Rechtsprechung
   BFH, 04.02.2003 - V B 81/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5714
BFH, 04.02.2003 - V B 81/02 (https://dejure.org/2003,5714)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2003 - V B 81/02 (https://dejure.org/2003,5714)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - V B 81/02 (https://dejure.org/2003,5714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kein Ausschluss des Vorsteuerabzuges alleine wegen Fehlens eigener Geschäftsräume mit eigenem Personal - Anforderungen an die Feststellungen zur Annahme eines "Scheinsitzes" - Ausreichen eines "Briefkasten-Sitzes" - Bindung der Revision an eine Gesamtwürdigung der ...

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 14 Abs. 3 § 15 Abs. 1
    Vorsteuerabzug; Feststellungslast

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus BFH, 04.02.2003 - V B 81/02
    Nach den Umständen des Einzelfalls kann auch ein "Briefkasten-Sitz" mit postalischer Erreichbarkeit der Gesellschaft ausreichen; es bedarf deshalb besonderer, detaillierter Feststellungen, um die Annahme eines "Scheinsitzes" zu rechtfertigen (vergl. Senatsurteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93, BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620).
  • BFH, 02.07.1999 - V B 171/98

    Vorsteuerabzug, Anschrift des Rechnungsausstellers

    Auszug aus BFH, 04.02.2003 - V B 81/02
    Die Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 1999 V B 5/99 (BFH/NV 1999, 1495) und vom 2. Juli 1999 V B 171/98 (BFH/NV 1999, 1652) betreffen, wie die Klägerin selbst einräumt, andere Sachverhalte.
  • BFH, 14.03.2000 - V B 187/99

    Öffentliche Zustellung

    Auszug aus BFH, 04.02.2003 - V B 81/02
    Offen bleiben könne auch, ob den Rechnungen der GmbH Fahrzeuglieferungen an die Klägerin zugrunde lägen; die vorgelegten Rechnungen berechtigten schon deshalb nicht zum Vorsteuerabzug, weil der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung nicht, wie erforderlich (z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 14. März 2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252, m.w.N.), tatsächlich bestanden habe.
  • BFH, 19.05.1999 - V B 5/99

    AdV; Scheinfirma

    Auszug aus BFH, 04.02.2003 - V B 81/02
    Die Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 1999 V B 5/99 (BFH/NV 1999, 1495) und vom 2. Juli 1999 V B 171/98 (BFH/NV 1999, 1652) betreffen, wie die Klägerin selbst einräumt, andere Sachverhalte.
  • BFH, 16.01.2003 - V R 16/01
    Auszug aus BFH, 04.02.2003 - V B 81/02
    Mit der nur allgemein gehaltenen Behauptung, es bestehe ein "thematischer Zusammenhang" mit dem --im Übrigen inzwischen nach Rücknahme der Revision eingestellten-- Revisionsverfahren V R 16/01, hat die Klägerin dem Begründungserfordernis des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht genügt.
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann zwar auch ein "Briefkasten-Sitz" mit postalischer Erreichbarkeit der Gesellschaft ausreichen; es bedarf deshalb besonderer, detaillierter Feststellungen, um die Annahme eines "Scheinsitzes" zu rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620; BFH-Beschluss vom 4. Februar 2003 V B 81/02, BFH/NV 2003, 670).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Denn nach der revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Würdigung des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Februar 2003 V B 81/02, BFH/NV 2003, 670) hat der in den Rechnungen angegebene Sitz im Zeitpunkt der Erstellung der Rechnungen des W nicht mehr bestanden.
  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

    Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn besondere, detaillierte Feststellungen die Annahme eines "Scheinsitzes" rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 197, BStBl II 1996, 620; BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 2003 V B 81/02, BFH/NV 2003, 670; vom 19. April 2007 V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht