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   BFH, 02.07.1999 - V B 83/99   

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https://dejure.org/1999,4206
BFH, 02.07.1999 - V B 83/99 (https://dejure.org/1999,4206)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1999 - V B 83/99 (https://dejure.org/1999,4206)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - V B 83/99 (https://dejure.org/1999,4206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Waren im Unternehmen - Kunden-Nummer - Rechnung - Barquittung - Tagesnummern-Einkäufe - Eingangsumsätze - Ausgangsumsätze - Vermögenszuwachsrechnung - Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; AO 1977 § 140; ; AO 1977 § 141; ; AO 1977 § 142; ; AO 1977 § 143; ; AO 1977 § 144; ; AO 1977 § 145; ; AO 1977 § 146; ; AO 1977 § 147; ; AO 1977 § 148; ; AO 1977 § 158

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 158 162
    Ungeklärter Vermögenszuwachs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.11.1990 - III B 449/90

    Schätzung der Vermögenszuwachsrechnung im Rahmen der Besteuerung einer

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - V B 83/99
    Ergibt die Würdigung des Sachverhalts, daß die formell ordnungsmäßige Buchführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ganz oder teilweise sachlich unrichtig ist, so kann das Ergebnis dieser Buchführung ganz oder teilweise verworfen werden (BFH-Beschluß vom 7. November 1990 III B 449/90, BFH/NV 1991, 724).

    Damit sind ein eigenständiger Schätzungsgrund und ein ausreichend sicherer Anhalt für die Höhe der Schätzung gegeben (BFH in BFH/NV 1991, 724).

    Bleibt die Herkunft des ermittelten Vermögens trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismittel ungeklärt, so kann angenommen werden, daß dem Steuerpflichtigen mehr Einnahmen aus steuerpflichtigen Quellen zur Verfügung standen, als er erklärt hat (BFH in BFH/NV 1991, 724).

  • BFH, 25.09.1997 - VII B 174/97
    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - V B 83/99
    Das ist der Fall, wenn das FG im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen seine Entscheidung die Beschwerde nicht zugelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 25. September 1997 VII B 174/97, BFH/NV 1998, 493).
  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - V B 83/99
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BFH-Beschlüsse vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, m.w.N.; vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - V B 83/99
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BFH-Beschlüsse vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, m.w.N.; vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
  • FG Saarland, 25.02.2008 - 1 K 2037/04

    Anforderungen an eine Geldverkehrsrechnung, die eine Schätzungsbefugnis begründen

    Erst dann ergibt sich eine Beweislastumkehr zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH vom 2. Juli 1999 V B 83/99, BFH/NV 1999, 1450).
  • FG Köln, 02.05.2007 - 5 K 4125/06

    Rechtfertigung der Hinzuschätzung von Einnahmen; ordnungsgemäße Buchführung

    Nur wenn sich deren Herkunft trotz Ausschöpfung aller Beweismittel nicht klären lässt, kann angenommen werden, dass dem Steuerpflichtigen mehr Einnahmen aus steuerpflichtigen Quellen zur Verfügung gestanden haben, als er erklärt hat (BFH-Beschluss vom 2. Juli 1999 V B 83/99, BFH/NV 1999, 1450 und BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 416).
  • BFH, 24.02.2000 - IV S 16/99

    Richterablehnung; Wiederholung eines bereits zurückgewiesenen Ablehnungsgrundes

    Dafür besteht bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht die zu fordernde gewisse Wahrscheinlichkeit (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217; sowie Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1996 IV S 2/96, BFH/NV 1997, 700; siehe weiter BFH-Beschlüsse vom 24. Juni 1997 VII B 83/97, BFH/NV 1998, 78, m.w.N., und vom 2. Juli 1999 V B 83/99, BFH/NV 1999, 1450).
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