einem Unterbrechungsgrund i. S. des § 239 ZPO (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 1974 III 284/64, BFHE 112, 449, BStBl II 1974, 620; und vom 19. September 1985 V R 129/79, BFH/NV 1987, 515).
  • BFH, 18.05.2017 - XI B 1/17

    Beteiligtenfähigkeit einer GmbH & Co. KG trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    aa) Die Auflösung der Klägerin führt nicht zu einer Unterbrechung des Verfahrens (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juli 1988 V B 76/88, BFH/NV 1989, 187).
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