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   BFH, 20.09.1993 - V B 80/93   

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https://dejure.org/1993,8887
BFH, 20.09.1993 - V B 80/93 (https://dejure.org/1993,8887)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1993 - V B 80/93 (https://dejure.org/1993,8887)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1993 - V B 80/93 (https://dejure.org/1993,8887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Beschwerde bei behaupteter Divergenz zwischen finanzgerichtlichem Urteil und der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.02.1990 - VIII B 39/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 20.09.1993 - V B 80/93
    Diesen Anforderungen genügt die Beschwerde nicht (vgl. auch Senatsbeschluß vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785).
  • BFH, 30.11.1989 - V B 142/88
    Auszug aus BFH, 20.09.1993 - V B 80/93
    Diesen Anforderungen genügt die Beschwerde nicht (vgl. auch Senatsbeschluß vom 30. November 1989 V B 142/88, BFH/NV 1990, 785).
  • BFH, 28.03.1991 - V B 118/89

    Formelle Voraussetzungen für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 20.09.1993 - V B 80/93
    Nach ständiger Rechtsprechung bedeutet dies, daß in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze aus dem vorinstanzlichen Urteil und aus der Divergenzentscheidung so genau dargelegt und einander gegenübergestellt werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 28. März 1991 V B 118/89, BFH/NV 1992, 744; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Rz. 63).
  • BFH, 16.11.1978 - V R 22/73

    GmbH - Verlust der Selbständigkeit - Einzelkaufmann - Haftungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 20.09.1993 - V B 80/93
    Bestandteil der Klage waren auch die BFH-Urteile BStBl II 1979 Seiten 347--364 aus Ende 1978 Anfang 1979 (siehe Klagebegründung vom 8.5. 1989 und Schriftsätze im Einspruchsverfahren) und Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 17.12.1979 IV A 2--S 7104--37/79 (siehe Schriftsatz vom 24.6. 1992).
  • BFH, 21.12.2000 - II B 18/00

    Besteuerung des Vorerben

    Eine Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann schlüssig gerügt, wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) oder des BVerfG ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240).
  • BFH, 19.01.2000 - II B 41/99

    Verfahrensmangel; Alternativbegründung des FG-Urteils

    Eine Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann schlüssig gerügt, wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240).
  • BFH, 24.03.1999 - II B 98/98

    VSt; Verfassungsmäßigkeit einigungsbedingter Sonderregelungen

    wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des BVerfG ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93. BFH/NV 1995.512. sowie vom 31. August 1994 II B 58/94. BFH/NV 1995.240).
  • BFH, 01.06.1999 - II B 73/99

    Auslegung eines Schriftsatzes als NZB

    Eine Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann in einer § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Form gerügt, wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240).
  • BFH, 28.07.1999 - II B 1/99

    Darlegung einer Divergenzrüge - Finanzbedarf des Staates - Verfassungswidrige

    Dazu wäre erforderlich gewesen, einem tragenden abstrakten Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des BVerfG einen ebenfalls abstrakten tragenden Rechtssatz aus der Vorentscheidung des FG so gegenüberzustellen, daß daraus eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240).
  • BFH, 02.07.1997 - II B 69/96

    Belegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit dem Begehren das

    Eine Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann schlüssig gerügt, wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des BVerfG ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240).
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