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   BFH, 08.11.2006 - V B 81/06   

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BFH, 08.11.2006 - V B 81/06 (https://dejure.org/2006,20200)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2006 - V B 81/06 (https://dejure.org/2006,20200)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2006 - V B 81/06 (https://dejure.org/2006,20200)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.06.1999 - V R 99/98

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Bauleistungen

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - V B 81/06
    Im Übrigen ist geklärt, dass der Leistungsempfänger einen Anspruch auf Vorsteuerabzug nur dann hat, wenn er eine auf seinen Namen lautende Rechnung besitzt (BFH-Urteil vom 24. Juni 1999 V R 99/98, BFH/NV 1999, 1648).
  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - V B 81/06
    Soweit die Klägerin die allgemeine Frage nach der Auslegung von materiellen Steuergesetzen aufwirft, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass Fehler bei der Anwendung und Auslegung des materiellen Rechts nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - 12 K 73/99

    Vorsteuerabzug aus Bauleistungen: Nachweis der Absicht einer

    Der BFH hat im Übrigen entschieden, dass der Leistungsempfänger einen Anspruch auf Vorsteuerabzug nur dann hat, wenn er eine auf seinen Namen lautende Rechnung besitzt (BFH-Beschluss vom 08.11.2006 V B 81/06 NV unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 24.06.1999 V R 99/98 BFH/NV 1999, 1648 und BFH-Beschluss vom 20.07.2000 V B 41/00 NV).
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