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   BFH, 29.07.2004 - V B 79/03   

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https://dejure.org/2004,12260
BFH, 29.07.2004 - V B 79/03 (https://dejure.org/2004,12260)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2004 - V B 79/03 (https://dejure.org/2004,12260)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - V B 79/03 (https://dejure.org/2004,12260)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.04.2006 - X B 38/05

    NZB: ausländische Zeugen

    Denn jedenfalls kommt eine Übernahme der im Strafverfahren erfolgten Beweiswürdigung nur in Betracht, wenn das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) diese Beweiswürdigung für zutreffend erachtet (BFH-Beschluss vom 29. Juli 2004 V B 79/03, juris Nr: STRE200451204).
  • FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06

    Steuererhebungskompetenz und Verjährungsfrist für die Branntweinsteuer bei

    Da die Klägerin gegen die Feststellungen in diesen Urteilen keine substantiierten Einwendungen erhoben hat und diese nach Auffassung des erkennenden Senats aufgrund der Feststellungen des HZA auch zutreffend sind, kann sich das Gericht diese zu eigen machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 1999 VII B 282/98, BFH/NV 2000, 74, vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513 und vom 29. Juli 2004 V B 79/03, n.v.).
  • FG München, 22.01.2009 - 14 K 1876/06

    Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren - Steuerschuldner

    Da der Kläger gegen die Feststellungen im genannten Urteil des Amtsgerichts vom 21. Januar 2003, die auf seinem Geständnis beruhen, keine substantiierten Einwendungen erhoben hat und diese nach Auffassung des Gerichts aufgrund der Feststellungen des HZA (vgl. Niederschrift über Beschuldigtenvernehmung des Fahrers X vom 11. Mai 1999 und dessen Verurteilung durch das Amtsgericht vom 29. November 2000) auch zutreffend sind, kann sich das Gericht diese zu eigen machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 1999 VII B 282/98, BFH/NV 2000, 74 , vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513 und vom 29. Juli 2004 V B 79/03, n.v.).
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