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   BFH, 24.02.2003 - V B 84/01   

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https://dejure.org/2003,3395
BFH, 24.02.2003 - V B 84/01 (https://dejure.org/2003,3395)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2003 - V B 84/01 (https://dejure.org/2003,3395)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - V B 84/01 (https://dejure.org/2003,3395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 1; ; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Organschaft

  • datenbank.nwb.de

    Eingliederungsmerkmale der umsatzsteuerlichen Organschaft sind voneinander unabhängig zu prüfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Amtsermittlungspflicht

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.02.2002 - V B 29/01

    Einkommensteuer - Umsatzsteuer - Briefkuvert - Freistempelaufdruck

    Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, neben dem Vertrieb habe der W-GmbH auch die Buchhaltung für den Unternehmensverbund oblegen, sie habe das gemeinsame Betriebsgrundstück genutzt (vgl. zur unentgeltlichen Überlassung BFH-Urteil vom 24. April 1991 X R 84/88, BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713) und es hätten gegenseitige Haftungszusagen bestanden, handelt es sich zudem um einen neuen Sachvortrag, der (auch) im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. § 118 Abs. 2 FGO und BFH-Beschluss vom 4. Februar 2002 V B 29/01, juris, zu II. 5.).
  • BFH, 20.02.1992 - V R 80/85

    Verweigerung eines Vorsteuerabzugs wegen Verwendung der entsprechenden Vorbezüge

    Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
    Dagegen reicht es nicht aus, dass sie nur in Beziehung auf zwei der genannten Merkmale besteht (BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 80/85, BFH/NV 1993, 133).
  • BFH, 08.11.2000 - XI B 38/00

    Divergenz; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
    Rügt der Beschwerdeführer die Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO), bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478).
  • BFH, 15.06.1972 - V R 15/69

    Organschaft auch bei geringfügigen oder fehlenden Warenlieferungen zwischen

    Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
    Selbst wenn man zugunsten der Klägerin davon ausgeht, sie habe mit ihrem Vortrag, das FG hätte den Sachverhalt unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 15. Juni 1972 V R 15/69 (BFHE 106, 475, BStBl II 1972, 840) ermitteln und deshalb zu einem anderen Ergebnis kommen müssen, auch eine Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO begehrt, entspricht die Begründung der Beschwerde insoweit nicht den Anforderungen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO.
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 12/98

    Gesonderte Feststellung des Verlustabzugs

    Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
    Maßgeblich für die Frage, ob das FG den Sachverhalt hätte weiter aufklären müssen, ist insoweit allein dessen im Urteil vertretene Rechtsauffassung (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 12/98, BFHE 189, 148, BStBl II 1999, 731, m.w.N.).
  • BFH, 21.03.2002 - V B 87/01

    NZB; Motorsportclub - steuerbegünstigter Zweckbetrieb

    Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
    Die Zulassung der Revision kommt nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nur wegen einer Rechtsfrage in Betracht, die im Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 21. März 2002 V B 87/01, BFH/NV 2002, 1012).
  • BFH, 13.09.2002 - V B 51/02

    USt; Prostitution - Nutzungsüberlassung eines Ladenlokals

    Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
    Zur schlüssigen Rüge einer Divergenz (Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung"; § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der (mutmaßlichen) Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. Senatsbeschluss vom 13. September 2002 V B 51/02, BFH/NV 2003, 212).
  • BFH, 03.09.2001 - V B 228/00

    Konkursverwalter - Organschaft - Umsatzsteuer - Gesellschafter -

    Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
    Denn sie lässt sich eindeutig aus dem Gesetz beantworten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. September 2001 V B 228/00, BFH/NV 2002, 376, zu II. 2.):.
  • BFH, 24.04.1991 - X R 84/88

    Betriebsaufspaltung auch bei leihweiser Überlassung wesentlicher

    Auszug aus BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, neben dem Vertrieb habe der W-GmbH auch die Buchhaltung für den Unternehmensverbund oblegen, sie habe das gemeinsame Betriebsgrundstück genutzt (vgl. zur unentgeltlichen Überlassung BFH-Urteil vom 24. April 1991 X R 84/88, BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713) und es hätten gegenseitige Haftungszusagen bestanden, handelt es sich zudem um einen neuen Sachvortrag, der (auch) im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. § 118 Abs. 2 FGO und BFH-Beschluss vom 4. Februar 2002 V B 29/01, juris, zu II. 5.).
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