Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.11.1976

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76   

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BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76 (https://dejure.org/1976,490)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1976 - 5 B 080.76 (https://dejure.org/1976,490)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1976 - 5 B 080.76 (https://dejure.org/1976,490)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines bestimmten Klageantrags - Pflicht zu umfassender Prüfung und Regelung des Sozialhilfefalles - Mitwirkungspflichten des Hilfesuchenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1465
  • DÖV 1977, 334
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Etwas Gegenteiliges hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 10. November 1967 (BVerwGE 22, 319 = FEVS 13, 41) und vom 17. Januar 1963 (BVerwG V C 13.67 - VerwRspr. 19, 749) weder ausdrücklich noch dem Sinne nach entschieden oder entscheiden wollen.

    Die Pflicht zu umfassender Prüfung und Regelung des Sozialhilfefalles beruht - wie in BVerwGE 22, 319 dargelegt - darauf, daß nach § 5 BSHG die Sozialhilfe einsetzt, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, daß die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen.

  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 52.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
  • BVerwG, 12.01.1956 - I C 105.54

    Erfordernis des "bestimmten Antrages" in der Berufungsschrift - Wahrung der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
  • BVerwG, 17.01.1968 - V C 13.67
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Etwas Gegenteiliges hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 10. November 1967 (BVerwGE 22, 319 = FEVS 13, 41) und vom 17. Januar 1963 (BVerwG V C 13.67 - VerwRspr. 19, 749) weder ausdrücklich noch dem Sinne nach entschieden oder entscheiden wollen.
  • BVerwG, 03.04.1957 - V C 415.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76
    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will (Armborst in LPK-SGB XII, 8. Aufl 2008, § 18 SGB XII RdNr 4; vgl auch Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil IV Kap 1 RdNr 4), ist es aber für die Annahme einer Kenntnis iS des § 18 SGB XII ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133, 135; BVerwG Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15).
  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R

    Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem

    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will ( BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 20; Armborst in LPK- SGB XII , 11. Aufl 2018, § 18 SGB XII RdNr 4; vgl auch Berlit, Conradis/Sartorius, Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl 2013; Teil I Kap 7 RdNr 28) , ist es für das Einsetzen der Sozialhilfe vielmehr ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist, nicht aber in welchem Umfang die Hilfe geleistet werden muss ( BSG SozR 4-3500 § 62 Nr. 1 RdNr 18; BVerwG Beschluss vom 9.11.1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133, 135; BVerwG Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15 BSHG ) .
  • BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97

    Streit über den Beginn der Sozialhilfe - Voraussetzungen des "Bekanntwerdens"

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen, unter denen von einem "Bekanntwerden" des Sozialhilfefalls im Sinne von § 5 BSHG gesprochen werden kann, geklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 080.76 - <DÖV 1977, 334> sowie Urteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 96.81 - ): Dem Sozialhilfeträger wird nicht angesonnen, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen".

    Auch ein entscheidungserheblicher Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz von dem von den Klägern bezeichneten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 080.76 - (DÖV 1977, 334 = FEVS Bd. 25, 133) abgewichen wäre, ist nicht ersichtlich.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 80.76   

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https://dejure.org/1976,939
BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 80.76 (https://dejure.org/1976,939)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1976 - 5 B 80.76 (https://dejure.org/1976,939)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1976 - 5 B 80.76 (https://dejure.org/1976,939)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1465
  • DVBl 1978, 158
  • DÖV 1977, 334
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Da § 18 SGB XII zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen will (Armborst in LPK-SGB XII, 8. Aufl 2008, § 18 SGB XII RdNr 4; vgl auch Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil IV Kap 1 RdNr 4), ist es aber für die Annahme einer Kenntnis iS des § 18 SGB XII ausreichend, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133, 135; BVerwG Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15).
  • VG Berlin, 12.10.2009 - 2 A 20.08

    Anspruch auf Informationszugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Da die Entscheidung des Gerichts bei Stattgabe die Antwort auf das Begehren des Klägers ist, muss dieses sich in einem "bestimmten Antrag" ausdrücken; dies gilt auch deshalb, damit das Gericht einerseits nicht - entgegen § 88 VwGO - mehr zuerkennt als der Kläger begehrt und andererseits über das Begehren des Klägers erschöpfend entscheidet, vgl. § 120 Abs. 1 VwGO (siehe BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - BVerwG V B 80.76 -, juris Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 4215/10

    Sozialhilfe - Einsetzen - Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit

    § 18 SGB XII will zum Schutz des Hilfebedürftigen einen niedrigschwelligen Zugang zum Sozialhilfesystem sicherstellen; daher ist es zwar nicht erforderlich, dass der Sozialhilfeträger erkennen kann, in welchem Umfang die Hilfe geleistet werden muss; ausreichend aber auch erforderlich ist jedoch, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder erkennbar ist (BSG, Urteil vom 26.8.2008 - B 8 SO 26/07 R = SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr. 20; s. bereits BVerwG, Beschluss vom 9.11.1976 - V B 80.76 = Buchholz 436.0 § 5 Nr. 15; ebenso Coseriu in jurisPK-SGB XII § 18 SGB XII RdNr. 13 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - 10 A 2350/07

    Bauvorbescheid für Discounter

    BVerwG, Beschlüsse vom 14.4.1961 - VII B 7.61 -, BVerwGE 12, 189, und vom 9.11.1976 - V B 80.76 -, NJW 1977, 1465, sowie Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821; Seibert, in: Sodan /Ziekow, VwGO-Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 124a Rdnr. 93.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2005 - 5 A 10100/05

    Abgrenzung der Mitbestimmungszuständigkeit zwischen dem Personalrat einer

    Insbesondere verlangt § 124 a Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 4 VwGO bei Abgabe der Berufungsbegründung keinen förmlichen Antrag, sofern das Berufungsbegehren eindeutig bestimmbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976, NJW 1977, 1465; BGH, Beschluss vom 13. November 1991, NJW 1992, 698; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, § 124 a, Rdnr. 306).
  • OVG Saarland, 21.02.2014 - 2 B 24/14

    (Un-)Zulässigkeit von kommunalen Forderungen nach einem Parteiverbot

    Daher fehlt diesem Begehren auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die nach § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO dem Gericht im Anordnungsverfahren eingeräumte Gestaltungsbefugnis nicht ohne Auswirkungen auf das vom Antragsteller bei der Antragstellung zu leistende Maß an Bestimmtheit bleiben kann(Bader/ Funke-Kaiser/ Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 123 RN 48 m.w.N.), insoweit also geringere Anforderungen zu stellen sind, die hinreichende Bestimmtheit, die eine ggf. notwendige Vollstreckung der auch insoweit begehrten einstweiligen Anordnung ermöglichte.(BVerwG, Beschluss vom 9.11.1976 - V B 80.76, NJW 77, 1465) Die Richtigkeit dieser Annahme wird auch nicht durch die von der Antragstellerin vorgelegte Entscheidung des hessischen VGH vom 18.9.2013(Hess. VGH, Beschluss vom 18.9.2013 - 8 B 1964/13 -) zu einer insoweit vergleichbaren Antragstellung durchgreifend in Frage gestellt, da in dieser die Frage der Bestimmtheit des dort gestellten Antrages nicht thematisiert ist.
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07

    Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Die in § 86 Abs. 3 VwGO normierte Pflicht beinhaltet richtig verstanden keine Beratungs-, sondern Formulierungshilfe (Beschluss vom 9. November 1976 BVerwG 5 B 80.76 NJW 1977, 1465).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133; Urteil vom 8. Juli 1982 - 5 C 96.81 -, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 3 S. 5; Beschluss vom 21. April 1997 - 5 PKH 2.97 -, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2000 - 7 A 3871/99

    Lagerung von Gülle im Wasserschutzgebiet)

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 080/76 -, NJW 1977, 1465.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06

    Verletzung oder Nichtverletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Die in § 86 Abs. 3 VwGO normierte Pflicht beinhaltet - richtig verstanden - Formulierungshilfe, gegebenenfalls nach einer klärenden Erörterung des Begehrens mit dem Rechtsuchenden (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Anspruch auf eine rückwirkende

  • SG München, 18.04.2013 - S 16 SO 508/11

    Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege einer Pflegeheimbewohnerin

  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.06.2008 - VGH 4/07

    Pfarrerdienstrecht, Konkurrentenklage

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