Rechtsprechung
   BFH, 22.01.1998 - V B 84/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11286
BFH, 22.01.1998 - V B 84/97 (https://dejure.org/1998,11286)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1998 - V B 84/97 (https://dejure.org/1998,11286)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - V B 84/97 (https://dejure.org/1998,11286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 84/97
    Es muß eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage herausgestellt und konkret ausgeführt werden, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse des Rechts klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH --, z. B. Beschlüsse vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/ NV 1996, 920; vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 16.07.1997 - XI B 9/96

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei genauer Bezeichnung des

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 84/97
    Die Klägerin hätte bezeichnen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Juli 1997 XI B 9/96, BFH/NV 1998, 53), zu welchen Beweisthemen Zeugen hätten vernommen oder Akten hätten beigezogen werden müssen, welche Ergebnisse eine Beweiserhebung hätte erbringen können und weshalb dies nach der insofern maßgebenden Rechtsauffassung des FG für die angegriffene Entscheidung hätte bedeutsam sein können.
  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 89/95

    Schlüssige Begründung einer allgemeinen Sachaufklärungsrüge im

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 84/97
    Es muß eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage herausgestellt und konkret ausgeführt werden, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse des Rechts klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH --, z. B. Beschlüsse vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/ NV 1996, 920; vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 84/97
    Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) begehrt, entspricht die Beschwerde nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), weil sie entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus Entscheidungen des BFH nicht so genau bezeichnet hat, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 22.01.1998 - V B 84/97
    Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) begehrt, entspricht die Beschwerde nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), weil sie entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus Entscheidungen des BFH nicht so genau bezeichnet hat, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 26.08.1998 - X B 58/98

    Rüge von Verfahrensmängeln; Rügeverzicht; NZB

    Zum einen ist nicht hinreichend dargelegt, was genau noch hätte vorgetragen werden sollen und nicht vorgetragen worden ist (vgl. zu den Anforderungen an die Verfahrensrüge: Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1997 VIII B 107/96, BFH/NV 1998, 974; vom 22. Januar 1998 V B 84/97, BFH/NV 1998, 982; vom 27. Januar 1998 VII B 229/97, BFH/NV 1998, 984, 985; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 33 ff und 65 sowie § 120 Rz. 37 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht