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BFH, 26.07.1988 - V B 76/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aussetzung des Verfahrens wegen Auflösung der Personengesellschaft des Klägers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.05.1974 - III 284/64
OHG - Auflösung - Rechtsmittel - Unterbrechung - Beendigung - Anhängiges …
Auszug aus BFH, 26.07.1988 - V B 76/88
Die Voraussetzungen des § 246 ZPO sind entgegen der Auffassung der Klägerin nicht erfüllt, weil durch die Auflösung der Klägerin (Personengesellschaft) - nach Klageerhebung - das anhängige Verfahren weder unterbrochen noch beendet wurde; es fehlt schon an einem Unterbrechungsgrund i. S. des § 239 ZPO (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 1974 III 284/64, BFHE 112, 449, BStBl II 1974, 620; …und vom 19. September 1985 V R 129/79, BFH/NV 1987, 515). - BFH, 19.09.1985 - V R 129/79
Beteiligungsfähigkeit einer GmbH § Co. KG nach Löschung aus dem Handelsregister
Auszug aus BFH, 26.07.1988 - V B 76/88
Die Voraussetzungen des § 246 ZPO sind entgegen der Auffassung der Klägerin nicht erfüllt, weil durch die Auflösung der Klägerin (Personengesellschaft) - nach Klageerhebung - das anhängige Verfahren weder unterbrochen noch beendet wurde; es fehlt schon an einem Unterbrechungsgrund i. S. des § 239 ZPO (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 1974 III 284/64, BFHE 112, 449, BStBl II 1974, 620; und vom 19. September 1985 V R 129/79, BFH/NV 1987, 515).
- BFH, 18.05.2017 - XI B 1/17
Beteiligtenfähigkeit einer GmbH & Co. KG trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
aa) Die Auflösung der Klägerin führt nicht zu einer Unterbrechung des Verfahrens (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juli 1988 V B 76/88, BFH/NV 1989, 187).